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Pflegekompass
SelbstfürsorgeEingereichte Frage
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Werden Verhinderungspflege und Nachbarschaftshilfe 2026 wirklich gekürzt?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 03. Juli 2026 um 04:15

Es geht nur darum die Menschen zu quälen, Hier steht alles unter K.I. Steuerung. Das "Beast" System. In erster Linie sollen Verhinderungspflege und Nachbarschaftshilfe gekürzt werden. Das ist die selbe verlogene Logik, das Angehörige ja sowieso ihre Verwandten pflegen würden (ach wirklich) und deshalb so viel weniger bekommen, als eine ausgebildete Pflegekraft. Ihr sollt so wenig bekommen, wie nur möglich. Damit ihr. schön im Kampf bleibt, ums Geld. Wie viele Menschen leisten Verhinderungspflege oder Nachbarschaftshilfe? Was kann man dort einsparen? Legt doch mal die Zahlen vor ! Ach übrigens Geld (M One Eye), sind Computer Nullen und unendlich druckbare Papierscheine. Wie soll das knapp werden oder ausgehen? Wer schuldet hier wen was? Fangt an selbständig zu denken ! Es gibt keine leeren Kassen. Inszeniert !!! Um uns im Kampf zu halten....

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 8 Std.

Der Ärger ist verständlich, aber die Faktenlage sieht anders aus als in dem Beitrag beschrieben. Zur Verhinderungspflege 2026: Das gemeinsame Jahresbudget mit der Kurzzeitpflege liegt weiterhin bei 3.539 € (§ 42a SGB XI), bis zu 6 Wochen im Jahr. Bei nahen Angehörigen bis zum 2. Grad oder Personen im selben Haushalt bleibt die Erstattung auf das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes pro Jahr begrenzt — plus nachweisbare Fahrtkosten und Verdienstausfall zusätzlich. Das ist keine neue Kürzung, sondern gilt so schon länger. Was sich zum 01.01.2026 tatsächlich geändert hat: die Frist zur Abrechnung. Belege müssen jetzt bis Ende des Folgejahres eingereicht werden statt wie früher innerhalb von 4 Jahren. Wer noch offene Verhinderungspflege aus 2022, 2023 oder 2024 hatte, für die ist die Abrechnung seit 01.01.2026 verfallen. Das ist der Punkt, an dem viele gerade Geld verlieren — nicht durch Kürzung der Sätze, sondern durch die verkürzte Nachweisfrist. Nachbarschaftshilfe läuft in den meisten Bundesländern weiter über den Entlastungsbetrag (131 €/Monat, § 45b SGB XI). Die Regeln, wer als anerkannte Nachbarschaftshilfe abrechnen darf, unterscheiden sich je Bundesland — hier lohnt ein Blick auf die Landesverordnung oder Nachfrage bei der Pflegekasse. Wenn konkrete Bescheide oder Ablehnungen im Raum stehen, kann Tobias aus der Pflegerecht-Redaktion sich das im Einzelfall ansehen. Zahlen aus der Luft greifen bringt gerade nichts — für den eigenen Fall zählt, was im Bescheid steht.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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