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Pflegekompass
RechtlichesEingereichte Frage
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Gibt es in Deutschland einen Angehörigenbonus für pflegende Angehörige?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 19. Juni 2026 um 04:15

Google PAA: "Wer bekommt den Angehörigenbonus bei Pflege?" Antwort-Snippet (nur Referenz, NICHT uebernehmen): Personen, die nahe Angehörige pflegen, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen Angehörigenbonus. seit mindestens einem Jahr überwiegend in häuslicher Umgebung und Ihr monatliches Netto-Einkommen betrug im vergangenen Kalenderjahr durchschnittlich nicht mehr als 1.710,90 Euro (Wert 2026).

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 2 Tagen

Den Begriff "Angehörigenbonus" gibt es im deutschen Pflegerecht so nicht. Die Einkommensgrenze von 1.710,90 € und die Voraussetzung "seit einem Jahr in häuslicher Umgebung" stammen aus dem österreichischen System (Pflegekarenzgeld / Angehörigenbonus nach österreichischem Recht). In Deutschland gibt es kein deckungsgleiches Pendant. Was es in Deutschland für pflegende Angehörige tatsächlich gibt: - Rentenversicherungsbeiträge durch die Pflegekasse (§ 44 SGB XI): Wenn du eine Person mit mindestens Pflegegrad 2 wenigstens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens 2 Tage, pflegst und nicht mehr als 30 Stunden/Woche erwerbstätig bist, zahlt die Pflegekasse Beiträge in deine gesetzliche Rente ein. Höhe richtet sich nach Pflegegrad und Leistungsart. - Pflegeunterstützungsgeld (§ 44a Abs. 3 SGB XI): Bis zu 10 Arbeitstage pro Kalenderjahr und pflegebedürftigem Angehörigen, ca. 90 % des Nettoverdienstes, gezahlt von der Pflegekasse bei akuter Pflegesituation. - Pflegezeit (§ 3 PflegeZG): Bis zu 6 Monate vollständige oder teilweise unbezahlte Freistellung, möglich bei Arbeitgebern mit mehr als 15 Beschäftigten. Zinsloses BAFzA-Darlehen zur Lebensunterhaltssicherung möglich. - Familienpflegezeit (§ 2 FPflegeZG): Bis zu 24 Monate Reduzierung auf mindestens 15 Wochenstunden, möglich bei Arbeitgebern mit mehr als 25 Beschäftigten, ebenfalls mit Darlehen. - Pflegegeld (§ 37 SGB XI): Geht zwar an die pflegebedürftige Person, wird in der Praxis aber häufig als Anerkennung an die pflegenden Angehörigen weitergegeben — bei Pflegegrad 2 sind das 347 €, bei PG 5 bis zu 990 €. Wenn du gezielt nach finanzieller Unterstützung suchst, lohnt sich ein Blick auf die Rentenversicherungsbeiträge und das Pflegeunterstützungsgeld — das sind die direktesten Geldleistungen, die dir als pflegender Angehöriger zustehen. Falls du dich auf einen Artikel oder eine konkrete Quelle beziehst, die "Angehörigenbonus" nennt, prüfe bitte, ob er sich auf österreichisches Recht bezieht — die genannten Werte deuten stark darauf hin.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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