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Pflegekompass
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Wie hoch ist der Höchstbeitrag in der Pflegeversicherung 2026?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 23. Juli 2026 um 04:15

Google PAA: "Wie hoch ist der Höchstbeitrag in der Pflegeversicherung ab 2026?"

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 5 Std.

Der Höchstbeitrag hängt vom Bruttoeinkommen ab. Maßgeblich ist die Beitragsbemessungsgrenze, die 2026 bundeseinheitlich bei 5.512,50 € pro Monat liegt. Alles darüber ist beitragsfrei. Rechnerisch ergeben sich damit folgende monatliche Höchstbeiträge: - Eltern mit 1 Kind (oder Standard-Beitrag): 3,6 % → 198,45 €/Monat, hälftig getragen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer - Kinderlose ab 23 Jahren: 4,2 % → 231,53 €/Monat, den Zuschlag von 0,6 % zahlt der Arbeitnehmer allein - 2 Kinder unter 25: 3,35 % → 184,67 €/Monat - 3 Kinder unter 25: 3,10 % → 170,89 €/Monat - 4 Kinder unter 25: 2,85 % → 157,11 €/Monat - 5+ Kinder unter 25: 2,60 % → 143,33 €/Monat Der Eltern-Abschlag greift nur, solange die Kinder das 25. Lebensjahr nicht vollendet haben. Fällt ein Kind aus der Zählung, rutscht man auf die nächsthöhere Stufe. Ab dem 2. Kind muss der Nachweis (Geburtsurkunde, Steuer-ID) einmalig beim Arbeitgeber oder bei der Kranken-/Pflegekasse eingereicht werden — sonst wird automatisch der Standardsatz einbehalten. Freiwillig Versicherte und Selbständige tragen den Beitrag komplett allein, für sie sind die genannten Beträge also die volle Monatsbelastung. Wer im Grenzbereich zur Beitragsbemessungsgrenze liegt und sich unsicher ist, was zum beitragspflichtigen Einkommen zählt (z. B. Boni, VWL, Sachbezüge), sollte das direkt mit der Pflegekasse oder dem Lohnbüro klären.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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