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Wie hoch ist der Eigenanteil im Pflegeheim?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 26. Juni 2026 um 04:15

Wie hoch ist der Eigenanteil am Pflegeheim?

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 11 Std.

Hallo, den Eigenanteil im Pflegeheim kann man nicht mit einer einzigen Zahl beantworten — er setzt sich aus vier Bausteinen zusammen, die je nach Bundesland und Einrichtung stark schwanken. Die vier Komponenten: 1. Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) — der pflegebedingte Anteil. Gleich hoch für alle Bewohner eines Heims, unabhängig vom Pflegegrad 2 bis 5. 2. Unterkunft und Verpflegung — Zimmerkosten, Essen, Reinigung. 3. Investitionskosten — Anteil an Gebäude, Modernisierung. 4. Ausbildungsumlage — Beitrag zur Pflegeausbildung. Realistische Größenordnung bundesweit (Stand 2025/2026): Der Gesamt-Eigenanteil liegt im ersten Heimjahr meist zwischen 2.700 und 3.800 € pro Monat. NRW und Baden-Württemberg liegen tendenziell höher, ostdeutsche Bundesländer niedriger. Frag konkret nach dem aktuellen Heimentgelt — jedes Heim muss das transparent ausweisen. Die Leistungszuschläge nach § 43c SGB XI senken den pflegebedingten Anteil mit zunehmender Verweildauer: - 1. bis 12. Monat: 15 % Zuschuss - 13. bis 24. Monat: 30 % - 25. bis 36. Monat: 50 % - ab 37. Monat: 75 % Diese Zuschläge gelten nur für die Komponente "pflegebedingte Aufwendungen" (also den EEE), nicht für Unterkunft, Verpflegung oder Investitionskosten. Wer also seit fünf Jahren im Heim lebt, zahlt deutlich weniger als der Neuzugang im selben Haus. Bei Pflegegrad 1 gibt es eine Besonderheit: Die Pflegekasse zahlt nur 131 € Entlastungsbetrag, der Rest läuft vollständig als Eigenanteil. Vollstationäre Versorgung bei PG 1 ist deshalb oft wirtschaftlich nicht sinnvoll. Mein Tipp aus der Praxis: Wenn das Vermögen aufgebraucht ist und Rente plus Pflegekassenleistung nicht reichen, greift "Hilfe zur Pflege" nach SGB XII über das Sozialamt. Der Elternunterhalt wird seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz erst ab 100.000 € Jahresbruttoeinkommen der Kinder herangezogen — viele Familien schreckt der Antrag unnötig ab. Den juristischen Detail-Aspekt zum Sozialhilfeantrag prüft Tobias am besten. Für die individuelle Heimwahl ist die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ein guter Startpunkt — sie kennt regionale Vergleichszahlen. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Beratung im Einzelfall.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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