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Pflegekompass
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Kann ich selbst einen Pflegegrad beantragen?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 23. Juli 2026 um 04:15

Google PAA: "Kann ich selbst Pflegegrad beantragen?"

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 5 Std.

Ja, du kannst den Pflegegrad für dich selbst beantragen — und das ist sogar der Regelfall. Der Antrag muss nicht von einem Arzt, einem Angehörigen oder einem Betreuer kommen. Wichtig ist nur, dass er von der pflegebedürftigen Person selbst oder einer bevollmächtigten Person gestellt wird (§ 33 SGB XI). So läuft das ab: - Formlos anrufen oder schreiben bei deiner Pflegekasse (das ist die Kasse bei deiner Krankenkasse). Ein Satz reicht: "Hiermit beantrage ich die Feststellung eines Pflegegrades." Datum nicht vergessen. - Die Kasse schickt dir dann ein Antragsformular zum Ausfüllen — das kannst du in Ruhe zu Hause bearbeiten. - Anschließend meldet sich der Medizinische Dienst (MD) für einen Begutachtungstermin bei dir zu Hause. Zwei Punkte, die oft übersehen werden: Der Tag der ersten Antragstellung zählt. Sobald du anrufst oder den Antrag online abschickst, ist das der Stichtag für die rückwirkende Zahlung — auch wenn das Formular erst zwei Wochen später ausgefüllt zurückgeht. Notiere dir also Datum und Uhrzeit des ersten Kontakts. Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden (§ 18 Abs. 3 SGB XI). Bei Überschreitung stehen dir 70 € pro angefangene Woche Verzögerung zu — sofern die Verzögerung nicht von dir selbst verursacht wurde. Für die Begutachtung lohnt es sich, vorher ein paar Tage ein einfaches Pflegetagebuch zu führen: Was fällt schwer, wobei brauchst du wie oft Hilfe, wie lange dauert es. Der Gutachter sieht dich nur für ein bis zwei Stunden — dein Alltag ist aber der Maßstab. Auch aktuelle Arztbriefe, Medikamentenpläne und Krankenhausberichte solltest du bereitlegen. Wenn du Unterstützung beim Ausfüllen brauchst: Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist für dich als Antragsteller kostenlos, auch schon vor dem Antrag, und kann auf Wunsch zu dir nach Hause kommen.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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