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Ratgeber Pflege­grad

Blin­den­geld und Pflege­grad: wie viel bleibt und wie Sie es bean­tragen

Von der Pflege­kompass-Redaktion
Aktu­a­li­siert am 18.10.2026

Blindengeld zahlt jedes Bundesland nach eigenem Gesetz, unabhängig von Einkommen und Vermögen. In Bayern sind es seit 01.07.2026 monatlich 809 Euro, in NRW 951,92 Euro und ab 60 Jahren 473 Euro. Wer zu Hause Leistungen der Pflegeversicherung bezieht, bekommt weniger, in Bayern bei Pflegegrad 3 bis 5 noch 611,33 Euro (Stand 18.10.2026).

Wenn ein Mensch im Alter erblindet, etwa durch eine Makuladegeneration oder ein Glaukom, kommen zum Verlust der Sehkraft oft Pflegebedürftigkeit und hohe Kosten hinzu. Blindengeld soll die Mehrkosten der Blindheit ausgleichen. Dieser Ratgeber gehört zum Thema Zähne, Hören, Sehen im Alter und erklärt am Beispiel Bayern und Nordrhein-Westfalen, wie viel es gibt und wie es mit einem Pflegegrad zusammenpasst.

Wer bekommt Blindengeld?

Blindengeld bekommt, wer blind ist und im jeweiligen Bundesland wohnt. Als blind gilt, wem das Augenlicht vollständig fehlt oder wer auf dem besseren Auge nicht mehr als 1/50 der normalen Sehschärfe hat (Art. 1 BayBlindG, § 1 GHBG NRW). Gleichgestellt sind andere Störungen des Sehens, die ebenso schwer sind, etwa ein stark eingeengtes Gesichtsfeld.

Einige Länder zahlen auch hochgradig sehbehinderten Menschen eine kleinere Leistung. Hochgradig sehbehindert ist in Bayern und NRW, wer auf dem besseren Auge nicht mehr als 1/20 sieht. Vorübergehende Sehstörungen zählen nicht; in Bayern gilt ein Zeitraum bis sechs Monate als vorübergehend.

Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, ergibt sich aus augenärztlichen Befunden. Eine bestimmte Diagnose wie Makuladegeneration reicht allein nicht aus; entscheidend ist, wie viel Sehkraft verbleibt.

Wie hoch ist das Blindengeld 2026?

Die Höhe legt jedes Land selbst fest. Für Bayern und NRW gilt:

Land und PersonengruppeBlindengeld im Monat
Bayern, blinde Menschen809,00 €
Bayern, hochgradig sehbehinderte Menschen242,70 €
NRW, blinde Menschen ab 18 bis unter 60 Jahre951,92 €
NRW, blinde Menschen ab 60 Jahre473,00 €
NRW, hochgradig sehbehinderte Menschen ab 16 Jahre77,00 €

Quelle: Art. 2 BayBlindG und ZBFS-Infoblatt Blindengeld, Stand 07.2026; §§ 2 und 4 GHBG NRW und Leistungsbeschreibung des Landes NRW, abgerufen am 18.10.2026. Stand: 18.10.2026.

In Bayern beträgt das Blindengeld 85 Prozent der Blindenhilfe nach Bundesrecht und steigt mit ihr jeweils zum 1. Juli. Taubblinde Menschen erhalten in Bayern den doppelten Betrag. In den übrigen Ländern gelten eigene Gesetze und Beträge; fragen Sie bei der zuständigen Landesbehörde nach.

Wird das Blindengeld bei einem Pflegegrad gekürzt?

Ja. Wer Leistungen der Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege erhält, bekommt weniger Blindengeld, weil die Länder einen Teil dieser Leistungen anrechnen. Angerechnet wird ab Pflegegrad 2, und zwar unabhängig davon, ob Sie Pflegegeld oder Sachleistungen eines Pflegedienstes nutzen. Das Pflegegeld selbst wird nicht gekürzt. In NRW nennt das Gesetz Pflegegeld, Sachleistung, Kombinationsleistung, Tages- und Nachtpflege und Kurzzeitpflege; den Entlastungsbetrag nennt es nicht. Bei blinden Menschen unter 18 Jahren wird in NRW nicht angerechnet.

