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Pflegekompass
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Wie hoch ist das Schonvermögen bei Bürgergeld und Hilfe zur Pflege?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 24. Juni 2026 um 04:15

Welches Vermögen ist unantastbar? 2023-04-28 2025-11-07 Das nicht verwertbare Vermögen, auch Schonvermögen genannt, welches Sie beim Bürgergeld-Bezug nicht anrechnen lassen müssen, betrug bisher bis zu 40.000€. Mit der neuen Grundsicherung gehen jedoch weitreichende Änderungen für das Schonvermögen Bürgergeld einher.

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 5 Std.

Beim Schonvermögen muss man zwei Systeme auseinanderhalten — Bürgergeld (SGB II) und Hilfe zur Pflege (SGB XII). Für Pflegebedürftige ist meist Letzteres relevant. Bürgergeld, Karenzzeit (erstes Jahr Leistungsbezug): - 40.000 € für die leistungsberechtigte Person - zusätzlich 15.000 € für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft - selbstgenutztes Wohneigentum bleibt in dieser Zeit weitgehend geschützt Bürgergeld nach Ablauf der Karenzzeit: - 15.000 € pro Person in der Bedarfsgemeinschaft - angemessenes selbstgenutztes Wohneigentum (Größe und Wert werden geprüft) - Altersvorsorge nach gesetzlich geförderten Verträgen (z. B. Riester) Hilfe zur Pflege nach SGB XII (relevant, wenn Pflegekasse plus Eigenmittel die Heimkosten nicht decken): - Schonvermögen 10.000 € pro Person (seit 01.01.2023, vorher 5.000 €) - angemessenes Hausgrundstück, sofern selbst bewohnt - Hausrat, Bestattungsvorsorge in angemessener Höhe Beim Elternunterhalt greift seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz zusätzlich die Grenze von 100.000 € Brutto-Jahreseinkommen des unterhaltspflichtigen Kindes — darunter wird gar nicht herangezogen. Da die Sozialhilfe stark vom Einzelfall (Partner, Immobilie, Lebensversicherungen) abhängt, lohnt sich vor Antragstellung eine kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI oder ein Termin beim örtlichen Pflegestützpunkt. Bei konkreten rechtlichen Fragen zur Vermögensverwertung kann auch Tobias aus dem Pflegerecht-Forum weiterhelfen.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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