Zum Hauptinhalt springen
Ratgeber Wohnen

Badumbau über die Pflege­kasse: Diese Voraus­set­zungen gelten

Von der Pflege­kompass-Redaktion
Aktu­a­li­siert am 18.10.2026

Für den Zuschuss der Pflegekasse zum Badumbau brauchen Sie einen Pflegegrad, mindestens Pflegegrad 1, und eine Wohnung, in der die Pflege zu Hause stattfindet. Der Umbau muss die Pflege ermöglichen, erleichtern oder mehr Selbstständigkeit bringen. Stellen Sie den Antrag vor dem Auftrag. Dann kann die Kasse bis zu 4.180 Euro je Maßnahme zuschießen (Stand: 18.10.2026).

Ob der Zuschuss in Frage kommt, lässt sich mit wenigen Fragen klären. Diese Seite geht die Voraussetzungen der Reihe nach durch und endet mit einer Checkliste. Den Überblick über alle Umbauten in der Wohnung und ihre Förderung finden Sie im Bereich Barrierefrei wohnen.

Welche Voraussetzungen gelten für den Zuschuss?

Es gelten vier Voraussetzungen: ein Pflegegrad, häusliche Pflege in der eigenen Wohnung oder im Haushalt, in dem gepflegt wird, ein pflegerischer Zweck des Umbaus und ein Antrag vor Beginn. Dazu kommt, dass kein anderer Träger vorrangig zuständig ist.

VoraussetzungWas das bedeutetNachweis
Pflegegradmindestens Pflegegrad 1, der Betrag ist für alle Pflegegrade gleichBescheid der Pflegekasse
Häusliche PflegeWohnung ist Lebensmittelpunkt; kein PflegeheimAngabe im Antrag
Pflegerischer ZweckUmbau ermöglicht die Pflege zu Hause, erleichtert sie erheblich oder stellt Selbstständigkeit wieder herBegründung, gegebenenfalls ärztliche Bescheinigung oder Fotos
Antrag vor BeginnAntrag mit Kostenvoranschlag vor dem AuftragEingangsbestätigung der Kasse
Keine vorrangige Zuständigkeitetwa Unfallversicherung nach einem ArbeitsunfallAngabe im Antrag
In der MietwohnungZustimmung des Vermietersschriftliche Erlaubnis

Quelle: § 40 Abs. 4 SGB XI; GKV-Spitzenverband, Empfehlungen zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen vom 30.09.2024; AOK Bayern, Vordruck DE019; § 554 BGB. Stand: 18.10.2026.

Wie hoch der Zuschuss ist und was bei Eigenleistung gilt, erklärt der Ratgeber Badumbau-Zuschuss der Pflegekasse.

Wie viel gibt die Pflegekasse zum Umbau dazu?

Rechner öffnen

Reicht Pflegegrad 1 für den Badumbau?

Ja. Der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gehört ausdrücklich zu den Leistungen bei Pflegegrad 1 (§ 28a SGB XI). Es gilt dort derselbe Höchstbetrag von 4.180 Euro wie bei Pflegegrad 5. Welche Leistungen es bei Pflegegrad 1 sonst gibt, steht im Ratgeber Pflegegrad 1: Leistungen 2026.

Ohne Pflegegrad gibt es den Zuschuss nicht. Läuft der Antrag auf einen Pflegegrad noch, können Sie den Umbau-Antrag schon vorbereiten.

Nach dem Regierungsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30.09.2026, noch nicht beschlossen, soll Pflegegrad 1 für Anträge ab 01.01.2027 erst ab 15 statt heute 12,5 Punkten erreicht werden (§ 15 Abs. 3 SGB XI-E); für Anträge, die bis 31.12.2026 eingehen, gilt das heutige Recht (§ 142b Abs. 1 SGB XI-E). Der Umbauzuschuss selbst soll auch bei Pflegegrad 1 bleiben (§ 28a Nr. 3 SGB XI-E). Mehr dazu unter Pflegereform 2027 und Pflegegrad beantragen.

Wann gilt ein Badumbau als notwendig?

