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Pflegekompass
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Wie viel Vermögen darf ich behalten, wenn ich ins Pflegeheim komme?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 23. Juni 2026 um 04:15

Wie viel Vermögen darf man behalten, wenn man in ein Pflegeheim kommt? Pflegebedürftige dürfen einen Teil ihres Vermögens behalten – das Schonvermögen. Sie haben das Recht auf einen so genannten Schonbetrag von 10.000 Euro für Alleinstehende, für Ehepaare und Lebenspartner ein Gesamtschonbetrag von 20.000 Euro.

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 1 Tag

Hallo, eine entscheidende Klarstellung vorweg: Die Vermögensgrenze greift nur, wenn die Heimkosten aus eigener Tasche plus Pflegekassen-Zuschuss nicht mehr gedeckt werden und Sozialhilfe ins Spiel kommt — die sogenannte Hilfe zur Pflege nach SGB XII. Die Pflegekasse selbst fragt nicht nach Vermögen, sie zahlt ihren festen Leistungsbetrag unabhängig vom Kontostand. Erst wenn das Sozialamt einspringen soll, wird das Vermögen geprüft. Aktuelle Schongrenze nach § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII: - 10.000 € pro Person - 20.000 € für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner Zusätzlich geschützt (§ 90 SGB XII): - Selbstgenutzte Immobilie in angemessener Größe, solange der Ehepartner oder ein pflegebedürftiger Angehöriger darin wohnt - Hausrat in angemessenem Umfang - Bestattungsvorsorge in angemessener Höhe - Auto in angemessenem Rahmen - Riester-gefördertes Altersvorsorgevermögen Zwei Stolpersteine, die in der Praxis oft Ärger machen: 1. Vermögen oberhalb der 10.000-€-Grenze muss tatsächlich für die Heimkosten eingesetzt werden, bevor das Sozialamt zahlt. Aufessen ist also Pflicht. 2. Schenkungen an Kinder oder Enkel innerhalb der letzten 10 Jahre kann das Sozialamt zurückfordern (§ 528 BGB). Wer "vorausschauend" das Haus überträgt und dann fünf Jahre später ins Heim muss, bekommt das Thema voll auf den Tisch. Eine entlastende Regel für erwachsene Kinder: Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz 2020 werden sie erst ab einem Bruttojahreseinkommen von 100.000 € zum Elternunterhalt herangezogen. Liegt das Einkommen darunter, springt das Sozialamt ein, ohne Regress bei den Kindern zu nehmen. Mein Tipp aus der Praxis: Den juristischen Detail-Aspekt — besonders bei Immobilien, Schenkungen oder gemeinsamer Veranlagung von Ehepartnern — prüft Tobias am besten, alternativ ein Fachanwalt für Sozialrecht oder der Pflegestützpunkt vor Ort. Die Konstellationen sind individuell sehr unterschiedlich. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Beratung im Einzelfall.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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