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Pflegekompass
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Ist der Eigenanteil im Pflegeheim höher als meine Rente?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 24. Juni 2026 um 04:15

Ist der Eigenanteil für ein Pflegeheim höher als die Rente? Der minimale Eigenanteil fürs Pflegeheim ist nur unwesentlich geringer als die durchschnittliche Rente. Das geht aus der Antwort des Bundesgesundheitsministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor. Die tatsächliche Eigenbeteiligung ist sogar dreimal so hoch.

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 5 Std.

Hallo, die Sorge ist berechtigt und in vielen Familien Realität. Der Eigenanteil im Pflegeheim setzt sich aus vier Posten zusammen, die unabhängig vom Pflegegrad ähnlich hoch sind: 1. Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) — der pflegebedingte Anteil, den jeder Bewohner ab PG 2 in einer Einrichtung gleich zahlt. 2. Unterkunft und Verpflegung ("Hotelkosten"). 3. Investitionskosten der Einrichtung. 4. Ggf. Ausbildungsumlage. Bundesweit liegt der Gesamt-Eigenanteil im ersten Jahr im Schnitt bei rund 2.900–3.200 € im Monat, in einigen Bundesländern (NRW, Baden-Württemberg, Bayern) deutlich darüber. Die durchschnittliche Altersrente liegt darunter — daher die mediale Schlagzeile. Die Differenz muss aus eigenen Mitteln, Angehörigen oder Sozialhilfe gedeckt werden. Entlastung gibt es seit 2022 über die Leistungszuschläge nach § 43c SGB XI, gestaffelt nach Verweildauer im Heim: - bis 12 Monate: 15 % Zuschuss auf den EEE - 13.–24. Monat: 30 % - 25.–36. Monat: 50 % - ab dem 37. Monat: 75 % Das gilt nur für den pflegebedingten Anteil, nicht für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Die Hotelkosten bleiben also auch nach Jahren bestehen. Wenn Rente und Vermögen nicht reichen, greift "Hilfe zur Pflege" nach SGB XII über das Sozialamt. Geprüft wird Einkommen und Vermögen der pflegebedürftigen Person (Schonvermögen 10.000 €). Der Ehepartner wird einbezogen, erwachsene Kinder erst ab einem Jahresbruttoeinkommen über 100.000 € (Angehörigen-Entlastungsgesetz, seit 2020). Das schützt die meisten Familien. Mein Tipp aus der Praxis: Vor dem Heimeinzug die Heimkostenaufstellung der konkreten Einrichtung anfordern — getrennt nach den vier Posten. Zweitens beim örtlichen Sozialamt einen formlosen Antrag auf Hilfe zur Pflege stellen, sobald absehbar ist, dass Rente plus Pflegekassenleistung den Eigenanteil nicht decken. Der Antrag wirkt ab Antragsmonat, nicht rückwirkend — also nicht warten. Die juristische Detailprüfung beim Einkommens- und Vermögenseinsatz übernimmt am besten Tobias oder die kostenfreie Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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