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Ratgeber Pflege­grad

GEZ-Befreiung: Wer im Alter und bei Pflege nicht zahlen muss

Von der Pflege­kompass-Redaktion
Aktu­a­li­siert am 18.10.2026

Vom Rundfunkbeitrag (18,36 Euro im Monat) befreit werden auf Antrag Menschen, die Grundsicherung im Alter, Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe zur Pflege oder Grundsicherungsgeld erhalten, außerdem taubblinde Menschen (§ 4 RBStV). Mit Merkzeichen RF zahlen Sie ein Drittel, 6,12 Euro. Rente, Wohngeld oder ein Pflegegrad allein befreien nicht. Rückwirkend geht es bis zu drei Jahre. Stand: 18.10.2026.

Umgangssprachlich heißt der Rundfunkbeitrag noch "GEZ", nach der früheren Gebühreneinzugszentrale. Heute zieht ihn der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ein, und er wird je Wohnung gezahlt, nicht je Gerät. Dieser Ratgeber zeigt, wann ältere und pflegebedürftige Menschen befreit sind, was das Merkzeichen RF bringt und was im Pflegeheim gilt. Er gehört zum Thema Schwerbehinderung.

Wer ist vom Rundfunkbeitrag befreit?

Befreit wird, wer eine der Sozialleistungen bezieht, die der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag abschließend aufzählt, und das mit dem Bescheid nachweist (§ 4 Abs. 1 RBStV). Die Befreiung kommt nicht automatisch, auch wenn das Sozialamt von Ihrer Lage weiß. Für ältere und pflegebedürftige Menschen sind vor allem diese Gründe wichtig:

  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Viertes Kapitel SGB XII), Befreiungsgrund 402 im Formular des Beitragsservice.
  • Hilfe zum Lebensunterhalt (Drittes Kapitel SGB XII, Teil der Sozialhilfe), Befreiungsgrund 401.
  • [Hilfe zur Pflege](/magazin/ratgeber/hilfe-zur-pflege) vom Sozialamt (Siebtes Kapitel SGB XII), Befreiungsgrund 407. Dazu zählt auch Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften, nicht aber das Pflegegeld der Pflegekasse.
  • Blindenhilfe nach § 72 SGB XII und Taubblindheit, Befreiungsgrund 410 bzw. Nachweis über die Taubblindheit.
  • Grundsicherungsgeld nach dem SGB II, bis 30.06.2026 Bürgergeld, Befreiungsgrund 403 c. Das betrifft eher pflegende Angehörige im Erwerbsalter als die Pflegebedürftigen selbst.

Die Befreiung gilt für die ganze Wohnung, wenn dort nur Sie, Ihr Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner und Kinder bis 25 Jahre wohnen. Weitere Erwachsene sind mit befreit, wenn ihr Einkommen und Vermögen bei Ihrer Sozialleistung angerechnet wurde (§ 4 Abs. 3 RBStV). Wie Grundsicherung und Rente zusammenhängen, erklärt die Seite Rente und Grundsicherung.

Welche Lage im Alter führt zur Befreiung?

Die folgende Übersicht ordnet typische Situationen aus Pflege und Alter ein. Sie ersetzt keine Prüfung durch den Beitragsservice, zeigt aber, wo sich ein Antrag lohnt und wo nicht.

Ihre SituationRundfunkbeitragGrundlage
Altersrente, kein weiterer Bescheidvoller Beitrag, 18,36 €§ 2 Abs. 1 RBStV
Altersrente plus Grundsicherung im AlterBefreiung auf Antrag§ 4 Abs. 1 Nr. 2 RBStV
Rente plus Wohngeldvoller Beitrag, keine Befreiung§ 4 Abs. 1 RBStV (Wohngeld nicht genannt)
Pflegegrad und Pflegegeld der Pflegekassevoller Beitrag, keine Befreiung§ 4 Abs. 1 RBStV (Pflegegeld nach SGB XI nicht genannt)
Hilfe zur Pflege vom Sozialamt, zu HauseBefreiung auf Antrag§ 4 Abs. 1 Nr. 7 RBStV
Merkzeichen RF im SchwerbehindertenausweisErmäßigung auf ein Drittel, 6,12 €§ 4 Abs. 2 RBStV
Merkzeichen RF und GrundsicherungBefreiung, nicht nur Ermäßigung§ 4 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2 RBStV
Merkzeichen TBl (taubblind)Befreiung auf Antrag§ 4 Abs. 1 Nr. 10 RBStV
vollstationär im Pflegeheim, Wohnung aufgelöstkein Beitrag, Abmeldung statt Befreiung§ 3 Abs. 2 Nr. 3 RBStV
betreutes Wohnen mit eigener Wohnungvoller Beitrag, Befreiung nur bei Sozialleistung§ 3 Abs. 1 RBStV
Einkommen knapp über der Grenze der GrundsicherungBefreiung als Härtefall möglich§ 4 Abs. 6 RBStV

