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Pflegekompass
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Wieviel Vermögen darf ich behalten, wenn ich ins Pflegeheim ziehe?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 26. Juni 2026 um 04:15

Personen mit einem Vermögen von über 23.250 £ – sowohl Ersparnissen als auch Kapitalanlagen – müssen die vollen Kosten des Pflegeheims tragen . Dieser Betrag wird als Vermögensgrenze bezeichnet.

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 10 Std.

Hallo, der Betrag aus deiner Frage (23.250 £) ist die britische Vermögensgrenze für den National Health Service. In Deutschland gelten völlig andere Regeln. So funktioniert das hier: 1. Die Pflegekasse zahlt einen festen Zuschuss je nach Pflegegrad (z. B. bei PG 4 stationär 1.855 €/Monat). 2. Den Rest — den sogenannten Eigenanteil — trägt der Bewohner zunächst selbst aus Rente, Einkommen und Vermögen. Der Eigenanteil liegt bundesweit oft zwischen 2.500 und 3.200 €/Monat. 3. Reicht das Geld nicht, springt das Sozialamt mit der Hilfe zur Pflege nach SGB XII ein. Erst an diesem Punkt wird das Vermögen geprüft. Geschützt bleibt das sogenannte Schonvermögen — aktuell 10.000 € pro Person (Verordnung zu § 90 SGB XII). Bei Ehepaaren entsprechend 20.000 €. Zusätzlich geschützt sind unter anderem: - ein angemessenes selbstgenutztes Hausgrundstück (auch wenn der Ehepartner dort weiter wohnt) - Hausrat, Familien- und Erbstücke - Vermögen, das nachweislich für die Bestattung zurückgelegt ist - bestimmte Versicherungen mit Verwertungssperre Wichtig für Angehörige: Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz 2020 greift das Sozialamt bei Kindern erst zu, wenn das Bruttojahreseinkommen des Kindes über 100.000 € liegt. Darunter zahlen Kinder nichts für die Heimkosten der Eltern. Solange Rente und eigenes Geld den Eigenanteil decken, gibt es überhaupt keine Vermögensobergrenze. Die 10.000-€-Grenze ist also nur dann relevant, wenn Sozialhilfe beantragt werden muss. Mein Tipp aus der Praxis: Vor dem Heimeinzug einmal mit der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI oder dem örtlichen Pflegestützpunkt durchrechnen, wie lange das vorhandene Vermögen den Eigenanteil deckt — und parallel den Antrag auf Hilfe zur Pflege beim Sozialamt vorbereiten, sobald das Vermögen sich der Schongrenze nähert. Der Antrag wirkt nicht rückwirkend. Die juristische Detailprüfung — etwa zu Schenkungen der letzten zehn Jahre oder zu Bestattungsvorsorge — übernimmt Tobias besser. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Beratung im Einzelfall.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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