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Pflegekompass
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Wie viel Vermögen darf ich bei Pflegeheim-Aufenthalt behalten?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 01. Juli 2026 um 04:15

Wenn Sie über ein Kapital von mehr als 23.250 £ verfügen. Personen mit einem Vermögen von über 23.250 £ – also Ersparnissen und Anlagen – müssen die vollen Kosten für ein Pflegeheim tragen. Diese Summe wird als Vermögensgrenze bezeichnet und von der Regierung festgelegt.

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 5 Std.

Hallo, der Wert von 23.250 £ stammt aus dem britischen Sozialsystem — das ist die englische Capital Limit-Regelung. In Deutschland funktioniert die Pflegeheim-Finanzierung komplett anders, da gibt es keine vergleichbare feste Vermögensgrenze von der Pflegekasse. So läuft es bei uns: 1. Die Pflegekasse zahlt einen festen Leistungsbetrag für vollstationäre Pflege, gestaffelt nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dieser Anteil ist einkommens- und vermögensunabhängig — egal ob du 1.000 € oder 100.000 € auf dem Konto hast. 2. Den Rest — Pflege-Eigenanteil, Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten — trägst du selbst aus Rente, Einkommen und Vermögen. Das sind je nach Heim und Bundesland realistisch 2.500 bis 3.500 € pro Monat, die nach der Kassenleistung übrig bleiben. 3. Seit 2022 gibt es einen Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI, der den Pflege-Eigenanteil mit der Aufenthaltsdauer im Heim reduziert (gestaffelt von 15 % im ersten Jahr bis 75 % ab dem vierten Jahr). 4. Reicht dein Vermögen und Einkommen nicht aus, springt erst dann das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege nach SGB XII ein. Erst an diesem Punkt wird Vermögen geprüft, und es gibt Schonvermögen-Regeln und Schonbeträge für Ehepartner. Die konkreten Freibeträge ändern sich regelmäßig — die ruft am besten direkt das zuständige Sozialamt oder die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI auf den Tisch. Mein Tipp aus der Praxis: Bevor jemand "alles aufbrauchen" muss, lohnt sich ein Gespräch beim Pflegestützpunkt oder direkt im Sozialamt. Vieles, was in Familien als "muss komplett selbst gezahlt werden" kursiert, ist so pauschal nicht richtig — gerade beim Ehepartner-Schonbetrag und der Wohnimmobilie gibt es klare Schutzregeln. Die exakte rechtliche Einschätzung für deine Situation übernimmt am besten Tobias oder ein Fachanwalt für Sozialrecht. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Beratung im Einzelfall.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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