Zum Hauptinhalt springen
Pflegekompass
RechtlichesEingereichte Frage
0 Ansichten

Wie viel kostet ein Monat im Pflegeheim?

P
Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 21. Juni 2026 um 04:15

Wie viel kostet ein Monat im Pflegeheim? Der durchschnittliche monatliche Eigenanteil für Pflegeheimplätze in Deutschland von 3.108 Euro gilt im 1. Jahr des Heimaufenthalts. Um die finanzielle Belastung in Pflegeheimen zu senken, zahlt die Pflegeversicherung zusätzlich zu den Regelleistungen einen Leistungszuschlag.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 4 Std.

Der durchschnittliche Eigenanteil im Pflegeheim liegt 2026 bundesweit bei rund 3.100 Euro im Monat im ersten Jahr — je nach Bundesland und Einrichtung auch deutlich darüber. Bayern und NRW liegen typischerweise höher, Sachsen-Anhalt und Thüringen niedriger. Dieser Eigenanteil setzt sich aus vier Bausteinen zusammen, die nichts mit dem Pflegegrad selbst zu tun haben — die Pflegekasse zahlt einen festen Sockelbetrag je nach Pflegegrad, der Rest bleibt beim Bewohner: - einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) für die Pflege selbst - Unterkunft (Zimmer, Heizung, Strom) - Verpflegung - Investitionskosten (anteilige Gebäude- und Instandhaltungskosten) Nur der EEE wird durch den Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI reduziert — gestaffelt nach Aufenthaltsdauer in der vollstationären Pflege: - im 1. Jahr: 15 % Zuschuss auf den EEE - im 2. Jahr: 30 % - im 3. Jahr: 50 % - ab dem 4. Jahr: 75 % Der Zuschlag wird automatisch von der Pflegekasse übernommen und in der Heimrechnung verrechnet — du musst ihn nicht separat beantragen. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben unverändert, der Zuschuss greift nur beim Pflegeanteil. Wenn Rente und Vermögen nicht reichen, springt das Sozialamt über die Hilfe zur Pflege (§ 61 ff. SGB XII) ein. Dabei wird das Einkommen des Bewohners herangezogen und ein Schonvermögen von 10.000 Euro belassen. Kinder werden nur ab einem eigenen Jahresbruttoeinkommen über 100.000 Euro zum Elternunterhalt herangezogen (§ 94 Abs. 1a SGB XII, Angehörigen-Entlastungsgesetz). Konkrete Zahlen für eine bestimmte Einrichtung bekommst du transparent über den Pflegenavigator deiner Kasse oder direkt beim Heim — jede Einrichtung muss die Eigenanteile pro Pflegegrad offen ausweisen. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Beratung zu Sozialhilfeansprüchen.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
Teilen:WhatsAppFacebook

Ihre Antwort

Keine Anmeldung nötig

Ähnliche Fragen

Andere haben Folgendes gefragt — vielleicht ist die Antwort auch für Sie hilfreich.