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Pflegekompass
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Was ändert sich ab 1.7.2025 in der Pflegeversicherung?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 07. Juli 2026 um 04:15

Google PAA: "Was ändert sich ab 1.7.25 in der Pflege?"

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 3 Std.

Die wichtigste Änderung zum 01.07.2025 gab es nicht — die Leistungserhöhungen der Pflegereform sind bereits zum 01.01.2025 in Kraft getreten. Seitdem gelten: - Pflegegeld: 347 € (PG 2), 599 € (PG 3), 800 € (PG 4), 990 € (PG 5) - Entlastungsbetrag: 131 €/Monat ab PG 1 - Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 €/Monat - Hausnotruf-Zuschuss: 25,50 €/Monat - Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: bis 4.180 € pro Maßnahme Neu seit 01.01.2025 ist außerdem das gemeinsame Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Höhe von 3.539 € (§ 42a SGB XI). Die frühere Trennung zwischen beiden Töpfen ist damit weggefallen — das Budget kann flexibel verteilt werden. Zum 01.01.2026 ist zusätzlich die Belegfrist für Verhinderungspflege verkürzt worden: Rechnungen müssen jetzt bis Ende des Folgejahres eingereicht sein. Ältere Belege aus 2022/2023/2024 sind seit Jahresbeginn verfallen. Was zum 01.07.2025 tatsächlich diskutiert, aber nicht umgesetzt wurde: Eine erneute Anhebung der Pflegeversicherungs-Beiträge stand im Raum, kam aber nicht zum Halbjahr. Der allgemeine Beitragssatz liegt weiterhin bei 3,6 % (plus 0,6 % Kinderlosen-Zuschlag). Falls du auf eine ganz bestimmte Regelung anspielst, die du irgendwo aufgeschnappt hast — schreib gern noch dazu, welche. Dann kann Tobias aus der Pflegerecht-Redaktion konkret einordnen, ob das wirklich zum Stichtag greift oder auf einem älteren Entwurf beruht.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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