Quelle: Rundfunkbeitragsstaatsvertrag §§ 2 bis 4; ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, Seiten "Empfänger von Sozialleistungen", "Menschen mit Behinderung", "Bewohner von Pflegeeinrichtungen", "Ausnahmen von der Rundfunkbeitragspflicht"; eigene Zuordnung. Stand: 18.10.2026.

Wohngeld ist der häufigste Irrtum: Es ist eine Sozialleistung, steht aber nicht in der Liste. Wer Wohngeld bezieht, zahlt den vollen Beitrag. Das Gleiche gilt für das Pflegegeld der Pflegekasse; ein Pflegegrad allein ist kein Befreiungsgrund, wie der Ratgeber Schwerbehindertenausweis und Pflegegrad: der Unterschied für viele Nachteilsausgleiche zeigt.

Was bringt das Merkzeichen RF?

Mit dem Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis zahlen Sie auf Antrag nur ein Drittel des Rundfunkbeitrags, 2026 also 6,12 Euro im Monat statt 18,36 Euro (§ 4 Abs. 2 RBStV). Eine vollständige Befreiung bringt RF allein nicht. Die Ermäßigung gilt ab dem Datum, ab dem das Merkzeichen zuerkannt ist, rückwirkend höchstens drei Jahre vor dem Antrag.

Das Merkzeichen RF stellt das Versorgungsamt fest, im selben Verfahren wie den Grad der Behinderung (GdB). Es bekommt, wer eine der drei Voraussetzungen erfüllt:

  1. ein GdB von mindestens 80, nicht nur vorübergehend, und wegen des Leidens ständig keine Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen,
  2. blind oder wesentlich sehbehindert mit einem GdB von mindestens 60 allein wegen der Sehbehinderung, oder
  3. gehörlos oder so hörgeschädigt, dass eine Verständigung über das Gehör auch mit Hörgeräten nicht möglich ist.

Für Pflegebedürftige ist meist die erste Gruppe gemeint: Wer zum Beispiel wegen schwerer Erkrankung das Haus kaum verlassen kann und an Konzerten, Gottesdiensten oder Versammlungen nicht teilnehmen kann, sollte RF im Antrag beim Versorgungsamt ausdrücklich nennen. Einen Pflegegrad ersetzt das nicht und umgekehrt. Wie der Antrag beim Versorgungsamt läuft, steht im Ratgeber Schwerbehinderung beantragen; welche Merkzeichen es außerdem gibt, erklärt der Ratgeber Merkzeichen G und Pflegegrad.

Müssen Bewohner eines Pflegeheims den Rundfunkbeitrag zahlen?

Nein, wenn sie vollstationär in einem zugelassenen Pflegeheim leben. Zimmer mit vollstationärer Pflege in Heimen mit Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI gelten nicht als Wohnung im Sinne des Rundfunkbeitrags (§ 3 Abs. 2 Nr. 3 RBStV). Die Bewohner sind deshalb nicht anmeldepflichtig und brauchen keine Befreiung.

Wird die bisherige Wohnung aufgelöst, melden Sie den Beitrag beim Beitragsservice ab. Dafür gibt es ein eigenes Formular "Abmeldung für Bewohner einer Pflegeeinrichtung", das auch Angehörige oder Betreuer ausfüllen können; die Pflegeeinrichtung muss die Angaben bestätigen. Halten Sie die Beitragsnummer bereit.

Anders ist es in zwei Fällen. Bleibt der Ehepartner in der gemeinsamen Wohnung, ist diese weiter beitragspflichtig; befreit ist sie nur, wenn der Partner selbst einen Befreiungsgrund hat. Und im betreuten Wohnen mit eigener, abgeschlossener Wohnung gilt der normale Beitrag, weil dort eine Wohnung im Sinne des § 3 Abs. 1 RBStV vorliegt. Mehr zum Leben im Heim auf der Seite Pflegeheim.

