Ein Zahnarzt kommt nach Hause oder ins Pflegeheim, wenn ein Pflegegrad besteht und der Weg in die Praxis nicht oder nur mit hohem Aufwand möglich ist. Für gesetzlich Versicherte ist der Besuch eine Leistung der Krankenkasse. Zusätzlich gibt es zweimal im Jahr Vorsorge mit Zahnsteinentfernung und einem Plan für die Mundpflege (Stand 18.10.2026).
Wer bettlägerig ist, im Rollstuhl sitzt oder mit einer Demenz lebt, kommt oft nicht mehr in die Zahnarztpraxis. Zahnschmerzen, eine drückende Prothese oder Zahnstein bleiben dann unbemerkt oder werden ausgehalten. Dieser Ratgeber gehört zum Thema Zähne, Hören, Sehen im Alter und erklärt, wann der Zahnarzt kommt, was er vor Ort tun kann und wie Sie eine Praxis finden.
Wer hat Anspruch auf einen Zahnarztbesuch zu Hause?
Anspruch auf die aufsuchende zahnärztliche Versorgung haben Versicherte mit einem Pflegegrad oder mit Leistungen der Eingliederungshilfe, die die Praxis wegen ihrer Pflegebedürftigkeit, Behinderung oder Einschränkung nicht oder nur mit hohem Aufwand aufsuchen können. Für diesen Besuch bekommt die Praxis von der Krankenkasse einen eigenen Zuschlag (§ 87 Abs. 2i SGB V). So soll es sich für Zahnarztpraxen lohnen, regelmäßig zu kommen.
Aufsuchen heißt: in die Wohnung, die Wohngemeinschaft, das Pflegeheim oder eine Einrichtung für Menschen mit Behinderungen. Wer Eingliederungshilfe wegen einer seelischen Beeinträchtigung bezieht, körperlich aber mobil ist, kann die zusätzlichen Leistungen nach Angaben der KZBV direkt in einer Zahnarztpraxis in Anspruch nehmen. Ob ein Pflegegrad besteht, belegen Sie mit dem Bescheid der Pflegekasse; wie Sie ihn bekommen, erklärt die Seite Pflegegrad.
Was kostet der Zahnarztbesuch zu Hause?
Für gesetzlich Versicherte ist der Besuch selbst eine Kassenleistung; die Praxis rechnet ihn mit der Krankenkasse ab. Auch die Untersuchung, die Vorsorge nach § 22a SGB V und die üblichen Behandlungen sind Kassenleistungen. Eigenanteile entstehen wie in der Praxis nur beim Zahnersatz oder bei Leistungen, die Sie zusätzlich wünschen.
Lassen Sie sich vor einer Behandlung sagen, ob etwas privat abgerechnet werden soll, und unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen. Für Zahnersatz bei geringem Einkommen gibt es die Härtefallregelung beim Zahnersatz mit vollständiger Übernahme der Regelversorgung.
Was kann der Zahnarzt vor Ort behandeln?
Vor Ort sind vor allem Untersuchung, Vorsorge und kleinere Behandlungen möglich. Die KZBV nennt als typische Leistungen:
- die Behandlung der Mundschleimhaut,
- das Anpassen einer Prothese bei Druckstellen,
- das Verbessern von Sitz, Halt und Funktion einer Prothese sowie kleinere Reparaturen,
- das Entfernen von Zahnstein.
Was im Einzelfall geht, entscheidet die Zahnärztin nach der Untersuchung und je nach Licht, Lagerung und Ausstattung vor Ort. Größere Eingriffe, Röntgenaufnahmen oder eine Behandlung in Narkose finden in der Praxis oder in einer Klinik statt. Dann gibt es eine Empfehlung oder Überweisung.
Was gehört zur zusätzlichen Vorsorge mit Pflegegrad?
Mit Pflegegrad gibt es vier zusätzliche Vorsorgeleistungen, jeweils einmal im Kalenderhalbjahr (§ 22a SGB V und Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses):
- Mundgesundheitsstatus: Beurteilung von Zähnen, Zahnfleisch, Mundschleimhaut und Zahnersatz.
