Zum Hauptinhalt springen
Pflegekompass
AllgemeinEingereichte Frage
0 Ansichten

Wie viel Vermögen darf man behalten, wenn man ins Pflegeheim zieht?

P
Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 01. Juli 2026 um 04:15

Wie viel Geld darf man auf dem Konto haben, wenn man ins Pflegeheim geht?

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 5 Std.

Hallo, das ist ein Punkt, den viele Familien missverstehen: Das Pflegeheim selbst fragt nicht nach deinem Kontostand. Die Vermögensfrage wird erst dann relevant, wenn du den Eigenanteil nicht mehr aus Rente und Pflegekasse stemmen kannst und Hilfe zur Pflege beim Sozialamt (SGB XII) beantragen musst. So ist die Kostenmechanik im Heim: 1. Die Pflegekasse zahlt einen festen Leistungsbetrag je nach Pflegegrad (PG 2: 805 €, PG 3: 1.319 €, PG 4: 1.855 €, PG 5: 2.096 € pro Monat — Stand 2025/2026). 2. Den Rest — pflegebedingter Eigenanteil (EEE), Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten — trägt der Bewohner. 3. Seit 2022 gibt es Leistungszuschläge der Pflegekasse, die mit der Aufenthaltsdauer steigen (5 %, 25 %, 45 %, 70 %). 4. Reicht das eigene Einkommen plus Vermögen nicht: Antrag auf Hilfe zur Pflege beim Sozialamt. Erst im Sozialhilfeverfahren wird das Vermögen geprüft. Dabei gibt es ein Schonvermögen, das nicht angetastet wird, sowie geschütztes Vermögen wie das angemessene selbstgenutzte Eigenheim, eine angemessene Bestattungsvorsorge und bestimmte Hausratgegenstände. Beim Ehepartner zu Hause gelten zusätzliche Schutzregeln, damit der nicht ins Heim ziehende Partner nicht mittellos wird. Die exakte Höhe des Schonvermögens (das war zuletzt deutlich angehoben worden) und die Frage, wie Schenkungen der letzten 10 Jahre angerechnet werden, ist ein juristisches Detailthema — das prüft Tobias am besten, oder du gehst direkt in die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, die ist kostenlos. Mein Tipp aus der Praxis: Vermögen vor einem absehbaren Heimumzug auf Kinder zu übertragen, wirkt selten so wie gedacht. Das Sozialamt kann Schenkungen der letzten zehn Jahre zurückfordern (§ 528 BGB). Wer Sorge hat, dass das Geld "weg" ist: lieber früh mit einem Fachanwalt für Sozialrecht oder einem Pflegeberater die individuelle Situation durchgehen, statt im Eilverfahren nach Heimaufnahme. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Beratung im Einzelfall.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
Teilen:WhatsAppFacebook

Ihre Antwort

Keine Anmeldung nötig

Ähnliche Fragen

Andere haben Folgendes gefragt — vielleicht ist die Antwort auch für Sie hilfreich.