Zum Hauptinhalt springen
Pflegekompass
RechtlichesEingereichte Frage
1 Ansicht

Was zahlt die Pflegeversicherung 2026 an Beiträgen und Leistungen?

P
Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 22. Juli 2026 um 04:15

Maßgeblich ist der aktuelle Beitragssatz der SPV. Ab 2026 liegt dieser bei 209,26 Euro monatlich. Für Beihilfeberechtigte in der PPV leitet sich daraus ein Höchstbeitrag von 83,70 Euro pro Monat ab. Höher darf der Beitrag im Jahr 2026 also nicht liegen.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 4 Std.

Der Begriff "zahlt" hat zwei Seiten — deshalb hier beides sauber getrennt. Was du selbst an Beitrag zahlst (2026): - Allgemeiner Beitragssatz: 3,6 % des Bruttoeinkommens, hälftig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer - Kinderlose ab 23 Jahre: +0,6 % Zuschlag (also 4,2 %), trägt der Arbeitnehmer allein - Eltern-Bonus ab dem 2. Kind bis zum 25. Lebensjahr des Kindes: 2 Kinder −0,25 %, 3 Kinder −0,50 %, 4 Kinder −0,75 %, 5+ Kinder −1,00 % - Beitragsbemessungsgrenze 2026: 5.512,50 €/Monat Der Höchstbeitrag ergibt sich also aus BBG × Beitragssatz. Für Kinderlose (4,2 %) sind das rund 231,53 €/Monat, für Versicherte mit einem Kind (3,6 %) 198,45 €. Die von dir genannten 209,26 € lassen sich aus diesen Standardwerten nicht sauber ableiten — dahinter dürfte ein Sonderfall stehen (etwa PPV-Höchstbeitragsrechnung mit spezifischem Zuordnungssatz). Für die exakte PPV-Zahl ist deine private Pflegeversicherung der belastbare Ansprechpartner, bei Beihilfeberechtigten zusätzlich die Beihilfestelle. Was die Pflegeversicherung an Leistungen zahlt (Kernwerte 2026, unverändert seit 01.01.2025): - Pflegegeld: PG 2 = 347 €, PG 3 = 599 €, PG 4 = 800 €, PG 5 = 990 € pro Monat - Entlastungsbetrag: 131 €/Monat ab PG 1 - Verhinderungspflege + Kurzzeitpflege: gemeinsames Jahresbudget 3.539 € (§ 42a SGB XI) - Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 €/Monat ab PG 1 - Hausnotruf-Zuschuss: bis 27 €/Monat ab PG 1 - Wohnumfeld-Zuschuss: bis 4.180 € pro Maßnahme - Wohngruppenzuschlag: 224 €/Monat pro Bewohner ab PG 1 Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechts- oder Versicherungsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
Teilen:WhatsAppFacebook

Ihre Antwort

Keine Anmeldung nötig

Ähnliche Fragen

Andere haben Folgendes gefragt — vielleicht ist die Antwort auch für Sie hilfreich.