
Experte für Pflegerecht
Geantwortet vor 3 Std.
Die Zahlen aus deiner Quelle beziehen sich auf das US-System (Social Security, Medicare, US-Dollar) — für die deutsche Pflegeversicherung gelten ganz andere Werte. Hier die Fakten für 2026:
Beitragssätze zur sozialen Pflegeversicherung:
- Allgemein: 3,6 % des Bruttoeinkommens (Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte)
- Kinderlose ab 23 Jahre: 4,2 % (der 0,6 %-Zuschlag wird allein vom Arbeitnehmer getragen)
- Eltern-Bonus ab dem 2. Kind (bis zum 25. Lebensjahr des Kindes): −0,25 % je Kind, bis maximal −1,00 % bei 5 Kindern
Beitragsbemessungsgrenze 2026: 5.512,50 € brutto pro Monat (66.150 €/Jahr), bundeseinheitlich.
Maximaler Monatsbeitrag zur Pflegeversicherung — bezogen auf ein Bruttoeinkommen an der Bemessungsgrenze:
- Regelfall (3,6 %): 198,45 €/Monat gesamt, davon 99,23 € Arbeitnehmer-Anteil
- Kinderlos (4,2 %): 231,53 €/Monat gesamt, davon 132,30 € Arbeitnehmer-Anteil
- 5 Kinder (2,60 %): 143,33 €/Monat gesamt, davon 71,66 € Arbeitnehmer-Anteil
Wenn dich der maximale Gesamtbeitrag zur Sozialversicherung interessiert (Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zusammen), sind das andere Bemessungsgrenzen und Sätze — die Pflegeversicherung ist nur ein Baustein davon. Für die konkreten Werte deiner Gehaltsabrechnung hilft dir am ehesten deine Krankenkasse oder ein Lohnsteuerhilfeverein weiter.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI. —
Zum Profil