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Ratgeber

Mund­pflege bei Pflege­bedürftigen: Zähne und Prothese richtig pflegen

Von der Pflege­kompass-Redaktion
Aktu­a­li­siert am 18.10.2026

Zähne und Zahnprothese sollten zweimal täglich gereinigt werden, mit Zahnbürste und fluoridhaltiger Zahnpasta, die Prothese mit einer eigenen Prothesenbürste. Mundspülungen ersetzen das Putzen nicht. Mit Pflegegrad zeigt die Zahnarztpraxis Angehörigen zweimal im Jahr als Leistung der Krankenkasse, wie es geht, und erstellt einen Mundpflegeplan (Stand 18.10.2026).

Wer einem anderen Menschen die Zähne putzt, merkt schnell: Das ist schwieriger als gedacht. Die Mundhöhle ist ein intimer Bereich, und mancher wehrt sich. Dieser Ratgeber gehört zum Thema Zähne, Hören, Sehen im Alter und folgt den Empfehlungen des Handbuchs der Mundhygiene der Bundeszahnärztekammer (BZÄK). Es richtet sich an Pflegekräfte und pflegende Angehörige und orientiert sich am Expertenstandard zur Mundgesundheit in der Pflege.

Warum ist Mundpflege bei Pflegebedürftigen so wichtig?

Gepflegte Zähne und eine gut sitzende Prothese sichern das Essen, das Sprechen und das Wohlbefinden. Wird die Mundpflege vernachlässigt, entstehen laut BZÄK Karies und Zahnfleischentzündungen bis hin zur Parodontitis, einer Entzündung des Zahnhalteapparats. Mundgeruch, Schmerzen und lockere Zähne können folgen.

Schlechte Mundhygiene kann laut BZÄK außerdem das Risiko für Lungenentzündungen erhöhen. Im Alter liegen zudem häufiger Zahnhälse frei, und das Risiko für Karies an den Zahnwurzeln steigt. Wer viele Medikamente nimmt, hat oft einen trockenen Mund, und auch das schadet den Zähnen.

Wie oft und womit sollten Zähne gereinigt werden?

Zähne und Mund sollten mindestens zweimal täglich gepflegt werden, mit Zahnbürste und fluoridhaltiger Zahnpasta für Erwachsene. Beläge lassen sich nur mechanisch mit der Bürste entfernen; Mundspülungen, Mundduschen und Schaumstoffstäbchen reichen dafür nicht aus. Für die Zahnzwischenräume eignen sich bei älteren Menschen Zahnzwischenraumbürsten besser als Zahnseide.

HilfsmittelWofür es hilft
Zahnbürste mit dickem Griff oder Griffverstärkungbei steifen Fingern, Rheuma, nach Schlaganfall
elektrische Zahnbürsteführt die kleinen Bewegungen selbst aus, wenn sie toleriert wird
Dreikopfzahnbürstereinigt Außen-, Innen- und Kauflächen gleichzeitig
Zahnzwischenraumbürstefür größere Lücken zwischen den Zähnen
Prothesenbürste mit harten Borstennur für die Prothese, nicht für den Mund
Becher mit NasenausschnittAusspülen, ohne den Kopf nach hinten zu legen
Absaugzahnbürstebei Schluckstörungen, nach Anleitung

Quelle: BZÄK, Handbuch der Mundhygiene, Ausgabe 2025, Kapitel Zahnbürsten sowie Spezielle Zahnbürsten und Hilfsmittel. Stand: 18.10.2026.

Tauschen Sie die Zahnbürste etwa alle vier Wochen aus, spätestens wenn die Borsten abstehen. Zahnzwischenraumbürsten halten etwa eine Woche, Prothesenbürsten etwa drei Monate.

Wie putzen Sie einem anderen Menschen die Zähne?

Am besten sitzt die Person aufrecht am Waschbecken, den Kopf leicht nach vorn geneigt und nicht zur Seite gedreht, damit sie sich nicht verschluckt. Im Bett gelingt es mit hochgestelltem Kopfteil und angewinkelten Knien oder in Seitenlage. Stellen Sie sich so, dass Sie sich gut abstützen können.

