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Pflegeunterstützungsgeld: Wie lange wird es gezahlt?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 19. Juni 2026 um 04:15

Wie lange wird das Pflegeunterstützungsgeld gezahlt? Wie lange wird Pflegunterstützungsgeld gezahlt? Das Pflegeunterstützungsgeld wird für höchstens 10 Tage pro Kalenderjahr gezahlt. Auch mehrere Pflegepersonen können es anteilig nutzen. Die Gesamtzahl bleibt jedoch auf 10 Arbeitstage (also 2 Kalenderwochen) begrenzt.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 2 Tagen

Das Pflegeunterstützungsgeld wird für bis zu 10 Arbeitstage pro Kalenderjahr und pro pflegebedürftigem nahen Angehörigen gezahlt (§ 44a Abs. 3 SGB XI in Verbindung mit § 2 PflegeZG). Seit 2024 ist das ein jährlicher Anspruch — vorher gab es die 10 Tage nur einmalig je Pflegefall. Die wichtigsten Eckpunkte: - Anspruchsgrund: akut eingetretene Pflegesituation, in der du kurzfristig organisieren oder selbst pflegen musst. - Höhe: rund 90 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts, gedeckelt wie das Krankengeld. - Verteilung: Pflegen mehrere Angehörige gemeinsam, können sie die 10 Tage aufteilen — die Gesamtsumme bleibt aber bei 10 Arbeitstagen pro pflegebedürftiger Person und Jahr. - Mehrere Pflegebedürftige: Pflegst du z. B. Mutter und Vater, hast du für jeden eigene 10 Tage. So beantragst du es: 1. Arbeitgeber unverzüglich über die Verhinderung informieren (§ 2 PflegeZG, schriftlich). 2. Ärztliche Bescheinigung über die voraussichtliche Pflegebedürftigkeit beschaffen. 3. Antrag bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen stellen — dort wird das Geld ausgezahlt, nicht über den Arbeitgeber. Ein Pflegegrad muss zum Zeitpunkt der akuten Situation noch nicht festgestellt sein, die voraussichtliche Pflegebedürftigkeit reicht. Wichtig: Das Pflegeunterstützungsgeld ist nur für die kurzfristige Akutphase gedacht. Wenn absehbar ist, dass du länger ausfällst, kommen Pflegezeit (bis 6 Monate, § 3 PflegeZG) oder Familienpflegezeit (bis 24 Monate, § 2 FPflegeZG) in Betracht. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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