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Wer darf keine Verhinderungspflege machen?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 02. Juli 2026 um 04:15

Wer darf keine Verhinderungspflege machen?

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 3 Std.

Grundsätzlich darf jede Person die Verhinderungspflege übernehmen — aber die Pflegekasse unterscheidet zwei Gruppen, was die Höhe der Erstattung angeht. Eingeschränkt erstattet (auf das 1,5-fache des Pflegegeldes pro Jahr begrenzt, § 39 Abs. 3 SGB XI): - Nahe Angehörige bis zum 2. Verwandtschafts- oder Verschwägerungsgrad: Ehepartner, Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder - Personen, die mit dem Pflegebedürftigen in häuslicher Gemeinschaft leben (auch ohne Verwandtschaft, z. B. Lebensgefährte oder Mitbewohner in der WG) Für Pflegegrad 3 sind das z. B. 898,50 € pro Jahr statt der vollen 3.539 €. Zusätzlich können nachgewiesene Fahrtkosten und Verdienstausfall on top erstattet werden — bis das Gesamtbudget erreicht ist. Voll erstattet (bis 3.539 € im Jahr, gemeinsam mit Kurzzeitpflege): - Nachbarn, Freunde, Bekannte - Ehrenamtliche aus Vereinen oder Kirchengemeinden - Ambulante Pflegedienste - Entferntere Verwandte ab dem 3. Grad (z. B. Tante, Onkel, Cousine, Cousin) Komplett ausgeschlossen sind nur Personen, die selbst erwerbsmäßig pflegen und gleichzeitig im Haushalt des Pflegebedürftigen leben — das gilt aber als seltener Sonderfall. Wichtig in der Praxis: Die Vertretungsperson muss körperlich und gesundheitlich in der Lage sein, die Pflege zu übernehmen. Die Pflegekasse prüft das bei plausiblen Abrechnungen aber nicht aktiv nach. Bei konkreten Konstellationen — etwa wenn die Schwiegertochter zugleich Mitbewohnerin ist — lohnt sich eine Vorab-Rückfrage bei der Pflegekasse oder Tobias aus dem Pflegerecht-Bereich, damit später keine Rückforderung kommt.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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