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Pflegekompass
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Pflegeunterstützungsgeld: Wie lange wird es gezahlt?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 20. Juni 2026 um 04:15

Wie lange wird Pflegeunterstützungsgeld gezahlt?

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 1 Tag

Pflegeunterstützungsgeld gibt es für bis zu 10 Arbeitstage pro Kalenderjahr und pflegebedürftigem nahen Angehörigen (§ 44a Abs. 3 SGB XI). Seit 2024 läuft dieser Anspruch jährlich neu — vorher war es eine einmalige Leistung im gesamten Pflegeverlauf. Die 10 Tage gelten pro pflegebedürftiger Person. Pflegst du zwei nahe Angehörige (etwa Mutter und Vater), hast du also für jeden je 10 Tage pro Jahr. Pflegen sich mehrere Angehörige gemeinsam um eine Person, teilen sie sich die 10 Tage. So funktioniert die Leistung praktisch: - Voraussetzung ist eine akute Pflegesituation — also eine plötzlich eingetretene Lage, in der die Versorgung organisiert oder selbst übernommen werden muss (§ 2 PflegeZG). - Der Pflegegrad muss noch nicht feststehen. Es reicht, wenn er später festgestellt wird oder die akute Situation eine Pflegebedürftigkeit erwarten lässt. - Du brauchst eine ärztliche Bescheinigung über die voraussichtliche Pflegebedürftigkeit des Angehörigen. - Antrag stellst du bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen, nicht bei deiner eigenen. - Die Höhe entspricht rund 90 Prozent des entgangenen Nettoarbeitsentgelts, gedeckelt analog zum Krankengeld. Die 10 Tage müssen nicht am Stück genommen werden — du kannst sie über das Jahr verteilen, wenn die akute Situation es erfordert (z. B. zweimal je fünf Tage nach Krankenhausentlassungen). Wenn du längerfristig pflegen musst, bist du nicht auf die 10 Tage beschränkt. Dann greifen Pflegezeit (bis 6 Monate Freistellung, § 3 PflegeZG) oder Familienpflegezeit (bis 24 Monate Reduzierung auf mindestens 15 Stunden, § 2 FPflegeZG) — beide aber mit Beschäftigtenzahl-Schwellen beim Arbeitgeber (mehr als 15 bzw. 25 Mitarbeitende) und mit Ankündigungsfristen. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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