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Pflegekompass
AllgemeinEingereichte Frage
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Darf der MD-Gutachter beim Pflegegrad-Termin Bewegungen testen lassen?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 01. Juli 2026 um 04:15

Darf der Gutachter die Symptome testen, die ich nenne? Zb Arme heben?

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 5 Std.

Ja, das ist sogar Standard. Der Gutachter darf — und soll — die Angaben überprüfen, indem er bestimmte Bewegungen demonstrieren lässt: Arme heben, Aufstehen vom Stuhl, ein paar Schritte gehen, Greifen, sich umdrehen im Liegen. Das gehört zur Begutachtung nach § 18 SGB XI und fließt in Modul 1 (Mobilität) und Modul 4 (Selbstversorgung) ein. Wichtig dabei: - Mitmachen ist freiwillig. Niemand wird gezwungen. Wenn etwas weh tut oder unmöglich ist, sagt man das klar und macht es nicht. - Nicht über die Belastungsgrenze gehen. Der Gutachter sieht eine Momentaufnahme. Was an einem guten Tag mit Anstrengung einmal klappt, sagt nichts über den Alltag aus. Genau das zählt aber für den Pflegegrad. - Realistisch bleiben. Wenn das Armheben drei Sekunden mit Schmerzen klappt, danach aber nicht mehr — das so benennen. Nicht "tapfer" durchhalten und damit die Pflegebedürftigkeit kleiner aussehen lassen. - Schwankungen ansprechen. "An schlechten Tagen schaffe ich das gar nicht" ist eine wichtige Information, die der Gutachter sonst nicht erfährt. Ein Pflegetagebuch über 1–2 Wochen vor dem Termin hilft enorm, weil dort dokumentiert ist, was im Alltag tatsächlich (nicht) geht. Das nimmt Druck aus der Situation: Du musst nicht alles vorführen, sondern hast Belege. Wenn der Bescheid danach nicht passt, ist binnen einem Monat Widerspruch möglich — dazu kann Tobias aus unserer Pflegerecht-Rubrik konkret weiterhelfen.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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