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Pflegekompass
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Ist Verhinderungspflege in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft möglich?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 19. Juni 2026 um 04:15

Google PAA: "Ist Verhinderungspflege in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft möglich?" Antwort-Snippet (nur Referenz, NICHT uebernehmen): c) In einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft kann keine Verhinderungspflege angebo- ten werden. 1.612 Euro, Erhöhung auf bis zu 2.418 Euro möglich, soweit Pflegebedürftige die bis zu 806 Euro aus der Kurzzeitpflege noch nicht in Anspruch genommen haben.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 2 Tagen

Ja, Verhinderungspflege ist in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft grundsätzlich möglich. Die Aussage, das gehe nicht, stimmt so nicht — sie stammt vermutlich aus einer älteren Broschüre. Entscheidend ist, dass die Pflegeperson, die normalerweise pflegt (also der Angehörige, nicht der Pflegedienst der WG), tatsächlich verhindert ist und eine Ersatzpflegekraft einspringt. Die Beträge in deiner Quelle sind ebenfalls veraltet. Seit 01.07.2025 gilt das gemeinsame Jahresbudget aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege nach § 42a SGB XI: 3.539 € pro Jahr, aus einem Topf frei kombinierbar. Die alte Konstruktion mit 1.612 € Grundbetrag plus Aufstockung auf 2.418 € existiert nicht mehr. Wichtig zur Konstellation Wohngruppe: - Die Verhinderungspflege darf nicht durch denselben ambulanten Dienst erbracht werden, der ohnehin in der WG die regelmäßige Pflege übernimmt — sonst handelt es sich um Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI, nicht um Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI. - Sie muss die häusliche Pflege durch eine konkrete Pflegeperson ersetzen. In einer WG ist das oft der Angehörige, der zusätzlich zur professionellen Pflege noch persönlich Zeit übernimmt (Besuche, Begleitung zu Terminen, Nachtwache, Wochenenden). - Wird diese Pflegeperson krank oder fährt in Urlaub, kann eine Ersatzkraft für genau diese Stunden über die Verhinderungspflege abgerechnet werden. - Bei naher Angehöriger als Ersatz gilt das 1,5-fache des Pflegegeldes als Obergrenze (§ 39 Abs. 3 SGB XI), bei externer Ersatzkraft das volle Budget bis 3.539 € im Jahr. Praxis-Hinweis: Stell vor der Beantragung kurz schriftlich dar, wer normalerweise pflegt, wer ausfällt und wer einspringt. Das beugt Rückfragen der Pflegekasse vor, gerade bei der WG-Konstellation, weil die Sachbearbeitung dort manchmal reflexhaft ablehnt. Der Wohngruppen-Zuschlag von 224 €/Monat nach § 38a SGB XI läuft parallel weiter und wird durch die Verhinderungspflege nicht berührt. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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