Zum Hauptinhalt springen
Pflegekompass
AllgemeinEingereichte Frage
0 Ansichten

Wer zahlt die Heimkosten, wenn die Rente nicht reicht?

P
Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 07. Juli 2026 um 04:15

Wer zahlt die Heimkosten, wenn die Rente nicht reicht?

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 3 Std.

Der Eigenanteil im Pflegeheim wird in dieser Reihenfolge gedeckt: 1. Rente, Pflegegeld-Anteil der Pflegekasse und eigenes Vermögen der pflegebedürftigen Person. 2. Reicht das nicht, springt das Sozialamt über die „Hilfe zur Pflege" nach dem SGB XII ein. Antrag beim örtlichen Sozialamt der Gemeinde/Stadt, in der das Heim liegt. 3. Danach prüft das Sozialamt, ob unterhaltspflichtige Kinder herangezogen werden. Wichtig zum Elternunterhalt: Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz (2020) müssen Kinder erst ab einem Bruttojahreseinkommen von über 100.000 Euro pro Kind zahlen. Darunter greift das Sozialamt nicht auf die Kinder zu — auch nicht bei Vermögen. Ehepartner sind davon nicht befreit, hier gilt die normale eheliche Unterhaltspflicht. Vermögens-Schonbetrag der pflegebedürftigen Person: 10.000 Euro (seit 2023, § 90 SGB XII). Alles darüber muss erst eingesetzt werden. Selbst bewohntes „angemessenes" Eigenheim bleibt in der Regel geschützt, solange der Ehepartner darin wohnt. Zusätzlich seit 2022 gibt es die Leistungszuschläge nach § 43c SGB XI, die den pflegebedingten Eigenanteil abhängig von der Aufenthaltsdauer im Heim senken: 15 % im 1. Jahr, 30 % im 2., 50 % im 3., 75 % ab dem 4. Jahr. Die zahlt die Pflegekasse automatisch direkt an das Heim. Praktisch: Antrag beim Sozialamt am besten stellen, sobald absehbar ist, dass Rente + Vermögen nicht reichen. Rückwirkende Bewilligung ist meist nicht möglich. Bei Unsicherheit zum Elternunterhalt oder Vermögenseinsatz kann Tobias aus der Pflegerechts-Redaktion die Konstellation prüfen.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
Teilen:WhatsAppFacebook

Ihre Antwort

Keine Anmeldung nötig

Ähnliche Fragen

Andere haben Folgendes gefragt — vielleicht ist die Antwort auch für Sie hilfreich.