Kann die Befreiung rückwirkend gelten?

Ja, bis zu drei Jahre. Die Befreiung beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Leistungsbescheid gilt, frühestens drei Jahre vor dem Monat Ihres Antrags (§ 4 Abs. 4 RBStV). Zu viel gezahlte Beiträge für diesen Zeitraum bekommen Sie zurück.

Rechenbeispiel: Eine Frau mit Pflegegrad 3 lebt allein in ihrer Mietwohnung. Seit drei Jahren zahlt das Sozialamt ergänzend Hilfe zur Pflege für den Pflegedienst, den Rundfunkbeitrag hat sie aber weiter gezahlt. Stellt sie jetzt den Antrag mit dem Bescheid, wird sie für bis zu 36 Monate rückwirkend befreit: 36 × 18,36 Euro sind 660,96 Euro. Voraussetzung ist, dass der Bescheid den Leistungszeitraum lückenlos zeigt. Grundlage der Rechnung sind § 4 Abs. 4 RBStV und ein gleichbleibender Beitrag von 18,36 Euro.

Die Befreiung gilt so lange, wie der Bescheid gilt. Ist der Bescheid unbefristet, kann die Befreiung auf drei Jahre befristet werden, wenn sich die Umstände ändern können (§ 4 Abs. 4 Satz 4 RBStV). Wer mindestens zwei Jahre ohne Unterbrechung aus demselben Grund befreit war und direkt anschließend einen Folgeantrag stellt, für den wird vermutet, dass die Voraussetzungen auch ein weiteres Jahr vorliegen (§ 4 Abs. 4 Satz 3 RBStV). Fällt die Sozialleistung weg, müssen Sie das dem Beitragsservice unverzüglich mitteilen (§ 4 Abs. 5 RBStV).

Was gilt als Härtefall?

Ein Härtefall liegt vor allem dann vor, wenn das Sozialamt eine der genannten Leistungen abgelehnt hat, weil Ihr Einkommen den Bedarf um weniger als den Rundfunkbeitrag übersteigt, 2026 also um weniger als 18,36 Euro (§ 4 Abs. 6 RBStV). Dann befreit der Beitragsservice auf gesonderten Antrag für ein Jahr, ab dem Monat des Ablehnungsbescheids und höchstens drei Jahre rückwirkend. Der Ablehnungsbescheid muss diese Begründung enthalten.

Das betrifft gerade Rentnerinnen und Rentner, deren Rente nur knapp über der Grundsicherung liegt. Wer bisher keine Grundsicherung beantragt hat, weil sich das "nicht lohnt", erhält ohne Antrag beim Sozialamt auch keinen Bescheid, mit dem er die Härtefallbefreiung belegen könnte.

Ein Härtefall kann auch vorliegen, wenn Ihnen eine Sozialleistung bewilligt wurde und Sie schriftlich darauf verzichtet haben (§ 46 Abs. 1 SGB I); dann brauchen Sie den Bewilligungsbescheid und die Verzichtserklärung. Weitere Härtefälle entscheidet der Beitragsservice im Einzelfall.

So stellen Sie den Antrag

  1. Nachweis abwarten: Stellen Sie den Antrag erst, wenn der Bescheid vorliegt. Der Beitragsservice bittet ausdrücklich darum, und die Rückwirkung von drei Jahren schützt Sie.
  2. Formular ausfüllen: Den Antrag "Befreiung oder Ermäßigung beantragen" füllen Sie online auf rundfunkbeitrag.de aus, drucken ihn aus und unterschreiben. Das Formular gibt es auch bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.
  3. Befreiungsgrund ankreuzen: zum Beispiel 402 für Grundsicherung im Alter oder 407 für Hilfe zur Pflege. Geben Sie die Beitragsnummer an, wenn Sie angemeldet sind, und die Namen weiterer Erwachsener in der Wohnung.
  4. Kopie beilegen: eine gut lesbare Kopie des Bescheids, keine Originale. Aus dem Bescheid müssen Name, Art der Leistung und Leistungszeitraum hervorgehen. Für RF genügt eine Kopie von Vorder- und Rückseite des Ausweises oder der Bescheid des Versorgungsamts.
  5. Absenden und aufheben: Antrag per Post an den Beitragsservice schicken, Kopien behalten. Auf Verlangen müssen Sie das Original oder eine beglaubigte Kopie vorlegen (§ 4 Abs. 7 RBStV).
  6. Folgeantrag planen: Notieren Sie, bis wann der Bescheid gilt, und stellen Sie den Folgeantrag direkt im Anschluss.

