Beim diabetischen Fußsyndrom, kurz diabetischer Fuß, werden durch Diabetes Nerven und Blutgefäße der Füße geschädigt: Druckstellen und kleine Wunden werden nicht gespürt und heilen schlecht. Wichtig sind tägliche Fußkontrolle, passende Schuhe und eine ärztliche Fußuntersuchung mindestens einmal im Jahr, bei Risiko alle drei bis sechs Monate. Jede Wunde gehört sofort in ärztliche Hände (Stand 18.10.2026).
Viele Menschen mit Diabetes merken lange nichts an ihren Füßen, gerade weil die Nerven geschädigt sind. Für Angehörige heißt das: Hinsehen hilft mehr als Nachfragen. Dieser Ratgeber erklärt, woran Sie einen diabetischen Fuß erkennen, wie oft die Füße untersucht werden sollten, wie eine sichere Fußpflege aussieht und was die Krankenkasse an Fußpflege und Schuhen übernimmt. Er gehört zum Bereich Krankheitsbilder. Diagnose und Behandlung bleiben ärztliche Aufgabe.
Was ist das diabetische Fußsyndrom?
Unter diabetischem Fußsyndrom versteht die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) alle krankhaften Veränderungen am Fuß eines Menschen mit Diabetes, schon dicke Hornhautschwielen als Vorstufe einer Wunde. Ursache sind vor allem zwei Folgen dauerhaft erhöhter Blutzuckerwerte: Schäden an den Nerven, durch die Schmerz, Druck, Kälte und Wärme kaum noch gespürt werden, und Schäden an den Blutgefäßen, durch die die Füße schlechter durchblutet sind und Wunden langsam heilen.
Nach der Gesundheitsinformation des IQWiG entwickeln etwa 20 bis 30 von 100 Menschen mit Diabetes im Laufe ihres Lebens einen diabetischen Fuß. Die DDG beschreibt, dass in Deutschland bei mehr als der Hälfte der Betroffenen zusätzlich eine Durchblutungsstörung der Beine vorliegt, deren Beschwerden oft von den Nervenschäden verdeckt werden. Eine seltene Sonderform ist der Charcot-Fuß: Die Nerven sind so stark geschädigt, dass selbst Knochenbrüche im Fuß nicht gespürt werden, und der Fuß verformt sich.
Woran erkennen Sie einen diabetischen Fuß?
Erste Hinweise sind trockene Füße und vermehrte Hornhaut. Weitere Zeichen hängen davon ab, ob eher die Nerven oder eher die Gefäße geschädigt sind:
| Bei Nervenschäden | Bei Durchblutungsstörungen |
|---|---|
| Fuß unempfindlich gegen Schmerz, Druck, Kälte und Wärme | Fuß fühlt sich kühl an |
| Taubheitsgefühl, "Gehen wie auf Watte" | blasse oder bläuliche Haut |
| Kribbeln, als liefen Ameisen über den Fuß | Puls am Fuß kaum noch tastbar |
| sehr trockene, warme Haut | Schmerzen in den Waden beim Gehen; können bei Nervenschäden fehlen |
| schlecht heilende Wunde, meist an der Fußsohle | offene Wunden, meist an Zehen oder Ferse |
Quelle: IQWiG, gesundheitsinformation.de, Diabetischer Fuß (aktualisiert 18.10.2023); gesund.bund.de, Diabetischer Fuß (12.04.2021). Stand: 18.10.2026.
Lassen Sie umgehend ärztlich abklären, in der Hausarzt- oder Diabetespraxis oder außerhalb der Sprechzeiten beim ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117, wenn Sie Folgendes bemerken:
- eine offene Stelle, Blase, Druckstelle oder einen eingewachsenen, entzündeten Nagel, auch wenn es nicht wehtut,
- einen Fuß, der gerötet, geschwollen oder überwärmt ist; das kann ein erstes Zeichen eines Charcot-Fußes sein,
- schwarze oder bläulich-dunkle Stellen an Zehen oder Ferse,
- Eiter, Geruch oder Fieber bei einer Wunde.
