Erwachsene bekommen Brillengläser von der Krankenkasse nur bei starker Sehschwäche: wenn das bessere Auge trotz Brille höchstens 0,3 Sehschärfe erreicht oder ab 6,25 Dioptrien Kurz- oder Weitsichtigkeit beziehungsweise 4,25 Dioptrien Hornhautverkrümmung. Die Fassung zahlen Sie selbst, dazu 5 bis 10 Euro Zuzahlung, ab 2027 7,50 bis 15 Euro (Stand 18.10.2026).
Die Lesebrille aus der Drogerie, die neue Gleitsichtbrille beim Optiker: Für die meisten Erwachsenen zahlt die Krankenkasse dazu nichts. Anders ist es bei starker Fehlsichtigkeit und bei Augenerkrankungen wie der altersbedingten Makuladegeneration. Dieser Ratgeber gehört zum Thema Zähne, Hören, Sehen im Alter und erklärt, wann die Kasse zahlt und was sie übernimmt.
Wann zahlt die Krankenkasse eine Brille für Erwachsene?
Die Krankenkasse zahlt Erwachsenen Brillengläser nur in zwei Fällen (§ 33 Abs. 2 SGB V, § 12 Hilfsmittel-Richtlinie). Entweder liegt eine schwere Sehbeeinträchtigung vor, oder die Fehlsichtigkeit ist sehr stark. Gemessen wird immer mit der bestmöglichen Brille, nicht ohne.
| Voraussetzung | Grenzwert |
|---|---|
| Sehschärfe (Visus) auf dem besseren Auge mit bestmöglicher Brille | höchstens 0,3, also 30 Prozent |
| oder beidäugiges Gesichtsfeld | höchstens 10 Grad |
| Kurz- oder Weitsichtigkeit auf mindestens einem Auge | ab 6,25 Dioptrien |
| Hornhautverkrümmung (Astigmatismus) auf mindestens einem Auge | ab 4,25 Dioptrien |
| therapeutische Sehhilfe zur Behandlung einer Augenerkrankung | nach Indikationsliste der Richtlinie |
Quelle: § 33 Abs. 2 SGB V; Gemeinsamer Bundesausschuss, Hilfsmittel-Richtlinie, §§ 12 und 17, Fassung vom 20.02.2025. Stand: 18.10.2026.
Eine Sehschärfe von 0,3 bedeutet: Man erkennt aus einem Meter, was ein normal sehender Mensch aus gut drei Metern erkennt. Wer mit Brille besser sieht, hat keinen Anspruch, auch wenn er ohne Brille kaum etwas erkennt. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gelten weitergehende Regeln.
Was übernimmt die Krankenkasse genau?
Die Krankenkasse übernimmt die Brillengläser in einfacher Ausführung, nie das Brillengestell (§ 33 Abs. 2 Satz 4 SGB V). Regelversorgung sind mineralische Gläser; Kunststoffgläser gibt es nur in medizinisch zwingend erforderlichen Ausnahmefällen, etwa aus Gewichtsgründen bei sehr starken Gläsern (§ 13 Abs. 2, § 14 Abs. 3 Hilfsmittel-Richtlinie). Ausgeschlossen sind laut Richtlinie unter anderem Entspiegelung, Härtung, selbsttönende Gläser, Zweitbrillen und Sportbrillen.
Wer Gläser für Ferne und Nähe braucht und die Brille ständig tragen muss, kann unter Voraussetzungen Mehrstärkengläser bekommen (§ 14 Abs. 1 Hilfsmittel-Richtlinie). Feste Höchstbeträge der Kassen, sogenannte Festbeträge, gibt es für Brillen seit 2021 nicht mehr. Was die Kasse für die Gläser zahlt, steht in ihren Verträgen mit den Augenoptikern. Wünschen Sie mehr, etwa entspiegelte Gläser, zahlen Sie die Differenz selbst.
Wie viel zahlen Sie selbst?
Für die Kassenleistung zahlen Erwachsene die gesetzliche Zuzahlung: 10 Prozent des Betrags, den die Kasse übernimmt, mindestens 5 und höchstens 10 Euro, aber nie mehr als die Kosten selbst (§ 33 Abs. 8, § 61 SGB V). Ab 01.01.2027 steigt die Zuzahlung auf mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro; das ist bereits beschlossen (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 228). Hinzu kommen die Fassung und alle Extras, die Sie wählen.
