Im Bad gehören Haltegriffe neben das WC, an den Duschplatz, an die Badewanne und bei Bedarf an den Waschtisch. Stützgriffe für WC und Waschbecken zahlt die Krankenkasse als Hilfsmittel mit höchstens 10 Euro Zuzahlung. Handelsübliche Dusch- und Wandgriffe zahlt sie nicht; als Teil eines Badumbaus bezuschusst die Pflegekasse sie ab Pflegegrad 1 (Stand 18.10.2026).
Im Bad treffen glatte Flächen, Wasser und viele Bewegungswechsel aufeinander: hinsetzen, aufstehen, über einen Rand steigen, sich drehen. Gut gesetzte Haltegriffe machen jede dieser Bewegungen sicherer. Dieser Ratgeber gehört zum Thema Barrierefrei wohnen und geht das Bad Platz für Platz durch. Griffe für die ganze Wohnung zeigt der Ratgeber Haltegriff.
Wo gehören Haltegriffe im Bad hin?
Haltegriffe gehören überall dorthin, wo sich jemand hinsetzt, aufsteht oder ohne Halt steht. Die DIN 18040-2 verlangt für barrierefreie Wohnungen, dass die Wände so gebaut sind, dass senkrechte und waagerechte Stütz- und Haltegriffe neben dem WC sowie an Dusche und Badewanne nachgerüstet werden können. Für rollstuhlgerechte Bäder legt sie genaue Maße fest; alle Maße rund um die Toilette stehen im Ratgeber Barrierefreies WC, die für den Duschplatz im Ratgeber Barrierefreie Dusche. Welche Griffe es speziell für die Dusche gibt, zeigt der Ratgeber Haltegriff in der Dusche.
| Ort | Griff | Vorgaben der DIN 18040-2 | Einordnung bei den Kassen |
|---|---|---|---|
| WC | Stützklappgriffe auf beiden Seiten | rollstuhlgerecht: hochklappbar, 15 cm über die Beckenvorderkante, Abstand 65 bis 70 cm, Oberkante 28 cm über der Sitzhöhe, Befestigung hält 1 kN am Griffende | Stützgriffe für Toiletten: Hilfsmittel, Produktart 04.40.05.1 |
| Dusche | Griff am Duschplatz, Stützgriffe am Duschklappsitz | rollstuhlgerecht: Klappsitz in 46 bis 48 cm Höhe nachrüstbar, beidseitig hochklappbare Stützgriffe, Oberkante 28 cm über der Sitzhöhe | handelsübliche Duschhaltegriffe: kein Hilfsmittel; Duschsitz an der Wand: Hilfsmittel, 04.40.03.0 |
| Badewanne | Griff am Wannenrand oder an der Wand | Wand muss nachrüstbar sein | mobiler Wannengriff: Hilfsmittel, 04.40.05.0; fest montierter Wannengriff: kein Hilfsmittel |
| Waschtisch | Stützgriff seitlich | keine Maßvorgabe | Stützgriffe für Waschbecken: Hilfsmittel, 04.40.05.1 |
| Raummitte, neben WC oder Wanne | Boden-Decken-Stange | keine Maßvorgabe | Hilfsmittel, 04.40.05.2 |
Quelle: DIN 18040-2:2011-09, Abschnitte 5.5.1, 5.5.3 und 5.5.5, abgedruckt im Praxisleitfaden des Bauministeriums NRW (Juni 2023); GKV-Spitzenverband, Hilfsmittelverzeichnis Produktgruppe 04, Fortschreibung vom 15.10.2025. Stand: 18.10.2026.
Für Wohnungen ohne Rollstuhl nennt die Norm keine festen Griffhöhen. Dort richtet sich die Position nach der Person: nach Körpergröße, nach der Hand, die stärker ist, und danach, ob sie sich hochzieht oder abstützt.
Welche Griffe zahlt die Krankenkasse?
Die Krankenkasse zahlt Stützgriffe für WC und Waschbecken, mobile Badewannengriffe und Boden-Decken-Stangen, wenn sie im Einzelfall erforderlich sind. Nach dem Hilfsmittelverzeichnis passen sie, wenn Stehen, Hinsetzen oder Aufstehen wegen eingeschränkter Kraft oder Beweglichkeit der Beine oder der Lendenwirbelsäule schwerfällt und Arme und Rumpf noch genug tragen. Sie zahlen 10 Prozent zu, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Hilfsmittel (§ 61 SGB V); ab 01.01.2027 sind es mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, beschlossen).
Handelsübliche Handgriffe, Duschhaltegriffe und fest montierte Badewannengriffe zahlt die Krankenkasse nicht. Das Hilfsmittelverzeichnis zählt sie ausdrücklich zu den Gebrauchsgegenständen des täglichen Lebens. Wie Sie zu Verordnung und Sanitätshaus kommen, steht im Bereich Hilfsmittel.
Wann zahlt die Pflegekasse die Griffe?
Die Pflegekasse bezuschusst fest eingebaute Griffe als Teil einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, schon ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Alles, was zum selben Zeitpunkt nötig ist, zählt als eine Maßnahme: Bauen Sie die Dusche um, gehören die Griffe in denselben Antrag.
Stellen Sie den Antrag mit Kostenvoranschlag, bevor die Arbeiten beginnen. Eine Vorlage bietet das Antrag-Muster zur Wohnumfeldverbesserung. Was ein Badumbau ungefähr kostet und was nach dem Zuschuss bleibt, zeigt der Badumbau-Zuschuss-Rechner.
Worauf kommt es bei der Montage im Bad an?
