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Pflegekompass
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Wie viel Schonvermögen darf ich behalten, wenn ich ins Pflegeheim ziehe?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 24. Juni 2026 um 04:15

Google PAA: "Wie viel Vermögen darf man haben, wenn man ins Pflegeheim muss?" Antwort-Snippet (nur Referenz, NICHT uebernehmen): Pflegebedürftige dürfen einen Teil ihres Vermögens behalten – das Schonvermögen. Sie haben das Recht auf einen so genannten Schonbetrag von 10.000 Euro für Alleinstehende, für Ehepaare und Lebenspartner ein Gesamtschonbetrag von 20.000 Euro. Sie verlieren also nicht ihr gesamtes Vermögen, um die Pflege zu finanzieren.

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 5 Std.

TITEL: Wie viel Vermögen darf man im Pflegeheim behalten? ANTWORT: Hallo, die in der Frage genannten 10.000 € bzw. 20.000 € stimmen so, allerdings mit einem wichtigen Kontext: Der Schonbetrag in der Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege nach SGB XII) liegt seit 2023 bei 10.000 € pro Person, bei Ehepaaren also 20.000 € gemeinsam. Diese Werte gelten aber NUR, wenn Einkommen und Vermögen die Heimkosten nicht mehr decken und das Sozialamt einspringt. Wie das in der Praxis aussieht: 1. Heimkosten werden zuerst aus Pflegekasse-Leistung plus eigener Rente plus eigenem Vermögen bezahlt. Die Pflegekasse zahlt einen festen, nach Pflegegrad gestaffelten Leistungsbetrag plus den Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI, der je nach Verweildauer im Heim steigt. 2. Der ungedeckte Rest — einrichtungseinheitlicher Eigenanteil, Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten — geht zulasten der pflegebedürftigen Person. 3. Reicht das Geld nicht, springt das Sozialamt ein (Hilfe zur Pflege, § 61 ff. SGB XII). Erst hier wird Vermögen geprüft, und erst hier greift der Schonbetrag von 10.000 €. Was zusätzlich als Schonvermögen geschützt ist: - Selbstgenutzte angemessene Immobilie, solange der Ehepartner darin wohnt (§ 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII) - Angemessener Hausrat, ein kleines Auto, persönliche Gegenstände - Bestattungsvorsorge in angemessener Höhe - Vermögen, das nachweislich der Altersvorsorge dient (in engen Grenzen) Kinder werden seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz 2020 erst ab einem Bruttoeinkommen über 100.000 € pro Jahr zum Elternunterhalt herangezogen — das entlastet die meisten Familien spürbar. Die genaue Berechnung im Einzelfall — vor allem bei Immobilien, Lebensversicherungen oder Schenkungen der letzten 10 Jahre — gehört in die Hand der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI oder eines Sozialamts-Vorgesprächs. Den rechtlichen Detail-Aspekt prüft Tobias am besten. Mein Tipp aus der Praxis: Wer eine Heimaufnahme absehbar plant, sollte FRÜH (mindestens 6 Monate vorher) mit der Pflegeberatung sprechen. Schenkungen der letzten 10 Jahre können vom Sozialamt zurückgefordert werden — das ist in der Beratung oft die größte Überraschung. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Beratung im Einzelfall.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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