Zum Hauptinhalt springen
Pflegekompass
AllgemeinEingereichte Frage
0 Ansichten

Wer zahlt die Heimkosten, wenn die Rente nicht ausreicht?

P
Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 01. Juli 2026 um 04:15

Wer zahlt die Heimkosten, wenn die Rente nicht ausreicht?

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 4 Std.

Reicht Rente und Pflegekassen-Zuschuss nicht für den Heimplatz, greift eine klare Reihenfolge. So läuft die Finanzierung Schritt für Schritt: 1. Pflegekasse zahlt den festen Leistungsbetrag je nach Pflegegrad direkt ans Heim (PG 2: 805 €, PG 3: 1.319 €, PG 4: 1.855 €, PG 5: 2.096 € — Stand 2026). 2. Dazu kommt der Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI, der mit der Verweildauer im Heim steigt (im ersten Jahr 15 %, ab dem vierten Jahr 75 % auf den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil). 3. Eigenes Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen werden eingesetzt — Rente, Ersparnisse, ggf. eine private Pflegezusatzversicherung. Schonvermögen liegt bei 10.000 €. 4. Reicht das nicht, springt das Sozialamt mit der Hilfe zur Pflege nach § 61 SGB XII ein. Antrag beim örtlichen Sozialamt, am besten parallel zum Heimeinzug. Zum Thema Kinder: Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz (2020) werden erwachsene Kinder erst ab einem Jahresbruttoeinkommen über 100.000 € zum Elternunterhalt herangezogen. Liegen alle Kinder darunter, bleibt das Sozialamt auf den Kosten sitzen — die Kinder müssen nichts offenlegen außer auf konkrete Nachfrage. Ehepartner sind davon ausgenommen, hier gelten weiterhin die Unterhaltsregeln des BGB, allerdings mit Selbstbehalt. Praxis-Tipp: Den Sozialhilfeantrag möglichst zeitgleich mit dem Heimvertrag stellen, sonst entsteht eine Finanzierungslücke. Das Heim hilft meist beim Ausfüllen. Für die konkrete Vermögensaufstellung und mögliche Schenkungen in den letzten 10 Jahren lohnt ein Termin bei Tobias (Pflegerecht) — da wird's schnell individuell.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
Teilen:WhatsAppFacebook

Ihre Antwort

Keine Anmeldung nötig

Ähnliche Fragen

Andere haben Folgendes gefragt — vielleicht ist die Antwort auch für Sie hilfreich.