Warten Sie nicht ab, ob es von selbst besser wird. Weil Schmerzen fehlen, werden Wunden am diabetischen Fuß oft unterschätzt. Kommen hohes Fieber, starke Schwäche oder Verwirrtheit hinzu, rufen Sie die 112.
Wie oft sollten die Füße ärztlich untersucht werden?
Mindestens einmal im Jahr, bei erhöhtem Risiko deutlich häufiger. Die Nationale VersorgungsLeitlinie Typ-2-Diabetes ordnet das Risiko für Fußwunden in vier Kategorien ein:
| Kategorie | Befund | Untersuchung | Risiko |
|---|---|---|---|
| 0 | Schmerzempfinden erhalten, keine Durchblutungsstörung | einmal jährlich | niedrig |
| 1 | Verlust des schützenden Schmerzempfindens oder Durchblutungsstörung | alle sechs Monate | erhöht |
| 2 | Verlust des Schmerzempfindens und Durchblutungsstörung, oder eines davon zusammen mit einer Fußfehlstellung | alle drei Monate | erhöht |
| 3 | Verlust des Schmerzempfindens oder Durchblutungsstörung und zusätzlich früheres Fußgeschwür, frühere Amputation oder schweres Nierenversagen (terminale Niereninsuffizienz) | mindestens alle drei Monate | hoch |
Quelle: Nationale VersorgungsLeitlinie Typ-2-Diabetes, Version 3.0 (2023), Tabelle 19, modifiziert nach International Working Group on the Diabetic Foot. Stand: 18.10.2026.
Zur Untersuchung gehören ein Gespräch über Beschwerden wie Brennen, Kribbeln oder Taubheit, das Ansehen beider Füße einschließlich Schuhe und Strümpfe, ein Test des Druckempfindens mit einem feinen Kunststofffaden oder des Vibrationsempfindens mit einer Stimmgabel und das Tasten der Fußpulse. Wer in ein Disease-Management-Programm für Diabetes eingeschrieben ist, ein strukturiertes Behandlungsprogramm der Krankenkassen, bekommt die Fußuntersuchung dort regelmäßig. Fragen Sie in der Praxis, in welcher Kategorie Ihr Angehöriger ist; daraus ergibt sich, wie oft Sie den nächsten Termin machen.
Wie pflegen Sie die Füße bei Diabetes richtig?
Mit täglicher Kontrolle und schonender Pflege. Diese Checkliste fasst die Hinweise der Gesundheitsinformation des IQWiG zusammen:
- Täglich ansehen: Fußsohle, Ferse, Zehen und Zehenzwischenräume, mit einem Handspiegel oder durch Angehörige.
- Lauwarm waschen: keine heißen Fußbäder, keine Wärmflaschen oder Heizdecken an den Füßen.
- Gut abtrocknen, besonders zwischen den Zehen.
- Eincremen: laut IQWiG eignen sich Cremes, Schaum oder Lotion mit 5 bis 10 Prozent Harnstoff; keine fettigen Salben, Öle oder Zinkpaste.
- Nägel gerade feilen, keine Nagelschere; Hornhaut nur vorsichtig mit einem Bimsstein abtragen.
- Nahtfreie Socken, täglich wechseln.
- Nie barfuß laufen, auch nicht in der Wohnung.
- Schuhe vor dem Anziehen prüfen: Steinchen, Sand oder Falten in der Einlage entfernen.
Wer die Füße nicht mehr selbst pflegen kann, weil er schlecht sieht oder sich nicht bücken kann, braucht Unterstützung. Für Hornhaut und Nägel bei Risikofüßen ist die medizinische Fußpflege zuständig, nicht die kosmetische.
Wann gibt es medizinische Fußpflege auf Rezept?
Die Krankenkasse zahlt medizinische Fußpflege, fachlich Podologie, wenn eine Ärztin sie verordnet. Beim diabetischen Fußsyndrom setzt die Heilmittel-Richtlinie eine nachweisbare Gefühlsstörung an den Füßen voraus, mit oder ohne Durchblutungsstörung, und dass ohne Behandlung bleibende Folgeschäden drohen. Podologinnen und Podologen behandeln nur Haut und Nägel ohne offene Wunde; Wunden und Entzündungen behandelt die Arztpraxis (§ 27 Abs. 1 bis 3 Heilmittel-Richtlinie).