Ein Griff hält nur, wenn Wand und Befestigung die Last tragen. Das ist im Bad schwieriger als anderswo, weil hinter Fliesen oft Leitungen liegen und Vorwände aus Trockenbau bestehen. Die KfW verlangt für geförderte Bäder, dass Stütz- und Haltesysteme waagerecht oder senkrecht montiert werden und an neuen Vorwänden auch später angebracht werden können.
Diese Checkliste hilft bei der Planung mit dem Fachbetrieb:
- Wandaufbau klären: Mauerwerk, Beton oder Vorwand mit Verstärkung hinter der Platte.
- Leitungen orten, bevor gebohrt wird, besonders neben WC und Waschtisch.
- Befestigung passend zum Untergrund wählen und die Herstellerangaben zur Belastung beachten.
- Griffhöhe mit der Person ausprobieren, am besten im Sitzen und im Stehen.
- Griffe wählen, die sich farblich von der Wand abheben; die DIN 18040-2 empfiehlt kontrastierende Ausstattung.
- Bei Mietwohnungen vorher die schriftliche Erlaubnis des Vermieters einholen (§ 554 BGB).
- Wenn ein Umbau ansteht: Wände für weitere Griffe gleich verstärken lassen.
Griffe mit Saugnapf sind kein Ersatz für einen verschraubten Griff, wenn sich jemand mit dem Körpergewicht abstützt. Beachten Sie die Grenzen, die der Hersteller angibt.
Ein Beispiel: das Bad einer Frau mit Rollator
Eine Frau mit Pflegegrad 2 geht mit Rollator, duscht in einer Wanne und kommt vom WC nur mit Mühe hoch. Die Hausärztin verordnet zwei Stützgriffe für das WC und einen mobilen Wannengriff; die Krankenkasse zahlt, die Frau zahlt je Hilfsmittel höchstens 10 Euro zu. Das Sanitätshaus montiert die Griffe nach Rücksprache mit dem Vermieter.
Einige Monate später reicht der Wannengriff nicht mehr. Die Familie beantragt bei der Pflegekasse eine bodengleiche Dusche mit fest montierten Griffen und einem Duschklappsitz an der Wand. Die Pflegekasse kann den Umbau mit bis zu 4.180 Euro bezuschussen; den Duschsitz kann zusätzlich die Krankenkasse als Hilfsmittel übernehmen.
Wann die Regeln nicht greifen
Ohne Pflegegrad bezuschusst die Pflegekasse keinen Umbau. Wer Griffe auf eigene Faust kauft und montiert, bekommt das Geld von keiner Kasse zurück. Und die Normmaße sind für den Umbau im Bestand nicht vorgeschrieben; sie sind ein Maßstab, an dem sich Fachbetrieb und Kasse orientieren.
Häufige Fragen
In welcher Höhe gehört ein Haltegriff am WC?
Für rollstuhlgerechte Bäder nennt die DIN 18040-2 eine Oberkante von 28 Zentimetern über der Sitzhöhe. Für andere Bäder richtet sich die Höhe nach der Person.
Zahlt die Krankenkasse Haltegriffe für die Dusche?
Handelsübliche Duschhaltegriffe nicht, sie gelten als Gebrauchsgegenstand. Einen Duschsitz an der Wand kann die Krankenkasse dagegen als Hilfsmittel übernehmen.
Brauche ich für Haltegriffe die Erlaubnis des Vermieters?
Ja, für das Bohren in Wände und Fliesen. Der Vermieter muss Umbauten erlauben, die Menschen mit Behinderungen dienen, außer sie sind ihm nicht zuzumuten (§ 554 BGB).
Zahlt die Pflegekasse einzelne Haltegriffe?
Als Teil einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme ja, mit bis zu 4.180 Euro ab Pflegegrad 1. Fragen Sie vorher bei Ihrer Pflegekasse nach und stellen Sie den Antrag vor Beginn.
Zusammenfassung
Haltegriffe gehören im Bad an WC, Dusche, Badewanne und bei Bedarf an den Waschtisch, sicher verschraubt in einer tragfähigen Wand. Stützgriffe für WC und Waschbecken zahlt die Krankenkasse, handelsübliche Dusch- und Wandgriffe nicht. Als Teil eines Badumbaus kann die Pflegekasse sie ab Pflegegrad 1 mit bis zu 4.180 Euro bezuschussen. Mehr dazu im Bereich Barrierefrei wohnen und im Ratgeber zum Badumbau-Zuschuss.
Quellen
- DIN 18040-2:2011-09, Abdruck in: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW, Barrierefreies Bauen, Planungsgrundlagen Teil 2: Wohnungen, Ausgabe Juni 2023 (Abschnitte 5.5.1, 5.5.3, 5.5.5), abgerufen am 18.10.2026
- KfW, Altersgerecht Umbauen Kredit 159, Anlage Technische Mindestanforderungen, Stand 09/2021 (Förderbereich 5 und 6), abgerufen am 18.10.2026
- GKV-Spitzenverband, Hilfsmittelverzeichnis Produktgruppe 04 Bade- und Duschhilfen, Fortschreibung vom 15.10.2025, abgerufen am 18.10.2026
- § 40 SGB XI, Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, abgerufen am 18.10.2026
- § 61 SGB V, Zuzahlungen, abgerufen am 18.10.2026
- GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 24.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 228 (Art. 1 Nr. 23: § 61 SGB V ab 01.01.2027), abgerufen am 18.10.2026
- § 554 BGB, Barrierereduzierung, abgerufen am 18.10.2026






