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Pflegeheim-Eigenanteil: Wie viel zahlt die Pflegekasse dazu?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 24. Juni 2026 um 04:15

Wie viel zahlt die Krankenkasse zum Pflegeheim dazu? 30 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn Sie mehr als 12 Monate in einem Pflegeheim leben, 50 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn Sie mehr als 24 Monate in einem Pflegeheim leben, und. 75 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn Sie mehr als 36 Monate in einem Pflegeheim leben.

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 6 Std.

Hallo, ein wichtiger Punkt vorab: Bei der vollstationären Pflege zahlt nicht die Krankenkasse, sondern die Pflegekasse. Die Zahlen, die du nennst, beziehen sich auf den sogenannten Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI — und seit 01.01.2024 sind die Sätze sogar etwas höher gestaffelt als in deinem Auszug. Aktuelle Staffelung des Leistungszuschlags: - bis 12 Monate im Heim: 15 % Zuschuss auf den pflegebedingten Eigenanteil - 13. bis 24. Monat: 30 % - 25. bis 36. Monat: 50 % - ab dem 37. Monat: 75 % Wichtig dabei: Der Leistungszuschlag mindert ausschließlich den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) — also den Teil, den der Heimbewohner an den reinen Pflegekosten selbst tragen muss. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben in voller Höhe beim Bewohner. Diese drei Posten machen oft die Hälfte der Heimrechnung aus und werden durch den Zuschlag nicht berührt. Die Pflegekasse selbst zahlt zusätzlich monatlich einen festen Leistungsbetrag direkt an das Heim — gestaffelt nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dieser Betrag deckt einen Teil der Pflegekosten, der Rest ist der EEE, auf den dann der Leistungszuschlag angerechnet wird. Was die Krankenkasse betrifft: Die zahlt im normalen Pflegeheim grundsätzlich nichts dazu. Medizinische Behandlungspflege (Spritzen, Verbandwechsel, Medikamentengabe) ist im Heim Teil der Pflegeleistung und über die Pflegekasse abgedeckt. Anders sieht es bei Krankenhausaufenthalten oder bei der Hilfsmittelversorgung aus — das läuft weiter über die Krankenkasse. Mein Tipp aus der Praxis: Lass dir vom Heim eine Aufstellung geben, die EEE, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten getrennt ausweist. Erst dann siehst du, wie sich der Leistungszuschlag tatsächlich auf deine Rechnung auswirkt. Wenn der Eigenanteil dauerhaft nicht aus Rente und Vermögen tragbar ist, ist Hilfe zur Pflege beim Sozialamt der nächste Schritt. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Beratung im Einzelfall.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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