Ein bewährter Ablauf nach dem Handbuch der BZÄK:

  1. Mundpflegeset richten: Handtuch, Einmalhandschuhe, Zahnbürste, fluoridhaltige Zahnpasta, Becher mit Wasser, gegebenenfalls Lampe, Lippenbalsam, Zahnzwischenraumbürste, Kompressen.
  2. Ankündigen und Handschuhe anziehen: Sagen oder zeigen Sie, was Sie vorhaben.
  3. Lippen eincremen, damit sie nicht einreißen.
  4. Prothese herausnehmen, falls vorhanden.
  5. Zähne putzen: mit kleinen rüttelnden Bewegungen über ein bis zwei Zähne, wenig Druck, Außenflächen, Innenflächen, Kauflächen, im Mittel etwa zwei Minuten.
  6. Zunge und Mundschleimhaut mit einer feuchten Kompresse oder einem Zungenreiniger säubern.
  7. Prothese reinigen, auf Schäden prüfen und wieder einsetzen.

Lassen Sie die Person so viel selbst tun, wie sie kann; manchmal reicht es, an das Putzen zu erinnern oder die Hand zu führen. Fassen Sie bei eigenen Zähnen nicht zwischen die Zahnreihen. Halten Sie, wenn nötig, nur Lippen oder Wangen ab.

Wie reinigen Sie eine Zahnprothese richtig?

Herausnehmbare Prothesen werden täglich herausgenommen und gereinigt, denn auch auf ihnen sammeln sich Beläge. Halten Sie die Prothese dabei tief über dem Waschbecken gut fest und putzen Sie sie mit der Prothesenbürste und Zahnpasta. Bei Klammerprothesen stützen Sie die Klammern von unten mit dem Finger ab, damit die Bürste nicht hängen bleibt.

Zwei bis dreimal pro Woche kann die Prothese nach dem Bürsten zusätzlich 10 bis 15 Minuten in warmem Wasser mit einer Reinigungstablette liegen; danach kurz abspülen. Wer die Prothese nachts nicht trägt, lagert sie gereinigt und trocken in einer Dose mit geöffnetem Deckel. Haftcreme tragen Sie in erbsengroßen Portionen mit Abstand zum Rand auf; Reste lassen sich mit einer feuchten Kompresse entfernen.

Ob die Prothese nachts getragen werden soll, besprechen Sie mit der Zahnärztin. Kratzer, Sprünge oder scharfe Kanten an der Prothese gehören in die Praxis.

Was hilft bei Mundtrockenheit?

Ein trockener Mund ist im Alter häufig, oft als Nebenwirkung von Medikamenten, etwa gegen Depressionen oder Bluthochdruck. Trockene Schleimhaut wird rissig, entzündet sich leicht und schmerzt. Die BZÄK empfiehlt, sie regelmäßig zu befeuchten, zum Beispiel mit Wasser, ungesüßtem Tee oder pflanzlichem Öl auf einer Kompresse.

Bieten Sie über den Tag verteilt Getränke an. Setzen Sie Medikamente nicht eigenmächtig ab, sondern sprechen Sie Hausarztpraxis oder Zahnärztin an; die Richtlinie zur zahnärztlichen Vorsorge sieht ausdrücklich vor, eine austrocknende Medikation ärztlich prüfen zu lassen. Speichelersatzmittel gibt es nach Rücksprache mit der Praxis. Worauf bei vielen Medikamenten zu achten ist, erklärt der Ratgeber Polypharmazie im Alter.

Was tun, wenn jemand die Mundpflege abwehrt?

Abwehr ist häufig, besonders bei Demenz, und sie kann ein Hinweis auf Schmerzen sein. Gehen Sie behutsam vor: Die BZÄK empfiehlt, den Kontakt zunächst am Arm zu beginnen und über Schulter und Wange langsam zum Mund zu kommen. Das Umkreisen der Lippen mit dem Finger erleichtert oft das Öffnen.

Öffnet die Person den Mund nicht, reinigen Sie wenigstens die Außenflächen der Zähne, damit Fluorid an die Zähne kommt. Feste Rituale helfen, etwa die Mundpflege immer nach dem Rasieren oder vor dem Schlafengehen. Bei anhaltender Abwehr ziehen Sie die Zahnärztin hinzu. Wie Gespräche bei Demenz gelingen, zeigt der Ratgeber Kommunikation bei Demenz.

