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Wann muss ein Kind für die Heimkosten der Eltern aufkommen?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 07. Juli 2026 um 04:15

Wann muss ein Kind für die Heimkosten der Eltern aufkommen?

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 3 Std.

Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz (2020) gilt: Kinder werden erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von über 100.000 Euro zum Elternunterhalt herangezogen. Liegt das eigene Einkommen darunter, springt das Sozialamt (Hilfe zur Pflege nach SGB XII) ein, ohne dass beim Kind Rückgriff genommen wird. Ein paar Eckpunkte zur Einordnung: - Die 100.000-Euro-Grenze gilt pro Kind einzeln, nicht als Familieneinkommen. - Maßgeblich ist das eigene Bruttoeinkommen des Kindes — das Einkommen des Ehepartners zählt nicht mit. - Vermögen des Kindes wird nicht angetastet, nur Einkommen ist relevant. - Kapitaleinkünfte, Mieteinnahmen und Gewinne aus Selbständigkeit zählen zum Bruttoeinkommen dazu. So läuft es praktisch ab: Reichen Rente, Pflegeleistungen und eigenes Vermögen des Elternteils nicht für das Heim, stellt das Elternteil (oder der Betreuer) beim Sozialamt Antrag auf Hilfe zur Pflege. Das Sozialamt prüft dann formal, ob Kinder unterhaltspflichtig sind, und fordert nur bei begründetem Verdacht auf über 100.000 Euro Einkommen einen Einkommensnachweis. Eine standardmäßige Auskunftspflicht wie früher gibt es nicht mehr. Verdient ein Kind über 100.000 Euro, wird der Unterhalt nach den Düsseldorfer Tabellen berechnet, mit großzügigem Selbstbehalt (aktuell rund 2.650 Euro netto plus Familienzuschläge). Auch dann bleibt oft nur ein moderater Betrag übrig. Für die konkrete Berechnung im Einzelfall — besonders bei Selbständigen oder komplexen Einkommensverhältnissen — lohnt sich ein Gespräch mit Tobias aus unserer Pflegerechts-Redaktion.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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