- Mundgesundheitsplan: welche Pflege täglich nötig ist, wie oft und wer sie übernimmt.
- Mundgesundheitsaufklärung: praktische Anleitung, auch für Angehörige und Pflegekräfte.
- Entfernung harter Zahnbeläge: also von Zahnstein.
Die Ergebnisse stehen auf einem Vordruck, den die versicherte Person erhält. Mit ihrer Zustimmung können Angehörige und Pflegedienst ihn als Teil der Pflegeplanung nutzen. Wie die tägliche Pflege danach gelingt, erklärt der Ratgeber Mundpflege bei Pflegebedürftigen.
Wie funktioniert die zahnärztliche Versorgung im Pflegeheim?
Viele Pflegeheime arbeiten mit einer Zahnarztpraxis über einen Kooperationsvertrag zusammen (§ 119b SGB V). Die Kooperationszahnärztin untersucht die Bewohnerinnen und Bewohner bis zu zweimal im Jahr, beurteilt Zähne, Mundschleimhaut und Prothesen und leitet die Pflegekräfte an. Laut KZBV regelt der Vertrag unter anderem regelmäßige Besuchstermine und die Aufbewahrung von Unterlagen wie dem Bonusheft.
Bei Bedarf prüft die Zahnärztin auch, ob Medikamente einen trockenen Mund verursachen, und spricht das mit der Hausarztpraxis ab. Zusätzlich sind Videosprechstunden und Fallkonferenzen mit dem Pflegepersonal möglich (§ 87 Abs. 2k SGB V). Die freie Arztwahl bleibt: Wer bei seiner bisherigen Praxis bleiben möchte, kann das tun. Fragen Sie beim Einzug, ob ein Kooperationszahnarzt besteht; mehr zum Heim auf der Seite Pflegeheim.
Wie finden Sie einen Zahnarzt, der Hausbesuche macht?
Fragen Sie zuerst die bisherige Zahnarztpraxis; viele Praxen besuchen ihre langjährigen Patientinnen und Patienten auch zu Hause. Wenn nicht, helfen die Kassenzahnärztliche Vereinigung oder die Zahnärztekammer Ihres Bundeslandes bei der Suche. Im Pflegeheim ist der erste Ansprechpartner die Heimleitung oder die Pflegedienstleitung.
Auch die Pflegeberatung der Pflegekasse und die Pflegestützpunkte kennen oft Praxen in der Region; mehr dazu im Ratgeber Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Sagen Sie bei der Anfrage gleich, dass ein Pflegegrad besteht und warum der Weg in die Praxis nicht geht.
Checkliste: So bereiten Sie den Hausbesuch vor
Ein gut vorbereiteter Besuch spart Zeit und erleichtert die Untersuchung. Legen Sie bereit:
- Gesundheitskarte der pflegebedürftigen Person.
- Medikationsplan, denn manche Medikamente beeinflussen Mund und Behandlung; siehe Medikamentenplan erstellen.
- Bonusheft für Zahnersatz, falls vorhanden.
- Vollmacht oder Betreuerausweis, wenn Sie Entscheidungen mittragen.
- Kontaktdaten der Hausarztpraxis.
- Kurze Notiz zu Beschwerden: Schmerzen, gemiedene Speisen, Druckstellen, Abwehr beim Zähneputzen.
- Gute Bedingungen: helles Licht, ein Stuhl mit Rückenlehne oder ein hochgestelltes Kopfteil, Handtuch, Prothesendose.
Die Liste orientiert sich an den Hinweisen des Handbuchs der Mundhygiene der Bundeszahnärztekammer.
Wann ist die Fahrt in die Praxis besser, und wer zahlt sie?
Wenn eine Behandlung vor Ort nicht möglich ist, übernimmt die Krankenkasse unter Voraussetzungen die Fahrt in die Praxis. Taxi- oder Krankenfahrten zur ambulanten Behandlung gelten als genehmigt bei Pflegegrad 4 oder 5, bei Pflegegrad 3 mit dauerhaft eingeschränkter Mobilität und bei einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG, Bl oder H (§ 60 Abs. 1 SGB V). Die Verordnung stellt die behandelnde Praxis aus.
