Zum Hauptinhalt springen
Pflegekompass
AllgemeinEingereichte Frage
0 Ansichten

Wie hoch ist der Eigenanteil im Pflegeheim 2026?

P
Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 25. Juni 2026 um 04:15

Google PAA: "Wie viel müssen Angehörige für ein Pflegeheim zahlen?" Antwort-Snippet (nur Referenz, NICHT uebernehmen): Laut VDEK beträgt der durchschnittliche Eigenanteil (im ersten Aufenthaltsjahr), den pflegebedürftige Bewohner eines Heims selbst tragen müssen, zum 01. Januar 2026 pro Monat 3.245 Euro.

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 1 Tag

Hallo, der durchschnittliche Eigenanteil im ersten Heimjahr liegt bundesweit bei rund 3.245 € pro Monat (Stand 01.01.2026, vdek). Regional schwankt das stark: NRW und das Saarland liegen deutlich darüber, Sachsen-Anhalt und Thüringen darunter. In Einzelfällen sind 3.800–4.200 € möglich. Der Eigenanteil setzt sich aus vier Posten zusammen: 1. Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) — der pflegebedingte Anteil, identisch für alle Bewohner eines Heims unabhängig vom Pflegegrad (PG 2–5). 2. Unterkunft und Verpflegung — Miete, Strom, Essen. 3. Investitionskosten — die Heimträger legen Bau- und Instandhaltungskosten auf die Bewohner um. 4. Ausbildungsumlage — Refinanzierung der Pflegeausbildung. Die Pflegekasse übernimmt nur einen festen Sockelbetrag (Leistungsbetrag stationär nach § 43 SGB XI) — der Rest bleibt Eigenanteil. Entlastung beim EEE durch den Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI (zeitgestaffelt nach Heimaufenthaltsdauer): - 0–12 Monate: 15 % Zuschuss auf den EEE - 13–24 Monate: 30 % - 25–36 Monate: 50 % - ab 37 Monate: 75 % Dieser Zuschlag mindert nur den pflegebedingten Anteil, nicht Unterkunft/Verpflegung/Investitionskosten. Wer zahlt, wenn die Rente nicht reicht? Reihenfolge in der Praxis: 1. Eigenes Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen (Schonvermögen aktuell 10.000 €). 2. Hilfe zur Pflege beim Sozialamt (§ 61 ff. SGB XII) — wenn das Vermögen aufgebraucht ist. 3. Erst dann ggf. der Elternunterhalt — und der greift nach dem Angehörigen-Entlastungsgesetz nur, wenn das Bruttojahreseinkommen des Kindes über 100.000 € liegt. Darunter werden Kinder vom Sozialamt nicht herangezogen. Geschwister, Schwiegerkinder und Enkel sind grundsätzlich nicht unterhaltspflichtig. Mein Tipp aus der Praxis: Vor der Heim-Entscheidung den Heimvertrag und die aktuelle Kostenaufstellung zeigen lassen — Einrichtungen müssen die vier Posten transparent ausweisen. Vergleichswerte für das Bundesland gibt es im Pflegenavigator der vdek. Die juristischen Details zum Elternunterhalt prüft Tobias am besten — oder eine Erstberatung beim Sozialdienst. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Beratung im Einzelfall.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
Teilen:WhatsAppFacebook

Ihre Antwort

Keine Anmeldung nötig

Ähnliche Fragen

Andere haben Folgendes gefragt — vielleicht ist die Antwort auch für Sie hilfreich.