Sie zahlen 10 Prozent der Kosten plus 10 Euro je Verordnung zu (§ 32 Abs. 2, § 61 SGB V), ab 01.01.2027 10 Prozent plus 15 Euro je Verordnung; das ist bereits beschlossen (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 228). Welche Praxis abrechnen darf, wie die Verordnung läuft und was eine Behandlung kostet, erklärt der Ratgeber Medizinische Fußpflege.
Welche Schuhe brauchen Menschen mit diabetischem Fuß?
Das hängt vom Risiko ab. Für die meisten reichen gut passende, weite Konfektionsschuhe; bei Gefühlsstörungen, Fußfehlstellungen oder nach einem Geschwür braucht es Spezialschuhe oder Maßschuhe. Die DDG ordnet die Versorgung so zu:
| Risikogruppe | Situation | Regelversorgung |
|---|---|---|
| 0 | Diabetes ohne Nervenschäden und ohne Durchblutungsstörung | fußgerechte Konfektionsschuhe |
| I | wie 0, mit Fußfehlstellung | orthopädieschuhtechnische Versorgung wegen der Fehlstellung |
| IIa | Gefühlsverlust durch Nervenschäden oder relevante Durchblutungsstörung | für den diabetischen Fuß geeigneter Schuh mit herausnehmbarer Weichpolstersohle |
| IIb | wie IIa mit zusätzlichen Risiken, etwa Krallenzehen oder Dialyse | Spezialschuh mit diabetesadaptierter Fußbettung |
| III | nach einem Fußgeschwür | Spezialschuh mit diabetesadaptierter Fußbettung, gegebenenfalls mit Zurichtung |
| IV | wie II oder III mit stärkeren Fehlstellungen | orthopädische Maßschuhe mit diabetesadaptierter Fußbettung |
Quelle: DDG-Praxisempfehlung Diabetisches Fußsyndrom 2025, Tab. 7 (Auszug Risikogruppen 0 bis IV; Gruppen V bis VII betreffen Charcot-Fuß, Amputation und bestehende Wunden). Stand: 18.10.2026.
Spezialschuhe bei diabetischem Fußsyndrom, diabetesadaptierte Fußbettungen und orthopädische Maßschuhe zahlt die Krankenkasse als Hilfsmittel, wenn Konfektionsschuhe, auch mit Zurichtungen oder Einlagen, nicht ausreichen (Hilfsmittelverzeichnis Produktgruppe 31). Weil ein Schuh auch ein Gebrauchsgegenstand ist, zahlen Sie zu Spezial- und Maßschuhen einen Eigenanteil; seine Höhe richtet sich nach Empfehlungen des GKV-Spitzenverbands, fragen Sie Ihre Kasse. Schuhe werden immer beidseitig versorgt. Sandalen und Clogs, die als "Schutzschuhe" angeboten werden, erfüllen laut Verzeichnis die Anforderungen nicht. Nach der Anfertigung muss die Ärztin den Schuh zusammen mit dem Patienten abnehmen. Lehnt die Kasse Schuhe oder Podologie ab, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Wir helfen bei der Vorbereitung und vermitteln, wo nötig, an einen Partner mit Erlaubnis zur Rechtsberatung (z. B. Rechtsanwältin, Sozialverband), siehe Widerspruch.
Was passiert, wenn eine Wunde entsteht?
Dann behandelt die Arztpraxis, oft zusammen mit einer auf den diabetischen Fuß spezialisierten Fußambulanz. Was zu Verbänden auf Rezept gilt, erklärt der Ratgeber Wundversorgung. Ärztinnen und Ärzte teilen Wunden am diabetischen Fuß meist nach Wagner ein:
| Wagner-Grad | Ausmaß |
|---|---|
| 0 | keine Wunde, gegebenenfalls Fehlstellung oder Entzündung der Haut |
| 1 | oberflächliche Wunde |
| 2 | tiefe Wunde bis zur Gelenkkapsel oder zu den Sehnen |
| 3 | tiefe Wunde mit Abszess, Knochen- oder Gelenkentzündung |
| 4 | begrenztes abgestorbenes Gewebe an Vorfuß oder Ferse |
| 5 | abgestorbenes Gewebe am ganzen Fuß |
Quelle: DDG-Praxisempfehlung Diabetisches Fußsyndrom 2025, Tab. 2 (Klassifikation nach Wagner); ergänzend beschreibt die Armstrong-Einteilung, ob eine Infektion (B) oder Durchblutungsstörung (C) vorliegt. Stand: 18.10.2026.