Pflegegrad, häusliche PflegeBayernNRW 18 bis unter 60 JahreNRW ab 60 Jahre
kein Pflegegrad oder Pflegegrad 1809,00 €951,92 €473,00 €
Pflegegrad 2649,38 €764,54 €285,62 €
Pflegegrad 3 bis 5611,33 €778,21 €299,29 €

Quelle: Art. 4 BayBlindG (Anrechnung 46 Prozent des Pflegegelds bei Pflegegrad 2, 33 Prozent des Pflegegelds von Pflegegrad 3 bei Pflegegrad 3 bis 5); § 3 Abs. 2 GHBG NRW (54 und 29 Prozent); Pflegegeld nach § 37 SGB XI: 347 und 599 €. Eigene Berechnung. Stand: 18.10.2026.

In NRW wird bei Pflegegrad 3 bis 5 etwas weniger abgezogen als bei Pflegegrad 2, weil das Gesetz unterschiedliche Prozentsätze verwendet. In Bayern wird das Blindengeld nie unter 20 Euro gekürzt. Das bayerische Landespflegegeld wird nicht auf das Blindengeld angerechnet; mehr dazu im Ratgeber Landespflegegeld Bayern.

Ein Beispiel: blind und Pflegegrad 3 in NRW

Eine Frau, 78 Jahre, lebt in Nordrhein-Westfalen und ist nach einer Makuladegeneration blind im Sinne des Gesetzes. Sie hat Pflegegrad 3, ihre Tochter pflegt sie zu Hause.

  1. Blindengeld ab 60 Jahren: 473,00 Euro.
  2. Anrechnung bei Pflegegrad 3: 29 Prozent von 599 Euro Pflegegeld ergeben 173,71 Euro.
  3. Blindengeld nach Anrechnung: 299,29 Euro im Monat.
  4. Pflegegeld: bleibt bei 599 Euro.

Zusammen erhält sie damit 898,29 Euro im Monat. Läge ihr Einkommen niedrig, könnte sie ergänzend Blindenhilfe beim Sozialamt beantragen.

Was gilt im Pflegeheim?

Im Pflegeheim wird das Blindengeld gekürzt, wenn öffentliche Stellen die Heimkosten ganz oder teilweise tragen, höchstens aber um die Hälfte. In Bayern zählen dazu auch die Leistungen der Pflegekasse im Heim und einer privaten Pflegeversicherung; das Blindengeld beträgt dann mindestens 404,50 Euro. Die Kürzung beginnt in Bayern ab dem ersten Tag des übernächsten Monats nach dem Einzug, in NRW ab dem ersten Tag des zweiten Monats.

Wer das Heim vollständig selbst bezahlt, also ohne Leistungen der Pflegekasse oder des Sozialamts, erhält in Bayern das volle Blindengeld. Bei Abwesenheit von mehr als sechs zusammenhängenden Tagen, etwa im Krankenhaus oder bei der Familie, gibt es für diese Tage anteilig wieder den vollen Betrag.

Was ist der Unterschied zur Blindenhilfe?

Die Blindenhilfe ist eine Leistung der Sozialhilfe nach Bundesrecht (§ 72 SGB XII). Anders als das Blindengeld hängt sie von Einkommen und Vermögen ab, und sie wird nur gezahlt, soweit keine gleichartige Leistung nach Landesrecht fließt. Praktisch füllt sie die Lücke, wenn das Landesblindengeld niedriger ist.

In NRW kann sie bei blinden Menschen ab 60 Jahren die Differenz zum vollen Betrag von 951,92 Euro decken, also bis 478,92 Euro, wenn die finanziellen Voraussetzungen erfüllt sind. Dafür ist ein eigener Antrag beim Sozialamt nötig. Auch auf die Blindenhilfe werden Leistungen der Pflegeversicherung angerechnet, bei Pflegegrad 2 mit der Hälfte des Pflegegelds von Pflegegrad 2 und bei Pflegegrad 3 bis 5 mit 40 Prozent des Pflegegelds von Pflegegrad 3.

Wie beantragen Sie Blindengeld?

Blindengeld gibt es nur auf Antrag, und zwar frühestens ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht (so Art. 5 BayBlindG). Stellen Sie ihn deshalb, sobald die Sehkraft entsprechend nachlässt.

  1. Zuständige Stelle: in Bayern die Regionalstelle des Zentrums Bayern Familie und Soziales, in NRW der Landschaftsverband Rheinland oder Westfalen-Lippe. Der Antrag kann auch bei der Gemeinde abgegeben werden.
  2. Antrag: In Bayern genügt zunächst ein formloser Antrag, auch per Telefon oder E-Mail; Formular und Einwilligung folgen.
  3. Befunde: Augenärztliche Unterlagen beschleunigen die Prüfung; die Behörde kann sie auch selbst anfordern.
  4. Pflegegrad angeben: Nennen Sie Pflegegrad und Pflegekasse, damit die Anrechnung richtig berechnet wird.
  5. Schwerbehindertenausweis: Beantragen Sie ihn getrennt beim Versorgungsamt, siehe Schwerbehinderung beantragen.