Wer im Jahr mehr als 2 Prozent seiner Bruttoeinnahmen für Zuzahlungen ausgibt, kann sich für den Rest des Jahres befreien lassen; für schwerwiegend chronisch Kranke gilt 1 Prozent (§ 62 SGB V). Bewahren Sie deshalb alle Quittungen auf.
Wie bekommen Sie die Brille auf Kassenkosten?
Die erste Brille auf Kassenkosten setzt eine Verordnung der Augenarztpraxis voraus, denn vorher muss die Ursache der Sehschwäche ärztlich geklärt werden (§ 12 Abs. 3 Hilfsmittel-Richtlinie). Mit der Verordnung gehen Sie zu einem Augenoptiker, der Vertragspartner Ihrer Krankenkasse ist. Er rechnet mit der Kasse ab.
Bei einer Folgebrille ist eine neue Verordnung nur nötig, wenn eine ärztliche Untersuchung geboten ist; bei schwerer Sehbeeinträchtigung ist sie in der Regel nötig. Einen neuen Anspruch gibt es, wenn sich die Werte um mindestens 0,5 Dioptrien geändert haben (§ 12 Abs. 4 Hilfsmittel-Richtlinie). Ersatz bei Verlust oder Defekt ist davon ausgenommen; ob dafür eine neue Verordnung nötig ist, klären Sie mit Augenarztpraxis und Kasse.
Was gilt bei Makuladegeneration und starker Sehbehinderung?
Bei schweren Augenerkrankungen wie der altersbedingten Makuladegeneration, einer Erkrankung der Stelle des schärfsten Sehens, reicht eine Brille oft nicht mehr aus. Dann kann die Augenärztin vergrößernde Sehhilfen verordnen: Lupen und Lupenbrillen ab einem Vergrößerungsbedarf von 1,5-fach, elektronische Lesegeräte in der Regel ab 6-fach (§ 16 Hilfsmittel-Richtlinie). Verordnen dürfen sie nur Augenärztinnen und Augenärzte, die den Bedarf selbst bestimmen können.
Bei einigen Erkrankungen, etwa bei Linsentrübungen oder Erkrankungen der Netzhaut, die stark blenden, sind auch Lichtschutzgläser verordnungsfähig (§ 14 Abs. 2 Hilfsmittel-Richtlinie). Ob das zutrifft, entscheidet die Augenarztpraxis.
Eine Sehbehinderung kann außerdem zu einem Grad der Behinderung und zu Merkzeichen führen, bei Blindheit zum Merkzeichen Bl und zu Blindengeld nach Landesrecht. Einen Pflegegrad gibt es nicht wegen der Diagnose, sondern wenn die Selbstständigkeit im Alltag eingeschränkt ist. Welche Merkzeichen es gibt, zeigt die Merkzeichen-Liste.
Beispiele: Wer bekommt eine Brille von der Kasse?
Die folgenden Konstellationen zeigen, wie die Grenzwerte wirken. Maßgeblich ist immer der Befund der Augenarztpraxis.
| Konstellation | Anspruch auf Gläser? |
|---|---|
| Eine Frau, 72, kurzsichtig mit minus 3 Dioptrien, sieht mit Brille gut | nein |
| Ein Mann, 80, weitsichtig mit plus 6,5 Dioptrien auf einem Auge | ja, Gläser ohne Fassung |
| Eine Frau mit Pflegegrad 2 und Makuladegeneration, mit Brille Sehschärfe 0,25 auf dem besseren Auge | ja, dazu gegebenenfalls Lupe oder Lesegerät |
| Ein Mann, 68, Hornhautverkrümmung 4,5 Dioptrien | ja |
| Eine Frau, 75, braucht nur eine Lesebrille mit plus 2,5 Dioptrien | nein |
Quelle: Eigene Beispiele nach § 33 Abs. 2 SGB V und § 12 Hilfsmittel-Richtlinie. Stand: 18.10.2026.
Was gilt im Pflegeheim?
Auch im Pflegeheim bleibt die Krankenkasse für Brille und Sehhilfen zuständig, nicht die Pflegekasse und nicht das Heim. Kennzeichnen Sie Brille und Etui mit dem Namen und sorgen Sie dafür, dass das Personal weiß, wofür welche Brille gedacht ist. Eine verlorene oder kaputte Brille sollte schnell ersetzt werden, denn Sehbeeinträchtigungen zählen zu den bekannten Risikofaktoren für Stürze.