Wichtig für Angehörige: Die Wunde muss vom Druck entlastet werden, das heißt, der Fuß darf nach ärztlicher Anweisung oft nicht oder nur in einem Spezialschuh belastet werden. Die DDG verweist für die Suche nach erfahrenen Behandlern auf die von ihrer Arbeitsgemeinschaft Fuß zertifizierten Fußbehandlungseinrichtungen. Wird eine Amputation geplant, haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung (§ 27b SGB V); das Verfahren gilt nach der Richtlinie des G-BA ausdrücklich für Amputationen beim diabetischen Fußsyndrom. Die Praxis muss auf dieses Recht hinweisen.
Bekommt man mit diabetischem Fuß einen Pflegegrad?
Der diabetische Fuß allein führt nicht automatisch zu einem Pflegegrad. Bei der Begutachtung zählt, wie selbstständig jemand im Alltag ist. Häufig spielen beim Diabetes Blutzuckermessen, Insulinspritzen, Verbandwechsel und Arztbesuche im Modul Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen eine Rolle, bei Wunden oder nach einer Amputation auch die Mobilität.
Ob die Einschränkungen für einen Pflegegrad reichen, zeigt der Pflegegrad-Rechner. Mehr zu Diabetes und Begutachtung im Ratgeber Diabetes-Folgen und Pflegegrad, zum Grad der Behinderung im Ratgeber GdB bei Diabetes Typ 2, alles zu Antrag und Punkten auf der Seite Pflegegrad.
Ein Beispiel: die Blase an der Ferse
Ein 79-jähriger Mann hat seit vielen Jahren Diabetes und Nervenschäden an beiden Füßen. Seine Tochter cremt ihm abends die Füße ein und sieht dabei eine Blase an der Ferse, die er nicht bemerkt hat. Sie ruft am nächsten Morgen die Hausarztpraxis an, statt abzuwarten.
Die Hausärztin überweist an eine Fußambulanz; dort wird die Stelle entlastet und versorgt. Danach ordnet die Ärztin ihn in eine höhere Risikokategorie ein: Untersuchung künftig alle drei Monate, Podologie auf Rezept, und eine Verordnung für Spezialschuhe mit diabetesadaptierter Fußbettung. Das Beispiel ist eine typische Konstellation, kein Einzelfall aus der Beratung.
Wann diese Hinweise nicht reichen
- Bei einer Wunde: Dann geht es um ärztliche Behandlung, nicht mehr um Vorbeugung. Selbst behandeln, Blasen öffnen oder Hausmittel auftragen sollten Sie nicht.
- Bei Typ-1-Diabetes: Die Kontrollintervalle der Tabelle stammen aus der Leitlinie zum Typ-2-Diabetes; die DDG empfiehlt für alle Menschen mit Diabetes regelmäßige Fußkontrollen. Die Abstände legt die Praxis fest.
- Private Krankenversicherung: Für Podologie und Schuhe gilt der Tarif.
- Kosmetische Fußpflege: Sie ist für Risikofüße nicht geeignet und wird nicht erstattet.
Häufige Fragen
Was ist ein diabetischer Fuß?
Eine Folge des Diabetes, bei der Nerven und Gefäße der Füße geschädigt sind. Verletzungen werden nicht gespürt und heilen schlecht; daraus können chronische Wunden entstehen.
Wie erkennt man einen diabetischen Fuß im Frühstadium?
An trockener Haut, vermehrter Hornhaut, Taubheit oder Kribbeln und daran, dass Druckstellen nicht mehr gespürt werden. Sicher feststellen kann es nur die ärztliche Untersuchung.