Notwendig ist ein Umbau, wenn er im Einzelfall eines von drei Zielen erreicht: Er ermöglicht die Pflege zu Hause, er erleichtert sie erheblich, oder er stellt ein möglichst selbstständiges Leben wieder her (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Nach den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbands ist die Pflege erheblich erleichtert, wenn eine Überforderung der Pflegebedürftigen und der Pflegenden verhindert wird. Mehr Selbstständigkeit heißt, dass die Abhängigkeit von fremder Hilfe sinkt.

Nicht gefördert werden reine Modernisierungen oder Arbeiten, die nur einen üblichen Standard herstellen. Neue Fliesen, weil die alten nicht mehr gefallen, sind kein pflegerischer Zweck.

Fallbeispiel: Eine Frau mit Pflegegrad 2 lebt allein. Sie kann wegen Schmerzen in der Hüfte nicht mehr über den Wannenrand steigen und wäscht sich seit Monaten nur am Waschbecken. Eine bodengleiche Dusche mit Haltegriffen würde ihr das Duschen ohne Hilfe wieder ermöglichen. Damit ist das Ziel "selbstständige Lebensführung" erfüllt, und genau das gehört in die Begründung.

Muss ich Eigentümer der Wohnung sein?

Nein. Der Zuschuss gilt auch in der Mietwohnung und im Haushalt von Angehörigen, wenn die Person mit Pflegegrad dort lebt und gepflegt wird. Der GKV-Spitzenverband nennt ausdrücklich auch Maßnahmen in dem Haushalt, in den Menschen mit Pflegebedarf aufgenommen wurden.

Mieter brauchen die Erlaubnis des Vermieters. Er muss bauliche Veränderungen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen, grundsätzlich erlauben, außer sie sind ihm nicht zuzumuten (§ 554 BGB). In einer Eigentumswohnung kann jeder Eigentümer angemessene bauliche Veränderungen für diesen Zweck verlangen; über die Durchführung beschließt die Gemeinschaft (§ 20 Abs. 2 WEG).

Muss der Antrag vor dem Umbau gestellt werden?

Ja, stellen Sie ihn vorher. Nach den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbands sollen Zuschüsse vor Beginn der Maßnahme mit einem Kostenvoranschlag beantragt werden. Die BARMER weist darauf hin, dass die Notwendigkeit nach dem Umbau schwer nachweisbar sein kann.

Hat der Medizinische Dienst bei der Begutachtung zum Pflegegrad einen Umbau empfohlen, gilt diese Empfehlung als Antrag, sofern Sie nichts anderes erklären. Das Gleiche gilt für Maßnahmen, die beim Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI angeregt werden. Ein Muster für das Schreiben finden Sie im Ratgeber Wohnumfeldverbesserung: Antrag und Muster.

Wer ist vorrangig zuständig?

Die Pflegekasse zahlt nur, wenn kein anderer Träger vorrangig zuständig ist. Der Zuschuss ist "subsidiär", also nachrangig. Im Antragsvordruck der AOK Bayern wird deshalb gefragt, ob der Umbau wegen eines Arbeitsunfalls nötig ist; dann ist die Berufsgenossenschaft zuständig.

Bei Berufstätigen können Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben vorgehen, etwa über die Rentenversicherung oder die Agentur für Arbeit; sie umfassen die Kosten einer behinderungsgerechten Wohnung in angemessenem Umfang (§ 49 Abs. 8 Satz 1 Nr. 6 SGB IX). Bei schwerbehinderten Berufstätigen kann auch das Integrationsamt Geld dafür geben (§ 185 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. d SGB IX). Reichen Einkommen und Vermögen für den Eigenanteil nicht, kann das Sozialamt im Rahmen der Hilfe zur Pflege Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds übernehmen, soweit sie angemessen sind (§ 64e SGB XII). Was die Pflegekasse zahlt, wird dabei vorrangig angerechnet (§ 63b Abs. 1 SGB XII).

