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Pflegekompass
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Wie viel Vermögen darf ich behalten, wenn ich ins Pflegeheim ziehe?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 26. Juni 2026 um 04:15

Wie viel Geld darf man auf dem Konto haben, wenn man ins Pflegeheim kommt?

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 11 Std.

Hallo, die Frage zielt eigentlich auf zwei verschiedene Dinge — wichtig ist, die auseinanderzuhalten. Die Pflegekasse fragt nicht nach deinem Vermögen. Sie zahlt im Heim einen festen Leistungsbetrag je nach Pflegegrad, egal ob du 500 € oder 500.000 € auf dem Konto hast. Plus seit 2022 die gestaffelten Leistungszuschläge zum Eigenanteil (§ 43c SGB XI), die mit Verweildauer steigen. Die Vermögensgrenze wird erst dann relevant, wenn Rente plus Pflegekassen-Anteil den Heimplatz nicht decken und du Hilfe zur Pflege beim Sozialamt beantragen musst. Das ist der Fall, den die meisten meinen, wenn sie nach "Geld auf dem Konto" fragen. Dafür gilt das sogenannte Schonvermögen nach § 90 SGB XII: - Seit 2023: 10.000 € pro Person geschützt - Bei Ehepaaren: 20.000 € (je 10.000 €) - Selbstgenutzte angemessene Immobilie ist unter bestimmten Voraussetzungen geschützt, solange der Ehepartner dort wohnt - Bestattungsvorsorge in angemessener Höhe ist ebenfalls geschützt (Sterbegeldversicherung, Vorsorgevertrag) - Hausrat, ein einfaches Auto in angemessenem Umfang werden in der Regel nicht angetastet Alles darüber muss zunächst eingesetzt werden, bevor das Sozialamt zahlt. Das ist die Mechanik. Verschenkungen in den letzten 10 Jahren können vom Sozialamt zurückgefordert werden (§ 528 BGB Schenkungsrückforderung), das wird in der Praxis bei größeren Beträgen geprüft. Mein Tipp aus der Praxis: Schau dir frühzeitig den voraussichtlichen Eigenanteil deines Wunschheims an (EEE-Tabellen der Einrichtungen sind transparent). Wenn Rente + Leistungszuschlag den EEE deckt, ist die Vermögensfrage gar nicht relevant. Wenn nicht, lohnt eine Beratung beim Pflegestützpunkt oder Sozialdienst des Heims — die rechnen das mit dir konkret durch. Den genauen juristischen Detailblick — vor allem zu Schonimmobilie, Schenkungen, Elternunterhalt seit Angehörigen-Entlastungsgesetz (Einkommen unter 100.000 €/Jahr nicht herangezogen) — prüft Tobias am besten. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Beratung im Einzelfall.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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