Welche Stadien hat das diabetische Fußsyndrom?
Wunden werden meist nach Wagner in die Grade 0 bis 5 eingeteilt, von "keine Wunde" bis "abgestorbenes Gewebe am ganzen Fuß". Die Armstrong-Einteilung ergänzt, ob eine Infektion oder Durchblutungsstörung vorliegt.
Zahlt die Krankenkasse Diabetikerschuhe?
Ja, wenn das Risiko es erfordert und Konfektionsschuhe nicht reichen, mit ärztlicher Verordnung. Zu Spezial- und Maßschuhen zahlen Sie einen Eigenanteil, weil ein Schuh auch Gebrauchsgegenstand ist.
Darf man bei Diabetes zur normalen Fußpflege?
Bei Risikofüßen besser nicht. Dann ist medizinische Fußpflege durch Podologinnen und Podologen richtig, bei Gefühlsstörungen auf Rezept.
Zusammenfassung
Beim diabetischen Fußsyndrom sind Nerven und Gefäße der Füße geschädigt, sodass Verletzungen nicht gespürt werden und schlecht heilen. Tägliche Fußkontrolle, schonende Pflege, nie barfuß und passende Schuhe sind die wichtigsten Schutzmaßnahmen; die ärztliche Fußuntersuchung findet je nach Risiko einmal jährlich bis alle drei Monate statt. Podologie, Spezialschuhe und Maßschuhe zahlt die Krankenkasse bei entsprechendem Risiko auf Verordnung. Jede Wunde, Rötung oder Schwellung am Fuß gehört sofort ärztlich angesehen; vor einer geplanten Amputation besteht Anspruch auf eine Zweitmeinung.
Mehr zu Erkrankungen im Alter im Bereich Krankheitsbilder, zu Hilfsmitteln und ihren Kostenträgern auf der Seite Hilfsmittel und Grundwissen zur Pflege im Bereich Pflegewissen.
Quellen
- BÄK, KBV, AWMF: Nationale VersorgungsLeitlinie Typ-2-Diabetes, Langfassung Version 3.0, 2023, gültig bis 15.05.2028 (Kapitel 4.4, Tabelle 17 und 19), abgerufen am 18.10.2026
- Morbach S, Eckhard M et al.: DDG-Praxisempfehlung Diabetisches Fußsyndrom, Diabetologie und Stoffwechsel 2025; 20 (Suppl. 2): S347 bis S359 (Definition, Tab. 1, 2, 5, 7, Prävention, Zweitmeinung), abgerufen am 18.10.2026
- IQWiG, gesundheitsinformation.de: Diabetischer Fuß, wie beugt man Wunden vor? Aktualisiert 18.10.2023, abgerufen am 18.10.2026
- gesund.bund.de (BMG mit IQWiG): Diabetischer Fuß, Stand 12.04.2021, abgerufen am 18.10.2026
- GKV-Spitzenverband: Fortschreibung Produktgruppe 31 Schuhe vom 29.04.2026 (Allgemeine leistungsrechtliche Hinweise, 31.03.07 Diabetesadaptierte Fußbettungen, 31.03.08 Konfektionierte Spezialschuhe bei diabetischem Fußsyndrom), abgerufen am 18.10.2026
- G-BA: Heilmittel-Richtlinie, in Kraft seit 05.08.2025 (§ 27, Podologische Therapie), abgerufen am 18.10.2026
- G-BA: Zweitmeinung bei planbaren Eingriffen (Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren, Aufnahme Amputation beim Diabetischen Fußsyndrom, Beschluss 16.04.2020), abgerufen am 18.10.2026
- § 27b SGB V, Zweitmeinung, abgerufen am 18.10.2026
- § 33 SGB V, Hilfsmittel, abgerufen am 18.10.2026
- § 32 SGB V, Heilmittel; § 61 SGB V, Zuzahlungen, abgerufen am 18.10.2026
- GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 24.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 228, Art. 1 Nr. 23 (§ 61 Satz 3 SGB V neu: 10 Prozent plus 15 Euro je Verordnung) und Art. 8 Abs. 2 (Inkrafttreten 01.01.2027), abgerufen am 18.10.2026




