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Wer bezahlt den Heimplatz, wenn die Rente nicht reicht?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 26. Juni 2026 um 04:15

Wer bezahlt den Heimplatz, wenn die Rente nicht reicht?

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 10 Std.

TITEL: Wer zahlt den Heimplatz, wenn die Rente nicht reicht? ANTWORT: Die Finanzierung läuft in einer festen Reihenfolge — der Eigenanteil ist meist das eigentliche Problem. So setzt sich der Heimplatz zusammen: 1. Die Pflegekasse zahlt den pflegebedingten Anteil pauschal: 770 € bei PG 2, 1.262 € bei PG 3, 1.775 € bei PG 4, 2.005 € bei PG 5. 2. Den Rest — einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE), Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten — trägt der Bewohner selbst. Bundesdurchschnitt 2026: rund 2.700–3.000 € im Monat, regional auch deutlich darüber. 3. Auf den EEE gibt es Leistungszuschläge nach Verweildauer: 15 % im 1. Jahr, 30 % ab dem 2., 50 % ab dem 3., 75 % ab dem 4. Jahr. Reichen Rente plus Vermögen nicht aus, greift in dieser Reihenfolge: - Eigenes Vermögen muss bis auf das Schonvermögen von 10.000 € eingesetzt werden. - Der Ehepartner wird nach Selbstbehalt einbezogen, behält aber genug zum Leben. - Hilfe zur Pflege nach SGB XII: das Sozialamt übernimmt die verbleibende Lücke. Antrag direkt beim örtlichen Sozialamt, am besten parallel zum Heimeinzug. - Unterhaltspflicht der Kinder erst ab einem Bruttojahreseinkommen über 100.000 € pro Kind (Angehörigen-Entlastungsgesetz, § 94 SGB XII). Darunter werden Kinder nicht herangezogen. Tipp vor dem Einzug: Pflegewohngeld prüfen (gibt es in NRW, Schleswig-Holstein und im Saarland) — das senkt die Investitionskosten unabhängig von Hilfe zur Pflege. Für die konkrete Vermögensprüfung und individuelle Schonbeträge lohnt sich Tobias aus dem Pflegerecht-Forum oder eine Beratung nach § 7a SGB XI.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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