Checkliste: Warnzeichen im Mund

Rufen Sie die Zahnarztpraxis an, wenn Ihnen eines dieser Zeichen auffällt. Die Liste folgt dem Handbuch der BZÄK:

  • Mundgeruch, der nicht verschwindet,
  • Zahnfleischbluten oder geschwollenes, dunkelrotes Zahnfleisch,
  • Druckstellen, weiße oder rote Flecken auf der Schleimhaut,
  • lockere, stark verfärbte oder abgebrochene Zähne,
  • eine Prothese, die nicht mehr hält, schaukelt oder einen Sprung hat,
  • Schwellungen im Gesicht oder eine eingeschränkte Mundöffnung,
  • Essen wird verweigert, dauert sehr lange, harte Speisen werden gemieden oder nur auf einer Seite gekaut,
  • plötzlich verändertes Verhalten, etwa Unruhe oder Abwehr, wenn sich jemand kaum mitteilen kann.

Welche Hilfe gibt es von Zahnarzt und Kasse?

Mit einem Pflegegrad zahlt die Krankenkasse zusätzliche Vorsorge, jeweils einmal im Kalenderhalbjahr (§ 22a SGB V). Die Zahnärztin beurteilt den Mund, erstellt einen Mundgesundheitsplan, zeigt Ihnen die Reinigung von Zähnen und Prothese und entfernt Zahnstein. Pflegepersonen sollen dabei ausdrücklich einbezogen werden.

Der Plan legt fest, welche Pflege nötig ist, wie oft und ob die Person sie selbst, mit Hilfe oder gar nicht mehr schafft. Mit Zustimmung der Person kann er Teil der Pflegeplanung des Pflegedienstes werden. Kommt die Person nicht mehr in die Praxis, ist die Vorsorge auch zu Hause oder im Pflegeheim möglich; wie das abläuft, erklärt der Ratgeber Zahnarzt-Hausbesuch.

Einmalhandschuhe zählen zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch, die die Pflegekasse derzeit mit bis zu 42 Euro im Monat bezahlt (§ 40 Abs. 2 SGB XI); nach dem Regierungsentwurf zur Pflegereform vom 30.09.2026 soll diese Pauschale ab 2027 entfallen, beschlossen ist das nicht. Zahnbürsten, Zahnpasta und Prothesenreiniger zahlen Sie selbst. Mehr dazu auf der Seite Pflegehilfsmittel.

Wann die Hinweise nicht ausreichen

Bei Schmerzen, Schwellungen, Wunden im Mund, die nicht abheilen, oder Fieber gehört die Situation in zahnärztliche oder ärztliche Hände. Wer schwer schluckt, über eine Sonde ernährt wird oder bettlägerig ist, braucht eine individuelle Anleitung durch Zahnarztpraxis oder Pflegefachkraft; die Mundpflege bleibt auch dann wichtig. Die Hinweise ersetzen keine zahnärztliche Untersuchung.

Häufige Fragen

Wie oft muss die Zahnprothese gereinigt werden?
Täglich, mit Prothesenbürste und Zahnpasta. Zwei bis dreimal pro Woche zusätzlich mit einer Reinigungstablette.

Darf die Prothese nachts im Mund bleiben?
Das hängt von der Situation ab und sollte mit der Zahnärztin besprochen werden. Wird sie nachts herausgenommen, lagern Sie sie gereinigt und trocken in einer offenen Dose.

Ersetzt eine Mundspülung das Zähneputzen?
Nein. Beläge lassen sich nur mit der Bürste entfernen; Spülungen können unterstützen, wenn die Person sicher ausspucken kann.

Brauchen Menschen ohne eigene Zähne Mundpflege?
Ja. Auch Zunge, Schleimhaut und Prothese müssen täglich gereinigt werden, und eine zahnärztliche Kontrolle ist weiterhin sinnvoll.

Zusammenfassung

Mundpflege bei Pflegebedürftigen heißt: zweimal täglich Zähne mit fluoridhaltiger Zahnpasta putzen und die Prothese täglich mit der Prothesenbürste reinigen. Sitzen, Kopf leicht nach vorn und ein fester Ablauf machen es sicherer. Bei Abwehr, Mundtrockenheit oder Warnzeichen ziehen Sie die Zahnärztin hinzu. Mit Pflegegrad gibt es zweimal im Jahr zusätzliche Vorsorge und eine Anleitung für Angehörige.

Mehr zu Zahnarzt, Hörgerät und Brille bei Pflegebedürftigkeit auf der Seite Zähne, Hören, Sehen im Alter; Grundlagen der häuslichen Pflege auf der Seite Pflegewissen.

Quellen

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