Ist ein Besuch in der Augenarztpraxis nötig, gelten Krankenfahrten, etwa mit dem Taxi, bei Pflegegrad 4 oder 5, bei Pflegegrad 3 mit dauerhaft eingeschränkter Mobilität und mit den Merkzeichen aG, Bl oder H als genehmigt (§ 60 Abs. 1 Satz 5 SGB V). Die ärztliche Verordnung der Fahrt und die gesetzliche Zuzahlung bleiben. Mehr zum Leben im Heim auf der Seite Pflegeheim.
Wann die Regeln nicht greifen
Kontaktlinsen zahlt die Kasse nur in medizinisch zwingenden Ausnahmefällen. Eine Bildschirmarbeitsplatzbrille ist keine Kassenleistung (§ 14 Abs. 5 Nr. 10 Hilfsmittel-Richtlinie); spezielle Sehhilfen für die Bildschirmarbeit stellt unter Voraussetzungen der Arbeitgeber (Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung, Anhang Teil 4). Privat Versicherte richten sich nach ihrem Vertrag. Manche Krankenkassen bieten freiwillige Zuschüsse oder Zusatzversicherungen an; fragen Sie bei Ihrer Kasse nach, was gilt.
Häufige Fragen
Ab wie viel Dioptrien zahlt die Krankenkasse eine Brille?
Bei Erwachsenen ab 6,25 Dioptrien Kurz- oder Weitsichtigkeit oder ab 4,25 Dioptrien Hornhautverkrümmung auf mindestens einem Auge, außerdem bei einer Sehschärfe von höchstens 0,3 mit Brille.
Zahlt die Krankenkasse Rentnern eine Brille?
Nicht wegen des Alters. Es gelten dieselben Grenzwerte wie für alle Erwachsenen.
Zahlt die Kasse auch das Brillengestell?
Nein, das Gestell zahlen Sie immer selbst.
Zahlt die Pflegekasse eine Brille?
Nein, Brillen sind Hilfsmittel der Krankenkasse. Den Unterschied zeigt die Übersicht Pflegekasse und Krankenkasse.
Zusammenfassung
Erwachsene bekommen Brillengläser von der Krankenkasse nur bei starker Sehschwäche, ab 6,25 Dioptrien, ab 4,25 Dioptrien Hornhautverkrümmung oder bei einer Sehschärfe von höchstens 0,3 mit Brille. Die Kasse zahlt einfache Gläser, nie die Fassung; die Zuzahlung beträgt 5 bis 10 Euro, ab 2027 7,50 bis 15 Euro. Bei Makuladegeneration und ähnlichen Erkrankungen kann die Augenärztin Lupen oder elektronische Lesegeräte verordnen. Auch im Pflegeheim bleibt die Krankenkasse zuständig.
Mehr auf der Seite Zähne, Hören, Sehen im Alter und zu weiteren Hilfsmitteln auf der Seite Hilfsmittel.
Quellen
- § 33 SGB V, Hilfsmittel (Abs. 1, 2, 3, 4, 5a und 8), abgerufen am 18.10.2026
- Gemeinsamer Bundesausschuss, Hilfsmittel-Richtlinie, Fassung vom 20.02.2025, in Kraft 16.05.2025 (Abschnitt B, §§ 12 bis 17), abgerufen am 18.10.2026
- GKV-Spitzenverband, Festbeträge für Hilfsmittel (Festbeträge für Sehhilfen seit 01.10.2021 aufgehoben, keine Neufestsetzung; Stand 06.03.2025), abgerufen am 18.10.2026
- § 61 SGB V, Zuzahlungen, abgerufen am 18.10.2026
- § 62 SGB V, Belastungsgrenze, abgerufen am 18.10.2026
- § 60 SGB V, Fahrkosten (Abs. 1 Satz 5), abgerufen am 18.10.2026
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), Anhang Teil 4 Abs. 2 Nr. 1, abgerufen am 18.10.2026
- GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 24.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 228, Art. 1 Nr. 23 (§ 61 SGB V ab 01.01.2027: mindestens 7,50, höchstens 15 Euro), abgerufen am 18.10.2026







