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Was passiert, wenn man die Heimkosten nicht zahlen kann?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 01. Juli 2026 um 04:15

Was passiert, wenn man die Heimkosten nicht zahlen kann?

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 5 Std.

Wenn Rente und Pflegekassenleistungen den Eigenanteil im Pflegeheim nicht decken, gibt es eine klare Reihenfolge: 1. Eigenes Einkommen und Vermögen werden zuerst eingesetzt. Geschützt bleibt ein Schonvermögen von aktuell 10.000 € pro Person. 2. Reicht das nicht, springt das Sozialamt mit der "Hilfe zur Pflege" nach SGB XII ein. Antrag stellen sobald absehbar ist, dass die Kosten nicht gedeckt sind — am besten parallel zum Heimeinzug. Das Sozialamt zahlt die Lücke direkt ans Heim. 3. Das Sozialamt prüft den Elternunterhalt. Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz (2020) werden Kinder erst ab einem Bruttojahreseinkommen von über 100.000 € herangezogen. Liegt das Einkommen darunter, sind erwachsene Kinder komplett aus dem Schneider. Schwiegerkinder werden gar nicht herangezogen. 4. Ehepartner haften gegenseitig — hier gilt die Einkommensgrenze nicht, sondern es bleibt ein Selbstbehalt für den daheim lebenden Partner. Praktisch wichtig: - Antrag beim Sozialamt rechtzeitig stellen, nicht erst wenn Mahnungen kommen. Rückwirkend gibt es in der Regel nichts. - Schenkungen aus den letzten 10 Jahren (z. B. überschriebenes Haus an Kinder) kann das Sozialamt zurückfordern (§ 528 BGB). - Das Heim darf bei offenem Eigenanteil kündigen, üblicherweise mit 4 Wochen Frist. In der Praxis wird meist gewartet, solange der Sozialamtsantrag läuft. - Der erhöhte Leistungszuschlag der Pflegekasse (§ 43c SGB XI) reduziert den pflegebedingten Eigenanteil je nach Heimdauer um 15 bis 75 %. Bei konkreten Vermögensfragen oder drohender Schenkungsrückforderung lohnt sich ein Termin bei Tobias aus unserer Pflegerecht-Sprechstunde.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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