Je Fahrt zahlen Sie 10 Prozent zu, mindestens 5 und höchstens 10 Euro, ab 01.01.2027 mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro (§ 61 SGB V, Neufassung beschlossen mit BGBl. 2026 I Nr. 228). Ein Krankentransport mit fachlicher Betreuung muss die Kasse vorher genehmigen. Welche Merkzeichen es gibt, zeigt die Merkzeichen-Liste.
Wann die Regeln nicht greifen
Ohne Pflegegrad und ohne Eingliederungshilfe gibt es weder die zusätzliche Vorsorge nach § 22a SGB V noch den Zuschlag für das Aufsuchen. Wer die Praxis noch gut erreichen kann, wird dort versorgt. Privat Versicherte richten sich nach ihrem Vertrag und der Gebührenordnung für Zahnärzte. Und nicht jede Praxis bietet Hausbesuche an; einen Anspruch auf eine bestimmte Praxis gibt es nicht.
Häufige Fragen
Kommt der Zahnarzt auch zu bettlägerigen Patienten nach Hause?
Ja, wenn ein Pflegegrad besteht und der Weg in die Praxis nicht oder nur mit hohem Aufwand möglich ist. Vor Ort sind Untersuchung, Vorsorge und kleinere Behandlungen möglich.
Muss ich für den Zahnarzt im Pflegeheim bezahlen?
Für Kassenleistungen nein. Eigenanteile gibt es nur beim Zahnersatz oder bei Wunschleistungen.
Wie oft gibt es Zahnreinigung mit Pflegegrad?
Die Entfernung von Zahnstein zahlt die Kasse mit Pflegegrad einmal im Kalenderhalbjahr, also zweimal im Jahr. Eine weitergehende professionelle Zahnreinigung ist meist eine Privatleistung.
Ab welchem Pflegegrad gibt es die zusätzliche Vorsorge?
Schon ab Pflegegrad 1.
Zusammenfassung
Mit Pflegegrad kommt der Zahnarzt nach Hause oder ins Pflegeheim, wenn der Weg in die Praxis nicht oder nur mit hohem Aufwand möglich ist; das ist eine Leistung der Krankenkasse. Zweimal im Jahr gibt es zusätzliche Vorsorge mit Zahnsteinentfernung und einem Mundgesundheitsplan. Im Pflegeheim übernimmt das oft ein Kooperationszahnarzt, die freie Arztwahl bleibt. Größere Behandlungen finden in der Praxis statt, die Fahrt zahlt die Kasse bei Pflegegrad 4 oder 5 und in weiteren Fällen.
Mehr auf der Seite Zähne, Hören, Sehen im Alter.
Quellen
- § 87 SGB V, Abs. 2i (Zuschlag für das Aufsuchen), 2j (Kooperationsvertrag), 2k (Videosprechstunde, Fallkonferenz), abgerufen am 18.10.2026
- § 119b SGB V, Ambulante Behandlung in stationären Pflegeeinrichtungen (Kooperationsverträge, freie Arztwahl), abgerufen am 18.10.2026
- § 22a SGB V, Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen, abgerufen am 18.10.2026
- Gemeinsamer Bundesausschuss, Richtlinie nach § 22a SGB V, zuletzt geändert 15.12.2022, in Kraft 15.02.2023, abgerufen am 18.10.2026
- KZBV, Versorgungsangebote bei Pflege oder Beeinträchtigung (aufsuchende Versorgung, Kooperationsvertrag, Behandlung vor Ort, Fahrkosten), abgerufen am 18.10.2026
- § 60 SGB V, Fahrkosten (Abs. 1 Satz 5), abgerufen am 18.10.2026
- § 61 SGB V, Zuzahlungen, abgerufen am 18.10.2026
- GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 24.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 228, Art. 1 Nr. 23 (§ 61 SGB V ab 01.01.2027), abgerufen am 18.10.2026
- BZÄK, Handbuch der Mundhygiene, Ausgabe 2025 (Kapitel Zahnärztliche Untersuchung und Notfall), abgerufen am 18.10.2026






