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Pflegekompass
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Wie hoch ist der Eigenanteil im Pflegeheim nach 5 Jahren?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 24. Juni 2026 um 04:15

Wie hoch ist der Eigenanteil im Pflegeheim nach 5 Jahren? 15 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn Sie bis zu 12 Monate in einem Pflegeheim leben, 30 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn Sie mehr als 12 Monate in einem Pflegeheim leben, 50 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn Sie mehr als 24 Monate in einem Pflegeheim leben, und.

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 5 Std.

Hallo, nach 5 Jahren im Pflegeheim greift die höchste Stufe des Leistungszuschlags nach § 43c SGB XI: 75 Prozent Zuschuss der Pflegekasse auf den pflegebedingten Eigenanteil. Deine Aufzählung stimmt bis auf die letzte Stufe — die ist seit dem 01.01.2024 dazugekommen. Aktuell gelten: - bis 12 Monate: 15 % - 13. bis 24. Monat: 30 % - 25. bis 36. Monat: 50 % - ab dem 37. Monat: 75 % Zur Mechanik: Der Zuschlag wirkt ausschließlich auf den pflegebedingten Eigenanteil — den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE). Nicht bezuschusst werden: - Unterkunft - Verpflegung - Investitionskosten - Ausbildungsumlage Diese vier Posten zahlst du immer in voller Höhe — sie summieren sich je nach Bundesland und Einrichtung schnell auf 1.200 bis 1.800 € pro Monat. Beispielrechnung Pflegegrad 3, Einrichtung mit (angenommen) 2.200 € pflegebedingtem Eigenanteil und 1.500 € Unterkunft/Verpflegung/Investition: - pflegebedingter Eigenanteil 2.200 € → davon 75 % Zuschuss der Pflegekasse → bleibt 550 € - plus Unterkunft/Verpflegung/Investition: 1.500 € - Gesamteigenanteil: rund 2.050 € Ohne Leistungszuschlag lägest du bei rund 3.700 €. Der Sprung ist also spürbar, gleicht aber nicht alles aus. Die konkreten Werte deiner Einrichtung stehen im Heimvertrag und in der monatlichen Pflegesatzaufstellung — lass dir die aktuelle Aufschlüsselung geben, dann siehst du genau, was die 75-Prozent-Stufe in deinem Fall ausmacht. Mein Tipp aus der Praxis: Wenn der Eigenanteil trotz Höchststufe nicht zu stemmen ist, ist der nächste Schritt "Hilfe zur Pflege" beim Sozialamt nach SGB XII. Das ist ein Anspruch, kein Almosen — und Kinder werden seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz 2020 erst ab 100.000 € Jahresbruttoeinkommen zum Unterhalt herangezogen. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Beratung im Einzelfall.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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