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Pflegekompass
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Elternunterhalt im Pflegeheim — ab wann müssen Kinder zahlen?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 26. Juni 2026 um 04:15

Was muss ich als Tochter für ein Pflegeheim zahlen?

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 11 Std.

TITEL: Was muss ich als Tochter für das Pflegeheim meiner Mutter zahlen? ANTWORT: Hallo, die gute Nachricht zuerst: Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz (01.01.2020) müssen Kinder erst dann für die Heimkosten der Eltern aufkommen, wenn ihr eigenes Bruttojahreseinkommen über 100.000 € liegt. Unter dieser Grenze fordert das Sozialamt nichts — auch keine Auskunft über Kontostände oder Vermögen. So läuft die Heimfinanzierung in der Praxis ab: 1. Die Pflegekasse zahlt einen festen Leistungsbetrag je nach Pflegegrad (PG 2: 805 €, PG 3: 1.319 €, PG 4: 1.855 €, PG 5: 2.096 € monatlich). 2. Der Rest — Pflege-Eigenanteil, Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten — wird zunächst aus Rente und Vermögen der pflegebedürftigen Person bezahlt. 3. Reicht das nicht, springt das Sozialamt mit "Hilfe zur Pflege" (§ 61 SGB XII) ein. 4. Erst danach prüft das Sozialamt einen Rückgriff bei den Kindern — und nur, wenn die 100.000-Euro-Grenze überschritten ist. Zur Einkommensgrenze drei Punkte, die in der Praxis oft falsch verstanden werden: - Es zählt das Bruttoeinkommen jedes Kindes einzeln, nicht das Haushaltseinkommen mit Ehepartner. - Vermögen wird gar nicht angerechnet — nur laufendes Einkommen. - Es gilt eine gesetzliche Vermutung: Das Sozialamt nimmt an, dass kein Kind über 100.000 € verdient, solange keine konkreten Anhaltspunkte dagegen sprechen. Der Eigenanteil im Heim liegt 2026 im Bundesdurchschnitt bei rund 2.900 € im ersten Jahr. Die Leistungszuschläge nach § 43c SGB XI senken ihn mit zunehmender Heimverweildauer: 15 % im 1. Jahr, 30 % im 2., 50 % im 3., 75 % ab dem 4. Jahr. Reichen Rente und Erspartes nicht, ist der Gang zum Sozialamt der reguläre Weg — kein Grund zur Scham. Mein Tipp aus der Praxis: Wenn das Sozialamt einsteigt, kommt oft ein Anschreiben an die Kinder mit der Bitte um Einkommensauskunft. Das ist Standard. Wer unter 100.000 € liegt, erklärt das schriftlich, dann ist das Thema durch. Für den Brief und die genaue Berechnung lohnt sich ein Termin bei der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI — kostenfrei. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Beratung im Einzelfall.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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