Wann die Regel nicht gilt

In einem Pflegeheim und in Einrichtungen, die stationäre Pflege oder vergleichbare Leistungen anbieten und Wohnraum gewerbsmäßig an Pflegebedürftige vermieten, gibt es keinen Zuschuss. Dort findet keine häusliche Pflege statt. Wer bereits für einen Heimplatz angemeldet ist, wird im Antrag der AOK Bayern danach gefragt; die Kasse prüft dann, ob sich der Umbau noch lohnt.

Beim Neubau oder bei der Herstellung neuen Wohnraums zahlt die Kasse nur die Mehrkosten, die durch den barrierefreien Umbau entstehen. Privat Versicherte haben Anspruch gegenüber ihrer privaten Pflegepflichtversicherung; deren Leistungen müssen nach Art und Umfang gleichwertig sein (§ 23 Abs. 1 SGB XI), die Einzelheiten stehen in den Versicherungsbedingungen.

Checkliste: Habe ich Anspruch?

  • Pflegegrad 1 bis 5 liegt vor oder ist beantragt.
  • Die Person mit Pflegegrad lebt in der Wohnung, in der umgebaut werden soll, und wird dort gepflegt.
  • Ich kann in zwei bis drei Sätzen sagen, was im Bad nicht mehr geht und wie der Umbau hilft.
  • Es gibt einen Kostenvoranschlag mit Einzelpositionen.
  • Die Arbeiten haben noch nicht begonnen.
  • In der Mietwohnung liegt die Zustimmung des Vermieters vor oder ist angefragt.
  • Der Umbau ist nicht wegen eines Arbeitsunfalls nötig.
  • Alle Änderungen, die heute nötig sind, stehen in einem Antrag.

Treffen alle Punkte zu, sind die Voraussetzungen in der Regel erfüllt. Den Eigenanteil nach Abzug des Zuschusses berechnet der Badumbau-Zuschuss-Rechner.

Häufige Fragen

Gibt es den Zuschuss auch, wenn meine Mutter bei uns wohnt?
Ja, wenn sie bei Ihnen lebt und dort gepflegt wird. Der Antrag läuft auf ihren Namen bei ihrer Pflegekasse.

Brauche ich eine ärztliche Verordnung?
Nein, § 40 Abs. 4 SGB XI verlangt für den Umbau keine ärztliche Verordnung. Eine ärztliche Bescheinigung kann die Begründung aber stützen.

Gilt der Zuschuss auch im betreuten Wohnen?
Oft ja, wenn es eine eigene Wohnung mit häuslicher Pflege ist. Ausgeschlossen sind Einrichtungen mit stationärer Pflege oder vergleichbaren Leistungen. Fragen Sie im Zweifel vorab bei der Pflegekasse nach.

Kann ich den Zuschuss ein zweites Mal bekommen?
Ja, wenn sich die Pflegesituation nachweislich geändert hat und deshalb ein weiterer Umbau nötig ist.

Zusammenfassung

Für den Badumbau-Zuschuss brauchen Sie einen Pflegegrad, häusliche Pflege in der betroffenen Wohnung und einen Umbau mit pflegerischem Zweck. Den Antrag stellen Sie mit Kostenvoranschlag vor dem Auftrag.

Pflegegrad 1 reicht, Eigentum ist nicht nötig, in der Mietwohnung braucht es die Zustimmung des Vermieters. Ist ein anderer Träger zuständig oder lebt die Person im Pflegeheim, zahlt die Pflegekasse nicht. Weitere Umbauten und Hilfen finden Sie im Bereich Barrierefrei wohnen; Fachbetriebe für das Angebot vermittelt die Expertensuche Badumbau.

Quellen

Beitrag teilen
Bad umbauen mit Zuschuss

Wir klären mit Ihnen, was die Pflegekasse übernimmt, und vermitteln einen Fachbetrieb.

Umbau anfragen
Rechner

Badumbau-Zuschuss berechnen

Rechner öffnen

Fragen am Telefon

0345 5646 3043

Jede Woche das Wichtigste für Ihren Pflege­alltag

Neue Ratgeber und Änderungen bei den Leistungen. Ohne Werbung von Dritten, jederzeit abbestellbar.

Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung.