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Pflegekompass
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Wie lange muss ich den Eigenanteil im Pflegeheim zahlen?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 23. Juni 2026 um 04:15

Wie lange muss der Eigenanteil im Pflegeheim bezahlt werden? 30 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn Sie mehr als 12 Monate in einem Pflegeheim leben, 50 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn Sie mehr als 24 Monate in einem Pflegeheim leben, und. 75 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn Sie mehr als 36 Monate in einem Pflegeheim leben.

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 1 Tag

Hallo, der Eigenanteil im Pflegeheim wird grundsätzlich so lange gezahlt, wie die Person dort lebt — er endet nicht automatisch nach einer bestimmten Zeit. Was sich aber mit der Dauer ändert, ist die Höhe: Seit 2022 gibt es den Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI, der den pflegebedingten Eigenanteil (EEE) stufenweise bezuschusst. Die Staffel ist: - im 1. Jahr (Monat 1–12): 15 % Zuschuss - nach mehr als 12 Monaten: 30 % - nach mehr als 24 Monaten: 50 % - nach mehr als 36 Monaten: 75 % Die Zeit zählt heimbezogen und ab Pflegegrad 2. Wer wechselt, nimmt die angesparte Verweildauer mit, sofern keine längere Unterbrechung vorliegt — die Pflegekassen prüfen das automatisch. Ganz wichtig — und an dieser Stelle entsteht oft die größte Enttäuschung: Der Zuschlag senkt nur den pflegebedingten Eigenanteil. Die anderen Kostenblöcke bleiben in voller Höhe selbst zu tragen, dauerhaft: - Unterkunft und Verpflegung (Hotelkosten) - Investitionskosten der Einrichtung - Ausbildungsumlage Diese drei Posten machen je nach Heim 1.200 bis 1.800 € im Monat aus — der Leistungszuschlag fasst sie nicht an. Auch nach drei Jahren mit 75 % Zuschuss auf den EEE bleibt also ein realer Heimplatz-Eigenanteil bestehen, häufig zwischen 1.500 und 2.500 € monatlich, je nach Bundesland und Einrichtung. Mein Tipp aus der Praxis: Lass dir vom Heim die monatliche Abrechnung aufgeschlüsselt zeigen — pflegebedingter Eigenanteil, Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten, Ausbildungsumlage. Nur am EEE greift der Zuschlag. Wenn das verbleibende Geld trotz Zuschuss, Rente und ggf. Pflegegeld nicht reicht, ist der nächste Schritt der Antrag auf Hilfe zur Pflege beim Sozialamt nach SGB XII. Das kommt häufiger vor als viele denken und ist kein Versagen, sondern ein vorgesehener Weg — Einkommen und Vermögen werden geprüft, das Schonvermögen liegt aktuell bei 10.000 €. Zur Elternunterhalt-Frage (Angehörigen-Entlastungsgesetz, Einkommensgrenze 100.000 €) und zu den Vermögensfreigrenzen lohnt sich eine kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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