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Pflegekompass
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MDK-Gutachten unvollständig — Modul 5 und 6 nicht abgefragt, was tun?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 22. Juli 2026 um 04:15

Was wenn Modul 5 und 6 nicht abgefragt und aktuelle Klinkberichte nur überflogen wurden?

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 4 Std.

Das ist ein klassischer Widerspruchsgrund. Wenn Modul 5 (Bewältigung krankheitsbedingter Anforderungen, 20 % Gewichtung) und Modul 6 (Alltagsgestaltung und soziale Kontakte, 15 %) nicht sauber erhoben wurden, fehlen zusammen 35 % der Gesamtbewertung — genug, um über eine Pflegegradstufe zu entscheiden. So gehst du vor: 1. Widerspruch einlegen, Frist ein Monat ab Zugang des Bescheids (§ 84 SGG). Formal reicht ein Satz: "Gegen den Bescheid vom XX.XX.XXXX lege ich Widerspruch ein. Begründung folgt." 2. Gutachten anfordern, falls du es nicht schon hast. Die Pflegekasse muss es dir aushändigen (§ 18 Abs. 6 SGB XI). Erst dann kannst du präzise begründen, was fehlt. 3. Begründung schreiben mit klarem Verfahrensmangel. Formuliere sinngemäß: "Die Module 5 und 6 wurden im Gespräch nicht erhoben. Der Gutachter hat weder Fragen zu Medikamenteneinnahme, Arztbesuchen, Wundversorgung, Therapien (Modul 5) noch zu Tagesstruktur, sozialen Kontakten, Beschäftigung (Modul 6) gestellt. Die aktuellen Klinikberichte vom XX.XX. wurden ausweislich der Gutachtensdokumentation nur oberflächlich einbezogen." 4. Belege dranhängen: Klinikberichte, Medikamentenplan, Arztbriefe, ein einfaches Pflegetagebuch über 7 bis 14 Tage. Beschreibe im Tagebuch genau die Punkte aus Modul 5 (wie oft Medikamente, Verbandswechsel, Arzttermine, Therapien) und Modul 6 (Wer strukturiert den Tag? Wer initiiert Kontakte? Gibt es Tag-Nacht-Umkehr?). 5. Erneute Begutachtung fordern: Bitte im Widerspruch ausdrücklich um ein neues Gutachten, wenn möglich durch einen anderen Gutachter und im persönlichen Termin (nicht nach Aktenlage). Bei nachweislich unvollständiger Erhebung ist das üblich. Wichtig zur Beweislage: Halte schriftlich fest, wer beim Termin dabei war, wie lange er dauerte und was gefragt wurde. Falls eine zweite Person anwesend war (Angehörige, Pflegedienst), lass sie eine kurze Gedächtnisnotiz unterschreiben. Das stärkt den Vortrag, dass die Module tatsächlich nicht erhoben wurden. Das Pflegegeld — falls bereits ein Grad bewilligt wurde — läuft während des gesamten Widerspruchsverfahrens weiter. Der Widerspruch betrifft nur die Frage der höheren Einstufung. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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