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Pflegekompass
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Verhinderungspflege — darf man mit dem Pflegebedürftigen auch wegfahren?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 27. Juni 2026 um 04:15

Hallo Angelika, ich habe mal gelesen, dass die Verhinderungspflege nur im Haushalt der Pflegeperson stattfinden darf, stimmt das? Oder darf man mit ihr auch wegfahren z. B. Spazierfahrt oder zum Eisessen, park etc.?

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 6 Std.

Nein, das ist ein Missverständnis. Die Verhinderungspflege ist nicht an den Haushalt gebunden. Die Ersatzpflegeperson darf den Pflegebedürftigen überall dort betreuen, wo es ihm guttut — also auch beim Spazierfahren, im Park, beim Eisessen, im Café, bei Ausflügen oder beim Besuch von Verwandten. Entscheidend ist nur, dass in dieser Zeit tatsächlich eine pflegerische oder betreuende Tätigkeit stattfindet, weil die eigentliche Pflegeperson verhindert ist (Urlaub, Krankheit, Auszeit, Termine). Wo diese Betreuung stattfindet, ist gesetzlich nicht festgelegt — § 39 SGB XI spricht nur von der "Verhinderung der Pflegeperson", nicht vom Ort der Ersatzpflege. Auch eine mehrtägige Reise mit der Ersatzpflegekraft ist möglich, solange die Betreuung dokumentierbar ist (Quittung der Ersatzperson mit Datum, Stundenzahl, kurzer Tätigkeitsbeschreibung). Zwei praktische Punkte: - Bei stundenweiser Verhinderungspflege unter 8 Stunden am Tag bleibt das Pflegegeld voll erhalten. Erst ab ganztägiger Vertretung (über 8 Stunden) wird das Pflegegeld für diesen Tag halbiert. - Belege gut aufheben — seit dem 01.01.2026 müssen Nachweise bis Ende des Folgejahres eingereicht werden. Bei nahen Angehörigen (bis 2. Grad) ist die Erstattung auf das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes pro Jahr begrenzt; Fahrtkosten und nachgewiesener Verdienstausfall kommen extra dazu. Bei einer fremden Betreuungskraft gilt das volle Budget von 3.539 € (gemeinsam mit der Kurzzeitpflege).
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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