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Pflegekompass
SelbstfürsorgeEingereichte Frage
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Zählt die Ehefrau des Enkels als naher Angehöriger bei der Verhinderungspflege?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 27. Juni 2026 um 04:15

Ist die Frau fon dem Enkelson auch ferwand? Danke....

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 6 Std.

Ja, die Ehefrau des Enkels gilt bei der Verhinderungspflege als nahe Angehörige im Sinne des § 39 SGB XI. Maßgeblich ist die Verwandtschaft bis zum zweiten Grad einschließlich verschwägerter Personen — und der Enkel selbst ist mit der pflegebedürftigen Person im zweiten Grad verwandt. Über die Ehe wird seine Frau dann gleichgestellt. Konkret heißt das: Wenn die Enkelschwiegertochter die Verhinderungspflege übernimmt, ist die Erstattung auf das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes pro Jahr begrenzt. Je nach Pflegegrad sind das: - Pflegegrad 2: 520,50 € pro Jahr - Pflegegrad 3: 898,50 € pro Jahr - Pflegegrad 4: 1.200 € pro Jahr - Pflegegrad 5: 1.485 € pro Jahr Zusätzlich kann sie nachgewiesene Fahrtkosten und einen Verdienstausfall geltend machen — diese kommen zum 1,5-fach-Limit hinzu, bis das Gesamtbudget von 3.539 € im Jahr erreicht ist (gemeinsamer Topf mit der Kurzzeitpflege). Bei einer fremden Pflegekraft (Nachbarin, Bekannte, ambulanter Dienst) würde diese Deckelung nicht gelten — da stehen die vollen 3.539 € zur freien Verfügung. Wichtig noch zur Frist: Seit dem 01.01.2026 müssen Belege bis Ende des Folgejahres bei der Pflegekasse eingereicht werden. Vorher hatte man vier Jahre Zeit, das wurde verkürzt. Wenn du die genaue Konstellation in eurem Fall absichern willst, kann Tobias aus unserer Pflegerechts-Redaktion das prüfen — die Schwägerschaftsverhältnisse sind manchmal heikel, je nachdem wer rechtlich als "Enkel" zählt (leiblich, adoptiert, Stiefenkel).
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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