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Was passiert mit der Rente, wenn man ins Pflegeheim kommt?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 01. Juli 2026 um 04:15

Was passiert mit der Rente, wenn man ins Pflegeheim kommt?

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 4 Std.

Die Rente läuft normal weiter — sie wird wie bisher auf das eigene Konto überwiesen. Der Rentenanspruch bleibt unverändert bestehen, ein Heimeinzug ändert daran nichts. Was sich ändert, ist die Verwendung: Die Heimkosten setzen sich aus Pflegeanteil, Unterkunft/Verpflegung, Investitionskosten und einrichtungseinheitlichem Eigenanteil (EEE) zusammen. Die Pflegekasse zahlt einen festen Sachleistungsbetrag je Pflegegrad direkt ans Heim. Den Rest — den Eigenanteil — muss der Bewohner aus eigenen Mitteln tragen: zuerst aus laufendem Einkommen (Rente, Pensionen, Mieteinnahmen), dann aus Vermögen. In der Praxis läuft das so: 1. Die Rente kommt aufs Konto wie immer. 2. Vom Konto wird der monatliche Heim-Eigenanteil ans Heim überwiesen — entweder vom Bewohner selbst, einem Bevollmächtigten oder dem rechtlichen Betreuer. 3. Vom verbleibenden Geld werden persönliche Ausgaben gezahlt (Friseur, Kleidung, Telefon, Zuzahlungen). Seit 2022 gibt es den Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI, der den pflegebedingten Eigenanteil je nach Heimdauer reduziert: 15 % im 1. Jahr, 30 % im 2., 50 % im 3., 75 % ab dem 4. Jahr. Dieser Zuschlag betrifft nur den pflegebedingten Anteil, nicht Unterkunft, Verpflegung oder Investitionskosten. Reichen Rente und Vermögen nicht für den Eigenanteil aus, kommt Hilfe zur Pflege nach SGB XII ins Spiel — beantragt beim Sozialamt. Geprüft werden Einkommen und Vermögen des Bewohners, Schonvermögen liegt bei 10.000 €. Unterhaltspflicht von Kindern besteht nach dem Angehörigen-Entlastungsgesetz erst ab einem Bruttoeinkommen von 100.000 € im Jahr pro Kind. Wichtig: Der Mietvertrag der bisherigen Wohnung läuft nicht automatisch aus. Wer die Wohnung aufgibt, sollte rechtzeitig kündigen, sonst läuft Miete parallel zu Heimkosten weiter. Bei festem Heimeinzug innerhalb von vier Wochen nach Auszug ist ein Sonderkündigungsrecht oft verhandelbar — viele Vermieter zeigen sich kulant. Mein Tipp aus der Praxis: Vor dem Heimeinzug eine Aufstellung machen — Renteneinkommen, Vermögen, voraussichtlicher Eigenanteil des Wunsch-Heims. Das verhindert böse Überraschungen nach drei Monaten. Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI rechnet das kostenfrei durch.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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