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Pflegekompass
SelbstfürsorgeEingereichte Frage
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Wer darf Verhinderungspflege übernehmen — auch berufstätige Angehörige?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 03. Juli 2026 um 04:15

Wer kann die Verhinderungspflege durchführen? Auch jemand aus der Familie, der berufstätig ist? Muss dieser 24 Stunden beim Pflegebedürftigen sein?

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 8 Std.

Verhinderungspflege kann grundsätzlich jede Person übernehmen, die die Pflege in dieser Zeit sicherstellt — ein ambulanter Pflegedienst, Nachbarn, Freunde oder eben Angehörige. Eine 24-Stunden-Anwesenheit ist nicht vorgeschrieben. Es reicht, dass die Vertretung während der Zeiten übernommen wird, in denen die eigentliche Pflegeperson verhindert ist. Das können auch nur wenige Stunden am Tag sein, ein Wochenende oder mehrere Wochen am Stück. Berufstätige Angehörige dürfen die Verhinderungspflege ebenfalls leisten — zum Beispiel abends, am Wochenende oder im Urlaub. Wichtig ist nur, dass die Person in dem Zeitraum tatsächlich pflegt und das nachvollziehbar dokumentiert wird (Datum, Zeitraum, kurze Beschreibung der Tätigkeit). Bei nahen Angehörigen bis zum 2. Grad oder Personen im gleichen Haushalt gilt allerdings eine Deckelung nach § 39 Abs. 3 SGB XI: Die Erstattung ist auf das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes pro Jahr begrenzt. Konkret: - Pflegegrad 2: 520,50 €/Jahr - Pflegegrad 3: 898,50 €/Jahr - Pflegegrad 4: 1.200 €/Jahr - Pflegegrad 5: 1.485 €/Jahr Zusätzlich können nachgewiesene Fahrtkosten und Verdienstausfall geltend gemacht werden — das läuft on top bis zum Gesamtbudget von 3.539 € (gemeinsames Jahresbudget mit der Kurzzeitpflege). Zum Pflegegeld: Bei stundenweiser Verhinderungspflege unter 8 Stunden am Tag bleibt das Pflegegeld für diesen Tag voll erhalten. Nur bei ganztägiger Vertretung über 8 Stunden wird es für den betreffenden Tag halbiert — erster und letzter Tag zählen immer voll. Belege seit 01.01.2026 bitte bis zum Ende des Folgejahres bei der Pflegekasse einreichen.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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