Ändert sich später der Pflegegrad oder zieht die Person ins Heim, teilen Sie das der Behörde mit, sonst drohen Rückforderungen.

Welche weiteren Hilfen gibt es bei Blindheit?

Mit dem Merkzeichen Bl im Schwerbehindertenausweis gibt es weitere Nachteilsausgleiche (§ 3 Schwerbehindertenausweisverordnung). Dazu gehört ein steuerlicher Pauschbetrag von 7.400 Euro im Jahr (§ 33b EStG). Fahrten zur ambulanten Behandlung gelten mit Merkzeichen Bl als von der Krankenkasse genehmigt (§ 60 SGB V). Vergrößernde Sehhilfen wie Lupen oder Lesegeräte erklärt der Ratgeber Brille von der Krankenkasse.

Was der Pauschbetrag bringt, zeigt der Behinderten-Pauschbetrag-Rechner, alle Merkzeichen die Merkzeichen-Liste. Ob eine Sehbehinderung zu einem Pflegegrad führt, hängt nicht von der Diagnose ab, sondern davon, wie selbstständig jemand im Alltag ist.

Wann die Regeln nicht greifen

Wer wegen der Sehbehinderung schon Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz oder aus der Unfallversicherung erhält, bekommt in Bayern kein Blindengeld. Zieht jemand in ein anderes Bundesland, gilt dessen Gesetz. Nach dem Regierungsentwurf zur Pflegereform vom 30.09.2026 soll das Pflegegeld ab 2027 weiter Pflegegeld heißen, aber im Umfang eines Entlastungsbudgets gezahlt werden, bei Pflegegrad 2 zum Beispiel 380 statt 347 Euro und bei Pflegegrad 3 630 statt 599 Euro; beschlossen ist das nicht. Da die Länder an diese Beträge anknüpfen, könnte sich die Anrechnung ändern; wie die Länder sie dann regeln, ist offen. Mehr dazu auf der Seite Pflegereform 2027.

Lehnt die Behörde ab oder berechnet sie die Anrechnung aus Ihrer Sicht falsch, können Sie sich dagegen wehren. In Bayern ist das der Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 SGG, Art. 7 BayBlindG). In anderen Ländern kann der Rechtsweg anders geregelt sein; welcher Rechtsbehelf und welche Frist gelten, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids. Wir helfen bei der Vorbereitung und vermitteln, wo nötig, an einen Partner mit Erlaubnis zur Rechtsberatung (z. B. Rechtsanwältin, Sozialverband), siehe Widerspruch.

Häufige Fragen

Wird Blindengeld vom Pflegegeld abgezogen?
Umgekehrt: Das Pflegegeld bleibt gleich, aber ein Teil davon wird auf das Blindengeld angerechnet. In Bayern sinkt das Blindengeld bei Pflegegrad 2 um 159,62 Euro, bei Pflegegrad 3 bis 5 um 197,67 Euro.

Ab welcher Sehkraft bekommt man Blindengeld?
Wenn das bessere Auge nicht mehr als 1/50 der normalen Sehschärfe erreicht oder eine gleich schwere Sehstörung vorliegt. Eine kleinere Leistung gibt es in einigen Ländern bei 1/20.

Hängt Blindengeld vom Einkommen ab?
Nein, das Landesblindengeld nicht. Die ergänzende Blindenhilfe der Sozialhilfe dagegen schon.

Gibt es Blindengeld bei Pflegegrad 1?
Ja, in voller Höhe; angerechnet wird in Bayern und NRW erst ab Pflegegrad 2.

Zusammenfassung

Blindengeld zahlen die Länder unabhängig vom Einkommen, in Bayern 809 Euro, in NRW 951,92 Euro und ab 60 Jahren 473 Euro im Monat. Ab Pflegegrad 2 wird ein Teil der Pflegeleistungen angerechnet, das Pflegegeld selbst bleibt unverändert. Im Pflegeheim wird höchstens um die Hälfte gekürzt. Stellen Sie den Antrag früh, denn gezahlt wird erst ab dem Antragsmonat.

Mehr auf der Seite Zähne, Hören, Sehen im Alter und zu Ausweis und Merkzeichen auf der Seite Schwerbehinderung.

Quellen

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