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Pflegeversicherung 2027 — was ändert sich bei Beitragsbemessungsgrenze und Beiträgen?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 22. Juli 2026 um 04:15

Beitragsbemessungsgrenze steigt ab 2027 Zur Verdeutlichung: Die Jahres-BBG beträgt derzeit 69.750 Euro (einheitlich für die Kranken- und Pflegeversicherung), die JAE-Grenze beläuft sich hingegen auf 77.400 Euro. Für Beschäftigte mit höherem Einkommen würde sich dadurch der Pflegeversicherungsbeitrag erhöhen.

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 4 Std.

Zum Stand jetzt (Anfang 2026) ist für 2027 noch nichts endgültig beschlossen. Die im Umlauf befindlichen Zahlen stammen aus dem Referentenentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung, der erst im Herbst 2026 vom Bundeskabinett beschlossen wird. Bis dahin sind alle Werte vorläufig. Was sich vermutlich bewegen wird: - Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung: aktuell 66.150 Euro/Jahr (5.512,50 Euro/Monat) in 2026. Für 2027 rechnet man mit einer Anhebung entlang der Lohnentwicklung — konkrete Zahlen wie 69.750 Euro sind Prognosen aus Fachmedien, nicht amtlich. - Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG, Versicherungspflichtgrenze): liegt strukturell höher als die BBG, betrifft nur den Wechsel in die PKV, nicht den Beitrag zur Pflegeversicherung. - Beitragssatz: aktuell 3,6 % (plus 0,6 % Kinderloszuschlag ab 23). Ob 2027 erneut angehoben wird, hängt vom Finanzergebnis der sozialen Pflegeversicherung ab. Der Bundesgesundheitsminister hat für Anfang 2027 eine mögliche Anhebung angedeutet, entschieden ist nichts. Konkrete Auswirkung für Besserverdiener: Steigt die BBG, zahlen Beschäftigte mit Einkommen oberhalb der bisherigen Grenze auf einen größeren Anteil ihres Bruttos Pflegebeitrag — je nach Anhebung einige Euro pro Monat mehr. Die Hälfte trägt der Arbeitgeber, der Kinderloszuschlag geht voll zulasten des Beschäftigten. Belastbare Zahlen gibt es erfahrungsgemäß erst im Oktober/November 2026, wenn die Rechengrößen-Verordnung im Bundesanzeiger steht. Vorher lohnt sich das Rechnen mit Prognosen nur grob.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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