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Pflegekompass
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Welcher Pflegegrad ist für ambulante Pflege nötig?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 21. Juni 2026 um 04:15

Welcher Pflegegrad für ambulante Pflege?

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 4 Std.

Ambulante Pflegesachleistungen über einen Pflegedienst gibt es ab Pflegegrad 2 (§ 36 SGB XI). Erst dort entsteht der echte Sachleistungsanspruch, mit dem ein Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse abrechnet. Die monatlichen Sachleistungsbudgets (Stand 2026): - Pflegegrad 2: 796 € - Pflegegrad 3: 1.497 € - Pflegegrad 4: 1.859 € - Pflegegrad 5: 2.299 € Pflegegrad 1 ist ein Sonderfall: Hier gibt es keine klassische Pflegesachleistung, aber den Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat (§ 45b SGB XI). Damit kannst du auch einen ambulanten Dienst bezahlen, sofern er entsprechende Betreuungs- oder hauswirtschaftliche Leistungen anbietet — viele Pflegedienste rechnen über diesen Topf ab. Behandlungspflege (Spritzen, Verbände, Medikamentengabe) läuft davon unabhängig über § 37 SGB V und wird von der Krankenkasse bezahlt, dafür brauchst du gar keinen Pflegegrad, sondern eine ärztliche Verordnung. Wenn das Sachleistungsbudget allein nicht reicht, sind zwei Hebel praktisch wichtig: 1. Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI): Pflegegeld und Sachleistung anteilig kombinieren, wenn du den Pflegedienst nicht voll ausschöpfst. Du bindest dich dann sechs Monate an den gewählten Anteil. 2. Entlastungsbetrag (131 €) zusätzlich nutzen — der läuft parallel zum Sachleistungsbudget und kann bis 30.06. des Folgejahres angespart werden. Wenn noch kein Pflegegrad vorliegt: Ein formloser Antrag bei der Pflegekasse genügt (§ 33 SGB XI), Tag der Antragstellung zählt als Stichtag für die rückwirkende Zahlung ab Bewilligung. Der MD begutachtet danach nach den sechs Modulen aus § 14 SGB XI. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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