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Pflegekompass
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Wie viel Schonvermögen darf ich beim Pflegeheim-Einzug behalten?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 23. Juni 2026 um 04:15

Wie viel Geld darf man haben, wenn man ins Pflegeheim kommt? Pflegebedürftige dürfen einen Teil ihres Vermögens behalten – das Schonvermögen. Sie haben das Recht auf einen so genannten Schonbetrag von 10.000 Euro für Alleinstehende, für Ehepaare und Lebenspartner ein Gesamtschonbetrag von 20.000 Euro.

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 1 Tag

Hallo, das ist ein Thema, das viele Familien spät auf dem Schirm haben — und dann unter Zeitdruck klären müssen. Die wichtigste Vorab-Klärung: Schonvermögen wird erst dann relevant, wenn Rente, Pflegegeld und die Leistung der Pflegekasse den Heimplatz nicht decken und Hilfe zur Pflege beim Sozialamt nach SGB XII beantragt wird. Solange du den Eigenanteil aus laufenden Einnahmen stemmst, prüft niemand dein Konto. Wird Sozialhilfe beantragt, läuft die Vermögensprüfung so: 1. Sozialamt fordert Kontoauszüge, Vermögensaufstellung, ggf. Grundbuch. 2. Vom verwertbaren Vermögen wird der Schonbetrag abgezogen — die in der Praxis angewendete Grenze liegt bei 10.000 € pro Person, bei Ehepaaren 20.000 € insgesamt. 3. Was darüber liegt, muss grundsätzlich erst für die Heimkosten eingesetzt werden, bevor Sozialhilfe einspringt. Geschützt ist aber mehr als nur das Bargeld: - Angemessener Hausrat - Ein angemessenes Auto (besonders wenn ein Angehöriger es für Besuche/Pflege braucht) - Eine selbst genutzte Immobilie, in der der Ehepartner weiterwohnt (sogenannte Schonimmobilie) - Bestattungsvorsorge in angemessener Höhe - Schenkungen an Angehörige werden 10 Jahre rückwirkend geprüft (§ 528 BGB) und können zurückgefordert werden — wichtig zu wissen, falls vor dem Heimeinzug Vermögen übertragen wurde. Für Kinder im Hintergrund: Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz 2020 werden Kinder erst ab einem Jahresbruttoeinkommen über 100.000 € zum Elternunterhalt herangezogen. Das ist eine spürbare Entlastung — viele Familien rechnen hier noch mit altem Recht. Mein Tipp aus der Praxis: Bevor das Sozialamt eingeschaltet wird, lohnt ein Termin beim Pflegestützpunkt — die rechnen den Eigenanteil mit dir durch und sagen ehrlich, ob Hilfe zur Pflege überhaupt nötig wird. Die juristischen Details (Schenkungsrückforderung, Verwertungsgrenzen im Einzelfall) prüft Tobias am besten. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Beratung im Einzelfall.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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