Den Antrag können auch Bevollmächtigte oder rechtliche Betreuer stellen. Lehnt der Beitragsservice ab, können Sie innerhalb der Frist widersprechen, die in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids steht. Pflegekompass führt keine Rechtsdienstleistung durch. Wir helfen bei der Vorbereitung und vermitteln, wo nötig, an einen Partner mit Erlaubnis zur Rechtsberatung (z. B. Rechtsanwältin, Sozialverband).

Wann die Regel nicht gilt

  • Nur Rente, nur Wohngeld, nur Pflegegeld: Keine dieser Leistungen steht in der Liste des § 4 RBStV. Prüfen Sie, ob Ihnen Grundsicherung oder Hilfe zur Pflege zustehen würde.
  • Kein Bescheid: Ohne schriftlichen Leistungsbescheid gibt es keine Befreiung, auch nicht als Härtefall.
  • Nebenwohnung: Für eine Zweitwohnung gelten eigene Regeln (§ 4a RBStV); die Befreiung aus sozialen Gründen bezieht sich auf die Wohnung, in der Sie leben.
  • Eigener Haushalt der Angehörigen: Pflegt eine Tochter ihre Mutter, ist sie für ihre eigene Wohnung nicht automatisch mit befreit, auch wenn die Mutter befreit ist.

Häufige Fragen

Sind Rentner von der GEZ befreit?
Nicht allein wegen der Rente. Rentnerinnen und Rentner sind befreit, wenn sie zusätzlich Grundsicherung im Alter, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Hilfe zur Pflege vom Sozialamt erhalten oder taubblind sind. Mit Merkzeichen RF zahlen sie ein Drittel.

Bin ich mit Wohngeld von der GEZ befreit?
Nein. Wohngeld ist kein Befreiungsgrund. Liegt Ihr Einkommen nur knapp über der Grenze der Grundsicherung, kann nach einem Ablehnungsbescheid des Sozialamts eine Härtefallbefreiung möglich sein. Wer Anspruch auf Wohngeld hat, erklärt der Ratgeber Wohngeld für Rentner. Wie Wohngeld und Grundsicherung zusammenhängen, erklärt die Seite Rente und Grundsicherung.

Gibt es eine GEZ-Befreiung bei Schwerbehinderung?
Ein Grad der Behinderung allein befreit nicht. Mit dem Merkzeichen RF wird der Beitrag auf ein Drittel ermäßigt, mit dem Merkzeichen TBl (taubblind) oder bei Blindenhilfe entfällt er ganz.

Muss ich im Pflegeheim Rundfunkbeitrag zahlen?
Nein, wenn Sie vollstationär in einem zugelassenen Pflegeheim wohnen. Melden Sie die alte Wohnung mit dem Formular für Bewohner einer Pflegeeinrichtung ab; die Einrichtung bestätigt die Angaben.

Steigt der Rundfunkbeitrag 2027?
Das ist offen. Die unabhängige Kommission KEF hat am 20.02.2026 empfohlen, den Beitrag ab 01.01.2027 auf 18,64 Euro anzuheben. Beschlossen ist das nicht; dafür müssen alle Länder zustimmen. Am 18.10.2026 gilt weiter 18,36 Euro.

Zusammenfassung

Vom Rundfunkbeitrag befreit sind auf Antrag Menschen, die Grundsicherung im Alter, Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe zur Pflege, Blindenhilfe oder Grundsicherungsgeld erhalten, sowie taubblinde Menschen. Mit Merkzeichen RF zahlen Sie 6,12 statt 18,36 Euro im Monat. Rente, Wohngeld und das Pflegegeld der Pflegekasse befreien nicht. Im Pflegeheim fällt kein Beitrag an, die alte Wohnung wird abgemeldet. Die Befreiung wirkt bis zu drei Jahre zurück; weitere Nachteilsausgleiche zeigen der Ratgeber Schwerbehinderung: Vorteile und die Seite Schwerbehinderung.

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