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Was zahlt die Krankenkasse bei Heimunterbringung?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 26. Juni 2026 um 04:15

Was zahlt die Krankenkasse, wenn man ins Pflegeheim kommt?

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 11 Std.

Die Krankenkasse zahlt im Pflegeheim erstmal nichts für die Pflege selbst — das ist Sache der Pflegekasse. Die Krankenkasse übernimmt im Heim nur das, was sie auch zu Hause zahlt: ärztliche Behandlung, Medikamente, Heilmittel (Physio, Logo, Ergo), Krankenhausaufenthalte und medizinische Behandlungspflege (z. B. Wundversorgung, Injektionen), sofern diese ärztlich verordnet ist. Die eigentlichen Heimkosten sind ein Mix aus mehreren Töpfen: 1. Pflegekasse (nicht Krankenkasse) zahlt pauschal pro Monat nach § 43 SGB XI: - Pflegegrad 2: 805 € - Pflegegrad 3: 1.319 € - Pflegegrad 4: 1.855 € - Pflegegrad 5: 2.096 € 2. Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE): den zahlt der Bewohner für die Pflege selbst — gleich hoch in allen Pflegegraden ab PG 2. Liegt je nach Bundesland und Heim meist zwischen 1.500 und 3.000 € im Monat. 3. Leistungszuschläge nach § 43c SGB XI senken den Eigenanteil je nach Aufenthaltsdauer: - bis 12 Monate: 15 % - 13–24 Monate: 30 % - 25–36 Monate: 50 % - ab 37 Monate: 75 % 4. Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten zahlt der Bewohner immer komplett selbst — die liegen je nach Region nochmal bei 800 bis 1.400 € im Monat. Reicht Rente plus Vermögen nicht, springt das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege nach SGB XII ein. Angehörige werden seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz erst ab 100.000 € Jahresbruttoeinkommen herangezogen. Bei Pflegegrad 1 gibt es keine Heim-Pauschale, sondern nur 131 € Entlastungsbetrag — Heimunterbringung lohnt sich finanziell erst ab PG 2. Mein Tipp aus der Praxis: Lass dir vom Heim eine konkrete Kostenaufstellung geben — EEE, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten getrennt ausgewiesen. So siehst du sofort, was monatlich aus eigener Tasche bleibt. Bei knapper Rente parallel beim Sozialamt Hilfe zur Pflege beantragen, das geht ab dem Einzugstag. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Beratung im Einzelfall.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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