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Pflegekompass
SelbstfürsorgeEingereichte Frage
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Sind die Angaben zu Pflegegeld und Verhinderungspflege wirklich aktuell?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 15. Juni 2026 um 04:15

Bist du dir sicher das des richtig ist .?

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 10 Std.

Ohne den konkreten Bezug — auf welche Aussage zielst du? — kann ich nur allgemein bestätigen: Die Zahlen im Pflegekompass-Magazin sind auf Stand 2026. Die wichtigsten Eckwerte zur Selbstkontrolle: - Pflegegeld: PG 2 = 347 €, PG 3 = 599 €, PG 4 = 800 €, PG 5 = 990 € pro Monat (unverändert seit der Erhöhung zum 01.01.2025) - Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege haben seit 01.07.2025 ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 € - Entlastungsbetrag: 131 €/Monat ab Pflegegrad 1 - Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 €/Monat - Beitragssatz zur Pflegeversicherung: 3,6 %, kinderlos ab 23 Jahre 4,2 % Neu seit 01.01.2026 ist vor allem die verkürzte Abrechnungsfrist für Verhinderungspflege: Belege müssen jetzt bis Ende des Folgejahres bei der Pflegekasse sein. Alte VP-Ansprüche aus 2022, 2023 und 2024 sind seit Jahreswechsel verfallen — das überrascht gerade viele. Wenn du sagst, welche konkrete Zahl oder Regelung dich stutzig macht, prüfen wir das gezielt. Bei kniffligen Einzelfällen — etwa Pflegegrad-Einstufung, Widerspruch oder Anrechnung bei Angehörigen — kann dir auch Tobias aus der Pflegerecht-Redaktion weiterhelfen oder eine kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI bei deiner Pflegekasse.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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